Quellensteuer auf Papier abrechnen
Anleitung
-
Voraussetzungen prüfen
Um Ihre Quellensteuer abrechnen zu können, brauchen Sie eine SSL-/Arbeitgebernummer.
Folgende Angaben brauchen Sie von allen quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden um das Formular vollständig ausfüllen zu können:
- AHV-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum
- anspruchsberechtigte Gemeinde (Wohnort)
- steuerbarer und satzbestimmender Bruttolohn
- Anzahl Kinderabzüge
- Kirchensteuer (Ja/Nein)
- Tarif und anzuwendender Steuersatz
-
Formular ausfüllen
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Quellensteuern in Papierform abzurechnen:
Kantonales Abrechnungsformular
- für die Quellensteuerabrechnung auf Lohneinkünfte.
- für die Quellensteuerabrechnung auf geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen.
Abrechnungsformulare für Fälligkeiten bis 31. Dezember 2020 finden Sie am Ende der Seite.
Nachfolgend finden Sie eine Wegleitung, wie Sie die Formulare korrekt ausfüllen.
Standardisierter Ausdruck aus der Lohnbuchhaltung
Der Ausdruck aus der Lohnbuchhaltung muss folgenden Standard erfüllen.
Schweizweit einheitliches Abrechnungsformular für Ersatzeinkünfte
- für die Quellensteuerabrechnung auf Ersatzeinkünfte aus Arbeitsverhältnissen sowie aus Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung
Zu beachten:
Die Abrechnungen in Papierform müssen zwingend alle erforderlichen Daten enthalten. Damit diese Daten eingescannt und anschliessend elektronisch verarbeitet werden können, müssen Sie die Formvorschriften einhalten. Insbesondere müssen Sie das Formular vollständig mittels Computer ausfüllen, da Handeintragungen nicht gescannt werden können.
Nicht korrekt ausgefüllte Abrechnungsformulare werden retourniert und allenfalls muss die Bezugsprovision gekürzt oder gestrichen werden.
-
Formular abschicken
Die Zustellung dieser Abrechnungen hat auf dem Postweg zu erfolgen.
Kanton Zürich - Steueramt
Quellensteuer
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer