Die lufthygienischen Anforderungen an Maschinen und Geräte variieren je nach Einsatzzweck, Alter und Treibstoffart. Die Anforderungen sind wie folgt geregelt:
Baustelle | Anforderungen zu Luftreinhaltung auf Baustellen | |
---|---|---|
Kieswerke, Bauschuttaufbereitungsanlage und ähnliche Anlagen | Anhang 1, Ziffer 82 LRV | < 25 g Dieselruss pro Stunde (< 5 mg/m3) |
Übrige Industrie | Anhang 1, Ziffer 82 LRV | < 25 g Dieselruss pro Stunde (< 5 mg/m3) |
Benzinbetriebene Kleingeräte | Art. 20 b LRV | Betrieb mit Gerätebenzin/Alkylatbenzin |
Auf baustellenähnlichen Anlagen sind grundsätzlich alle dieselbetriebenen Maschinen und Geräte respektive Baumaschinen zugelassen, welche auch auf Baustellen eingesetzt werden dürfen. Entspricht eine Maschine oder ein Motor nicht obiger Anforderung, dann müssen alle auf der baustellenähnlichen Anlage zum Einsatz gelangenden Motoren den Grenzwert für Dieselruss von 5 mg/m3 ab einer Fracht von 25 g/h als Summe aller Motoren einhalten. Dieser Nachweis kann erbracht werden, wenn an allen Maschinen und Geräten im Zweijahresturnus Emissionsmessungen vorgenommen werden und der Grenzwert für Dieselruss gemäss Anhang 1 Ziffer 82 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten wird.
Bei Fragen zu konkreten Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Liste des Bundesamt für Umwelt (BAFU): Partikelfiltersystem-Typen
- Liste des Bundesamt für Umwelt (BAFU): Motoren-Typen (OEM)
- Technische Anleitung des VSBM zur Umsetzung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV): Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen
- Thema «Feinstaub» beim Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Broschüre «Feinstaub macht krank» (BUWAL, 2005)
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Emissionskontrolle
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