Position des Kantons Zürich

Das von der Nagra sicherheitstechnisch am besten bewertete Standortgebiet für das geologische Tiefenlager befindet sich im Kanton Zürich: Nördlich Lägern im Zürcher Unterland. Ob dieser Standort geeignet ist, wird in den nächsten Jahren behördlich geprüft. Der Kanton bringt seine Interessen aktiv ins Auswahlverfahren ein und bezieht zu den wichtigen Themen Stellung.

Sicherheit steht an erster Stelle

Seit Beginn des Sachplans setzt sich der Kanton Zürich dafür ein, dass bei der Suche nach geeigneten Tiefenlagerstandorten die Sicherheit von Mensch und Umwelt oberste Priorität hat.

Standortvorschlag

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat im September 2022 Nördlich Lägern im Zürcher Unterland für den Bau eines geologischen Tiefenlagers vorgeschlagen. Die Oberflächeninfrastruktur zum Tiefenlager soll im Gebiet Haberstal in Stadel gebaut werden, die Brennelemente-Verpackungsanlage beim ZWILAG in Würenlingen AG.

Portrait-Foto von Baudirektor Martin Neukom.

«Natürlich freue ich mich nicht darüber, dass das geologische Tiefenlager im Kanton Zürich zu liegen kommt. Aber wenn die geologischen Gesteinsschichten im Untergrund in Nördlich Lägern tatsächlich am sichersten sind, dann akzeptieren wir dies auch.»

Regierungsrat Martin Neukom, Baudirektor

Der Kanton Zürich nimmt den Standortvorschlag zur Kenntnis. Er begleitet den Prozess kritisch und konstruktiv. Es ist sein wichtigstes Anliegen, dass die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin an erster Stelle steht.

Beurteilung durch kantonale Experten

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist für die Planung des Tiefenlagerprojekts zuständig. Dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes obliegt die Erstellung des Gutachtens der sicherheitstechnischen Überprüfung, auf das sich der Bundesratsentscheid zur Erteilung der Rahmenbewilligung in erster Linie stützen wird. Das ENSI wird dabei durch die Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) beraten. Der Kanton Zürich wird zum Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra als auch zum Gutachten des ENSI Stellung nehmen.

Die Unterlagen der Nagra lässt der Kanton Zürich gemeinsam mit den übrigen vom Standortauswahlverfahren betroffenen Kantonen von eigenen Experten (Kantonale Expertengruppe Sicherheit KES) bezüglich sicherheitstechnischer Aspekte beurteilen.

Verantwortung

Der Kanton Zürich ist sich seiner Mitverantwortung für die radioaktiven Abfälle bewusst. Er setzt sich für eine sichere Lagerung auf lange Zeit ein, so dass für Mensch und Umwelt keine Gefahr entsteht. Die heute bestehenden Zwischenlager sollen nicht zu einem Dauerzustand werden.

Kanton unterstützt Auswahlverfahren

Die Suche nach einem möglichen Standort für ein geologisches Tiefenlager ist eine nationale Aufgabe.

Der Kanton setzt sich für ein nachvollziehbares, transparentes, faires und verbindliches Verfahren ein.

Der Kanton unterstützt den Bund bei der Durchführung des Standortauswahlverfahrens. Er anerkennt das Sachplanverfahren als geeignetes Instrument für die Standortwahl.

Kanton unterstützt seine Gemeinden

Die betroffenen Standortgemeinden werden eng durch den Kanton Zürich begleitet. Der Kanton unterstützt die Gemeinden in ihren Aufgaben fachlich, kommunikativ und bei der Wahrung ihrer Interessen.

Umwelt

Grundwasser

Kanton und Gemeinden haben die Aufgabe, die Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser langfristig und überregional sicherzustellen. Die Grundwasserressourcen, die heute und künftig für deren Versorgung entscheidend sind, müssen geschützt werden.

In der Vergangenheit hat sich der Regierungsrat deshalb kritisch mit den Vorschlägen der Nagra für die Platzierung der Oberflächeninfrastruktur eines Tiefenlagers auseinandergesetzt. Zuletzt hat er im April 2021 dazu Stellung genommen. Der Kanton setzt sich für diejenige Lösung ein, mit der die Ziele der Sicherheit, der Raumplanung und des Umweltschutzes – insbesondere betreffend Trinkwasserressourcen – am besten erreicht werden können.
 

Die Karte zeigt die Grundwasserströme in der Standortregion Nördlich Lägern (Stadel/Weiach) sowie die Lage der geplanten Oberflächenanlage für das geologische Tiefenlager
Standortareal für die Oberflächenanlage in Nördlich Lägern bei Stadel (Haberstal). Quelle: maps.zh.ch (verändert)

Umweltverträglichkeitsprüfung

Grossprojekte können die Umwelt erheblich belasten. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) prüfen Fachleute, ob alle gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz eingehalten werden.

Nach dem Umweltschutzgesetz (USG) sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle einer zweistufigen UVP zu unterziehen. Dabei wird die UVP 1. Stufe im Rahmenbewilligungsverfahren und die UVP 2. Stufe im Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Neben dem BAFU prüft der Kanton Zürich die Unterlagen zur UVP und richtet dazu Forderungen an die Bundesbehörden.

Die Nagra hat dazu bereits Voruntersuchungen inkl. Pflichtenhefte für alle potenziellen Standortareale durchgeführt und beim Bund eingereicht. Der Bund und die Kantone haben dazu bereits Stellung genommen.

Stellungnahmen des Kantons

Der Kanton hat sich verschiedentlich zur Planung geologischer Tiefenlager in der Schweiz geäussert. Hier finden Sie die Stellungnahmen des Kantons.

Weiterführende Dokumente und Berichte können via tiefenlager@zh.ch angefragt werden.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tiefenlager

Telefon

+41 43 259 42 42

Für Fragen zum Tiefenlager


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