Die Finanzinformationen aus den Zürcher Gemeinden auf einen Blick: Zahlen und Fakten von politischen Gemeinden, Schulgemeinden, Zweckverbänden und Anstalten
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Gemeindefinanzstatistiken
Die Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Gemeinden, Kantone und der Bund haben ein Interesse an möglichst aussagekräftigen Finanzinformationen. Um die finanzielle Situation sowie die Entwicklung zwischen den Gemeinden beurteilen zu können, werden die Daten der Budgets, der Jahresrechnung sowie Eckwerte des Finanz- und Aufgabenplans von politischen Gemeinden, Schulgemeinden, Zweckverbänden und Anstalten erhoben.
Sämtliche Finanzdaten stehen im Gemeindefinanzporträt (oder auch im Gemeindeporträt) zur Verfügung. Die Tools ermöglichen einfache Abfragen und lassen umfangreiche Auswertungen zu. Dabei können die Daten exportiert und grafisch dargestellt werden.
Auswertungen Finanzdaten
Basierend auf den erhobenen Finanzdaten werden verschiedene Auswertungen, Analysen und Entwicklungen der Zürcher Gemeinden untersucht und veröffentlicht.
Grundstückgewinnsteuer
Die Gemeinden erheben Steuern auf Gewinne, die Privatpersonen oder Firmen mit Verkäufen von Grundstücken erwirtschaften – die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Diese Einnahmen verbleiben bei den politischen Gemeinden und werden auch nicht in den kantonalen Finanzausgleich eingerechnet.
Die untenstehende interaktive Karte zeigt die Entwicklung der Grundstückgewinnsteuer pro Einwohnerin und Einwohner im Kanton Zürich seit 1990.
Gesamtsteuerfuss
Der Finanzhaushalt einer Gemeinde wird beeinflusst durch die Einnahmen als auch durch die Ausgaben. Die grösste Einnahmeposition stellen dabei die Steuern dar. Diese werden durch die Höhe des Steuerfusses bestimmt. Bei einem hohen Steuerfuss fliessen der Gemeinde mehr Einnahmen zu als bei einem tieferen Steuerfuss. Die Höhe des Bedarfs an Steuereinnahmen wird dabei auch die Ausgaben bestimmt, welche nur teilweise beeinflussbar sind. So zum Beispiel, wenn es zu einem starken Zuwachs an Kindern kommt und die Gemeinde in Betreuungs- oder Bildungsangebote investieren muss.
Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen ziehen neue, gutverdienende Einwohnerinnen und Einwohner an, während in ressourcenschwachen Gemeinden wohlhabendere Einwohnerinnen und Einwohner abwandern und solche mit tiefem Steuersubstrat zuwandern. Es besteht die Gefahr, dass sich die daraus entstehenden finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden im Laufe der Zeit verstärken.
Hier greift der Finanzausgleich. Er hat gemäss Kantonsverfassung das Ziel, dass die Steuerfüsse nicht zu weit voneinander abweichen. Durch das Abschöpfen von Steuereinnahmen bei finanzstarken Gemeinden und die Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden mildert der Finanzausgleich die grossen Unterschiede zwischen den Gemeinden. Er sorgt so dafür, dass sich die Steuerfussunterschiede in Grenzen halten.
Erläuterungen zur Karte
Die untenstehende interaktive Karte zeigt die Entwicklung des beschlossenen Gesamtsteuerfusses von politischen Gemeinden und Schulgemeinden im Kanton Zürich seit 1990. Der Konjunktureinbruch Anfang der Neunzigerjahre führte zu einem Anstieg der Steuerfüsse. In rezessiven Zeiten sollte die öffentliche Hand nicht durch Steuererhöhungen verstärkend wirken, sondern ihre Steuerfüsse eher senken. In Boomphasen sollten die Gemeinden die Steuerfüsse dafür eher hochhalten und Eigenkapital als Schwankungsreserve aufbauen (antizyklisches Verhalten).
Seit dem Platzen der Dotcom-Blase zur Jahrtausendwende zeigt sich der positive Trend der Konjunktur auch darin, dass der Medianwert der Steuerfüsse abgesunken ist. Dagegen hat sich die Finanzkrise 2008 und 2009 nicht auf den Medianwert ausgewirkt. Ab dem Jahr 2013 bis ins Jahr 2017 ist ein leichter Anstieg des Medianwertes erkennbar. Grundsätzlich verlief die Entwicklung aber konstant.
Die Karte zeigt auch, dass sich der Unterschied zwischen dem höchsten und tiefsten Gesamtsteuerfuss zwar seit 1990 vergrösserte, aber dank des Finanzausgleichs nur moderat.
