Quellensteuer abrechnen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Abrechnung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern und zu unserem Quellensteuerabrechnungsystem eQuest.

Abrechnungsmöglichkeiten

Im Kanton Zürich stehen folgende vier Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Wichtiges zur Quellensteuerabrechnung

Als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) erstellen Sie periodisch die Abrechnung über die abgezogenen Quellensteuern und reichen diese bei der zuständigen Steuerbehörde ein.

Mögliche Abrechnungsperioden

  • Monatlich
  • Vierteljährlich, wenn Sie weniger als zehn quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende beschäftigen
  • Längere Abrechnungsperioden auf Antrag

Wird eine übermonatliche Abrechnungsperiode gewährt, bitten wir Sie, die Quellensteuerdaten pro Arbeitnehmenden und pro Monat auszuweisen.

Zeitpunkt der Abrechnung

Die Quellensteuerabrechnungen müssen Sie innert 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode einreichen. 

Fristerstreckung

Sie können innert dieser Frist eine Fristerstreckung verlangen. Für verspätet abgerechnete Quellensteuern stellen wir, unabhängig von gewährten Fristerstreckungen, Ausgleichszinsen in Rechnung.

SSL- / Arbeitgebernummer

Die Arbeitgebernummer, auch SSL-Nummer genannt, dient zur eindeutigen Identifikation im Verarbeitungsprozess der Quellensteuerabrechnung. Auf den Abrechnungen müssen Sie deshalb die Arbeitgeber- bzw. SSL-Nummer zwingend aufführen. 

Wenn Sie noch keine Arbeitgeber- bzw. / SSL-Nummer besitzen, können Sie diese unter folgendem Link beantragen.

Anspruchsberechtigter Kanton

Wohnsitz Arbeitnehmende Anspruchsberechtigter Kanton
Bei Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz Wohnsitzkanton
Bei Arbeitnehmenden mit Ansässigkeit im Ausland und mit Wochenaufenthaltsstatus Wochenaufenthaltskanton
Bei Arbeitnehmenden mit Ansässigkeit im Ausland und ohne Wochenaufenthaltsstatus Sitzkanton des Arbeitgebers

Abrechnungskorrekturen

Arbeitgeber können Fehler bei der Quellensteuerabrechnung nachträglich korrigieren. Die korrigierte Abrechnung muss aber bis spätestens Ende März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt, Quellensteuer, eingereicht
werden.

Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Es können einzig Fehler bei der Ermittlung des steuerbaren und des satzbestimmenden Bruttolohnes sowie bei der Tarifanwendung korrigiert werden.
  • Die erforderlichen Korrekturen sind auf einer nachfolgenden Abrechnung aufzuführen und müssen dem betroffenen Monat zugewiesen werden.
  • Es können keine jahresübergreifenden Korrekturen gemacht werden.
  • Die falsch abgerechneten Daten sind auf der Korrekturabrechnung nicht als Storno auszuweisen. 
  • Die deswegen zu viel oder zu wenig abgerechneten Quellensteuern müssen dem Pflichtigen gutgeschrieben oder bei diesem nachgefordert werden. 
  • Wer über ELM abrechnet, hat die Korrekturen nach den Richtlinien von Swissdec vorzunehmen. Die Frist von Ende März des Folgejahres muss auch bei Korrekturen über ELM gewahrt werden.

Die Rechnung bezahlen

Nach der Verarbeitung der Quellensteuerabrechnung erhält der Schuldner der steuerbaren Leistung eine Mitteilung zur geschuldeten Quellensteuer mit allfälligen Abweichungsbegründungen. Die entsprechende Rechnung wird mit separater Postsendung an die vom Schuldner der steuerbaren Leistung angegebene Zahlstelle zugestellt .
Zur Begleichung der Rechnung ist ausschliesslich der zugestellte Einzahlungsschein zu verwenden.

Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen verfügt werden.

Zahlungserleichterungen

Bei besonderen Verhältnissen können Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlungen oder Steuererlass) beantragt werden. Insoweit ist die Dienstabteilung Inkasso des kantonalen Steueramtes zuständig. Über nachfolgenden Link kann ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Bei Zahlungen aus dem INLAND verwenden Sie ausschliesslich den zugestellten Einzahlungsschein.
  • Bei Zahlungen aus dem AUSLAND verwenden Sie die nachfolgenden Kontodaten.
Art der Kontodaten Kontodaten
Konto lautend auf Kantonales Steueramt Zürich Bändliweg 21 Quellensteuer 8090 Zürich
Kontonummer 80-2977-6 
IBAN-Nr. CH10 0900 0000 8000 2977 6 
SWIFT-Code POFICHBEXXX
Zahlungszweck Wir bitten Sie, immer die Arbeitgeber-Nummer oder die Register-ID anzugeben.

Gut zu wissen

Bei Fragen zu folgenden Punkten wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale  Steueramt Zürich, Rechnungswesen & Controlling, Bändliweg 21, 8090 Zürich, steuerbuchhaltung-qst@zh.ch:

  • Zahlungsabklärungen
  • Umbuchungs- und Verrechnungsanfragen
  • Rückzahlungsanfragen

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer

Adresse

Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

   

Telefon

+41 43 259 37 00


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

Kontaktformular Quellensteuer

Damit wir Ihre Anfrage optimal bearbeiten können, benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Für dieses Thema zuständig: