Maschinen & Geräte

Bild von Maschinen & Geräten auf einer Bauabfallanlage

Maschinen und Geräte auf einer Bauabfallanlage.

Die lufthygienischen Anforderungen an Maschinen und Geräte variieren je nach Einsatzzweck, Alter und Treibstoffart. Die Anforderungen sind wie folgt geregelt:

Baustelle Anforderungen zu Luftreinhaltung auf Baustellen  
Kieswerke, Bauschuttaufbereitungsanlage und ähnliche Anlagen Anhang 1, Ziffer 82 LRV < 25 g Dieselruss pro Stunde (< 5 mg/m3)
Übrige Industrie Anhang 1, Ziffer 82 LRV < 25 g Dieselruss pro Stunde (< 5 mg/m3)
Benzinbetriebene Kleingeräte Art. 20 b LRV Betrieb mit Gerätebenzin/Alkylatbenzin

Auf baustellenähnlichen Anlagen sind grundsätzlich alle dieselbetriebenen Maschinen und Geräte respektive Baumaschinen zugelassen, welche auch auf Baustellen eingesetzt werden dürfen. Entspricht eine Maschine oder ein Motor nicht obiger Anforderung, dann müssen alle auf der baustellenähnlichen Anlage zum Einsatz gelangenden Motoren den Grenzwert für Dieselruss von 5 mg/m3 ab einer Fracht von 25 g/h als Summe aller Motoren einhalten. Dieser Nachweis kann erbracht werden, wenn an allen Maschinen und Geräten im Zweijahresturnus Emissionsmessungen vorgenommen werden und der Grenzwert für Dieselruss gemäss Anhang 1 Ziffer 82 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten wird.

Bei Fragen zu konkreten Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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