Beitrag über einer Million Franken beantragen
Anleitung
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Beitragskriterien prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihr Gesuch die Kriterien für eine finanzielle Unterstützung aus dem Gemeinnützigen Fonds erfüllt.
Für Beiträge unter einer Million Franken nutzen Sie bitte folgenden Service:
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Offene Fragen klären
Über Gesuche für Beiträge über einer Million Franken entscheidet der Kantonsrat. Für diese Gesuche gelten höhere Anforderungen.
Gerne klären wir mit Ihnen das Vorgehen, bevor Sie Ihr Beitragsgesuch einreichen.
Oliver Annen, Telefon +41 43 259 33 17
Montag bis Freitag (jeweils am Vormittag)
Corinne Vieli, Telefon +41 43 259 33 59
Montag, Dienstag, Donnerstag (jeweils am Vormittag)
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Datenblatt ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass wir ungenügend ausgefüllte Datenblätter zurückweisen.
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Beilagen zusammenstellen
Die folgenden Beilagen sind Pflicht:
Vorteile:
- Statuten / Satzung / Stiftungsurkunde
- Jahresberichte der beiden letzten Jahre (mit Jahresrechnung und Revisionsbericht)
- Budget der gesuchstellenden Organisation laufendes Jahr
- detaillierter Kostenvoranschlag Projekt
- detaillierter Finanzierungsplan Projekt
- Liste angeschriebener Stiftungen / Organisationen
Mögliche weitere Beilagen:
- Businessplan
- Angaben zu allfälligen Förderorganisationen
- Projektdokumentation
- Baupläne
- Baubewilligung
Bitte machen Sie ein Verzeichnis der nummerierten Beilagen!
Benennen Sie die Beilagen (Dateien) gemäss dem folgenden Beispiel: Beilage 01_Statuten, Beilage 02_Jahresbericht 2019 usw.
Von der Gemeinde subventionierte Organisationen
Sie müssen das Gesuch dem zuständigen Amt / der zuständigen Gemeindebehörde zum Visum vorlegen:
- Ort und Datum
- rechtmässige Unterschrift
Die Gemeinde kann das unterzeichnete Datenblatt als Scan direkt an die Finanzdirektion senden: gemfonds@zh.ch
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Datenblatt und Beilagen einreichen
Verpflichtungen
Die gesuchstellende Organisation verpflichtet sich
- das Datenblatt vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen,
- der Finanzdirektion nach Verwendung des gesamten Beitrages umgehend und unaufgefordert einen abschliessenden Rechenschaftsbericht zu senden,
- eine Zweckentfremdung der Mittel – insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen, Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kickback») – zu verhindern.
Übermittlung grosser Datenmengen
Wenn Datenblatt und Beilagen insgesamt grösser sind als 20 MB, dann nutzen Sie bitte WebTransfer ZH:
E-Mail-Adresse(n) der empfangenden Person(en) (An:)*: gemfonds@zh.ch
Datenübermittlung per Online-Formular
Ihre Unterlagen dürfen insgesamt nicht grösser sein als 20 MB.
Kontakt
Finanzdirektion - Gemeinnütziger Fonds