Swisslos-Fonds

Der Kanton Zürich verwendet die Gewinnausschüttungen von Swisslos für vier Fonds (früher Lotteriefonds). Daraus kann er Beiträge an nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Vorhaben sprechen. Die Vorhaben müssen einen Bezug zum Kanton haben und qualitativ hochstehend sowie langfristig ausgerichtet sein. Hier finden Sie die zuständigen Stellen.

Fondsgelder

Die vier Fonds werden aus dem Reingewinn von Swisslos gespiesen. Jeder Kanton bekommt einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel.

Der Kanton Zürich erhält von Swisslos pro Jahr rund 100 Millionen Franken. Davon fliessen

  • 30 Prozent in den Gemeinnützigen Fonds (ehemals Lotteriefonds),
  • 30 Prozent in den Sportfonds,
  • 30 Prozent in den Kulturfonds,
  • 10 Prozent in den Denkmalpflegefonds.

Die Fondsgelder stehen vor allem für grössere, einmalige und gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales, Gesundheit und Freizeit zur Verfügung.

Beiträge aus diesen Fonds sind nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Gemeinnütziger Fonds

Die Mittel des Gemeinnützigen Fonds sind bestimmt für

  • allgemeine Fondsbeiträge
  • Projekte im Schweizer Berggebiet (Inlandhilfe) und in der Entwicklungszusammenarbeit.

In den Gemeinnützigen Fonds fliessen jährlich rund 30 Millionen Franken. Er wird vom Generalsekretariat der Finanzdirektion verwaltet.
 

Sportfonds

Die Gelder des Sportfonds dienen

  • dem Jugend- und Breitensport;
  • dem Nachwuchs- und Leistungssport.

Der Sportfonds unterstützt zum Beispiel Sportveranstaltungen oder den Bau oder die Sanierung von Sportanlagen.

In den Sportfonds fliessen jährlich rund  30 Millionen Franken. Er wird vom kantonalen Sportamt verwaltet.

Kulturfonds

Die Gelder im Kulturfonds werden für die Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens sowie für spezifische Vorhaben von Institutionen verwendet: 

  • Projektbeiträge
  • Betriebsbeiträge für kleine und mittlere Kulturinstitutionen 
  • Investitionsbeiträge für Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen 
  • Beiträge an kulturelle Sonderprojekte von gemeinnützigen (Kultur-)Institutionen. 

In den Kulturfonds fliessen jährlich rund 30 Millionen Franken. Er wird von der Fachstelle Kultur verwaltet. 

Denkmalpflegefonds

Die Gelder des Denkmalpflegefonds sind bestimmt für

  • Vorhaben zur Pflege von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten;
  • Beiträge an kulturhistorische Organisationen.

Die Beiträge dienen der Erhaltung und Förderung des kulturhistorischen Erbes im Kanton Zürich.

In den Denkmalpflegefonds fliessen jährlich rund 10 Millionen Franken. Er wird von der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege verwaltet.
 

Kontakt

Finanzdirektion - Gemeinnütziger Fonds

Telefon

+41 43 259 40 29

Montag bis Freitag, jeweils vormittags

E-Mail

gemfonds@zh.ch

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Kommunikationsbeauftragter der Finanzdirektion

Telefon
+41 43 259 33 10

E-Mail
medien-fd@zh.ch