Steuerkraft
Die Steuerkraft einer Gemeinde ist der auf einen Steuerfuss von 100 Prozent umgerechnete Ertrag der allgemeinen Gemeindesteuern, einschliesslich der Nachsteuern. Die Steuerkraft ist eine kantonsweit einheitliche Grösse und eignet sich daher für Gemeindevergleiche. Sie dient als Bemessungsgrösse des wichtigsten Instruments des Zürcher Finanzausgleichs – dem Ressourcenausgleich.
Erläuterungen zur Karte
Die untenstehende interaktive Karte zeigt die Entwicklung der relativen Steuerkraft (Steuerkraft pro Einwohnerin und Einwohner) im Kanton Zürich seit 1990. An der Entwicklung auffällig ist die Steigerung der Steuerkraft der Gemeinden mit Seeanstoss und Nähe zur Stadt. Dagegen blieben die meisten Gemeinden in peripheren Lagen unter dem Durchschnitt.
In den letzten Jahrzehnten klaffte die Steuerkraft der ärmsten und reichsten Gemeinden des Kantons weiter auseinander. Der Zürcher Finanzausgleich sorgt gemäss Verfassung dafür, dass alle Gemeinden ihre notwendigen Aufgaben trotz dieser Entwicklung erfüllen können, und dass die Gemeindesteuerfüsse nicht erheblich voneinander abweichen.
Verschuldung
Die Verschuldung (langfristiges Fremdkapital) ist eine gute Kennzahl zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Gemeinde. Die jährlich erhobenen Angaben zur Verschuldung der Gemeinden ermöglichen es der kantonalen Verwaltung unter anderem, die Entwicklung der Gemeindefinanzen im Blick zu behalten und allenfalls unerwünschte Tendenzen frühzeitig zu erkennen.
Anhand der Pro-Kopf-Verschuldung lassen sich einzelne Gemeinden untereinander vergleichen. Die Vergleichbarkeit hat allerdings Grenzen, dies vor allem aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen der Gemeinden. Kommunen, welche die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beispielsweise selber stellen und unterhalten, müssen weit mehr Investitionen tätigen, als jene, die diese Bereiche auslagern. Daher ist beim Vergleich darauf zu achten, welche Aufgabenbereiche die untersuchten Haushalte umfassen.
Erläuterungen zur Karte
Die untenstehende interaktive Karte zeigt die Entwicklung der Verschuldung pro Einwohnerin und Einwohner im Kanton Zürich seit 1990. Die abgebildeten Werte sind die langfristigen Verschuldungsdaten der sogenannten konsolidierten Zürcher Gemeinden. Sie fussen auf den Finanzzahlen der politischen sowie der Primar- und Sekundarschulgemeinden auf dem Gebiet der politischen Gemeinde.
Diese Einheiten sind geografisch oft nicht deckungsgleich, denn eine Schulgemeinde kann auf dem Gebiet mehrerer politischer Gemeinden liegen. Um die Verschuldung der Gemeinden dennoch vergleichen zu können, verrechnet die kantonale Aufsichtsbehörde des Gemeindeamts die entsprechenden Werte von Schul- und politischen Gemeinden nach einem bestimmten Schlüssel miteinander. So entstehen die «konsolidierten Gemeinden».
Das langfristige Fremdkapital besteht gemäss HRM2 (Werte ab 2019) aus den Bilanzwerten von langfristigen Finanzverbindlichkeiten, langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital. Bis 2018 umfasst die Verschuldung nur die langfristigen Schulden gemäss HRM1. Die Kennzahl «Verschuldung» ist von den offiziellen Finanzkennzahlen «Bruttoschuld» und «Nettoschuld I» zu unterscheiden.
Umstellung HRM2
Im Rahmen der Umstellung auf die neue Rechnungslegung hatten die Gemeinden die Wahl, ihr Verwaltungsvermögen neu zu bewerten oder darauf zu verzichten und den Ressourcenausgleich zeitlich abzugrenzen. Ebenfalls musste die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze definiert werden. Wie entschieden sich die Gemeinden bei diesen finanzpolitischen Überlegungen? Der Bericht der Abteilung Gemeindefinanzen über die Ergebnisse zu den Wahlmöglichkeiten bei der HRM2-Umstellung liefert die Antworten.
Neubewertung Verwaltungsvermögen
57 politische Gemeinden (35 Prozent «ja») bewerteten das Verwaltungsvermögen beim Übergang neu; 105 politische Gemeinden (65 Prozent «nein») verzichteten auf die Neubewertung.
Abgrenzung Ressourcenausgleich
73 politische Gemeinden (45 Prozent «ja») grenzen den Ressourcenausgleich zeitlich ab; 89 politische Gemeinden (55 Prozent «nein») nehmen keine zeitliche Abgrenzung vor.
Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze
Festgelegte Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze der politischen Gemeinden: