Um die Schadstoffemissionen einzuschränken, gelten auf der Baustelle und für Baumaschinen verschiedene Vorschriften.
Massnahmen zur Luftreinhaltung
Die Baustellen im Kanton Zürich sind für rund 20 Prozent des Feinstaubausstosses verantwortlich. Sie tragen somit wesentlich zur übermässigen Belastung der Bevölkerung bei. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie die Baurichtlinie Luft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) legen deshalb Massnahmen fest.
Wichtigste Massnahme ist die Ausrüstung von Baumaschinen mit geprüften Partikelfiltern, welche den Ausstoss des krebserregenden Dieselrusses um über 97 Prozent vermindern können. Die Anforderungen an Baumaschinen gemäss LRV sind bei allen Baubewilligungs- und Submissionsverfahren zu beachten.
Für den Vollzug und die Kontrollen von Luftreinhaltemassnahmen auf Baustellen sind die anordnenden Behörden verantwortlich. Bei Hochbauvorhaben sind immer die Baubehörden der Gemeinde- und Stadtverwaltungen resp. deren Kontrollorgane zuständig. Auf Baustellen unter kantonaler Bauherrschaft gelten verschärfte Anforderungen an Maschinen und Geräte.
Das Verbrennen von Bauabfällen ist grundsätzlich verboten. Diese sind in Bauabfallanlagen zu behandeln und soweit möglich der Wiederverwertung zuzuführen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Baurichtlinie Luft im Kanton Zürich - Infoblatt 1: Luftbelastung auf Baustellen PDF | 6 Seiten | Deutsch | 223 KB
- Download Baurichtlinie Luft im Kanton Zürich - Infoblatt 2: Vollzug durch die Gemeinden PDF | 6 Seiten | Deutsch | 109 KB
- Download Infoblatt Baumaschinen - Dieselbetriebene Maschinen und Geräte auf Baustellen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 150 KB
- Download Einteilung der Gemeinden in städtisch/Agglomeration und ländlich (Liste) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 11 KB
- Download Einteilung der Gemeinden in städtisch/Agglomeration und ländlich (Karte) PDF | 1 Seiten | Deutsch | 114 KB
- Download Massnahmenstufe A, Alle Baustellen - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1. 1. 2009 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Massnahmenstufe B (Grossbaustellen), Strassenbau - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1.1.2009 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 832 KB
- Download Massnahmenstufe B (Grossbaustellen), Hochbau - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1. 1. 2009 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 705 KB
- Download Massnahmenstufe B (Grossbaustellen), Grabungen - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Minderung der Baustellenemissionen vom 1.1.2009 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 736 KB
- Download Standardformulierung für Baubewilligung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 18 KB
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Emissionskontrolle
Kontaktperson Beat Gloor