Quellensteuer abrechnen mit ELM
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Lohn- und Abrechnungsdaten mittels «Einheitlichem Lohnmeldeverfahren» (ELM) elektronisch an die Sozialversicherungen sowie an die kantonalen Steuerämter zu übermitteln.
Um Ihre Quellensteuerabrechnung mit ELM zu übermitteln, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine Swissdec-zertifizierte Software nutzen
- Sie brauchen eine SSL- / Arbeitgebernummer der jeweiligen Kantone
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ELM nutzen
Im Bereich Quellensteuer können folgende Daten übermittelt werden:
Quellensteuerabrechnung
- Die Quellensteuerabrechnung ELM erfolgt monatlich an die ausgewählten Steuerkantone und nach deren Modell (Monats- oder Jahresbasis).
- Die Übermittlung wird pro Kanton quittiert.
- Es können keine Ergänzungen in der Abrechnung vorgenommen werden.
Korrektur vorgängiger Quellensteuerabrechnungen
- Korrekturen erfolgen gemäss Swissdec-Richtlinien in der Quellensteuerabrechnung des Folgemonats.
- Grundsätzlich ist es möglich die gesamte Abrechnung zu ersetzen. Die korrigierte Abrechnung bleibt bestehen und wird als Rektifikat markiert. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Softwarehersteller.
Anmelden und Mutationen von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern
- Die Anmeldungen und Mutationen von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern werden im Rahmen des monatlichen Abrechnungsverfahrens automatisch übermittelt.
Sollten Sie Fragen zur technischen Umsetzung innerhalb Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware haben, wenden Sie sich direkt an Ihren Softwareberater.
Kontakt
Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer (Support ELM)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Wir können Ihnen bei folgenden Anfragen weiterhelfen:
- Versicherungsprofile bzw. Arbeitgebernummer
- Empfangsbereitschaft
- Datenqualität