Der Kanton Zürich fördert das zeitgenössische Kulturschaffen, indem er Kunstschaffende, Projekte und Institutionen unterstützt sowie Preise und Auszeichnungen vergibt. Gefördert wird entlang spezifischer Schwerpunkte auf allen Stufen des Kreationsprozesses: von der Konzeption über die Realisierung bis hin zur Vermittlung.
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Kulturförderung im Kanton Zürich
Die Kulturförderung des Kantons Zürich bezweckt gemäss Kulturförderungsverordnung «ein vielfältiges kulturelles Leben und wahrt die Unabhängigkeit des kulturellen Schaffens.» Dies tut die kantonale Kulturförderung insbesondere durch drei übergeordnete Förderbereiche: die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen, die Vergabe verschiedener Beiträge und Auszeichnungen an Kulturschaffende sowie die regionale Kulturförderung durch Kooperationen. Die strategische Ausrichtung der Kulturförderpolitik des Kantons Zürich legt der Regierungsrat im Leitbild Kulturförderung fest.
Mit Betriebsbeiträgen unterstützt werden Kulturinstitutionen, die für das kulturelle Leben der Region von Bedeutung sind, und solche, deren Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen hinausgeht. Sie werden jeweils für mehrere Jahre gesprochen und bieten somit Planungssicherheit und wirken nachhaltig. Eine Sonderstellung nehmen das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich ein, die das Zürcher Kulturleben in besonderem Masse prägen.
Mit Beiträgen an Kulturschaffende und Projekte werden einmalige künstlerische und kulturelle Vorhaben unterstützt. Unterstützungsanfragen für Projekt- und Produktionsbeiträge können bereichsspezifische oder als inter- und transdisziplinäre Gesuche eingereicht werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Beiträge vergeben. Weitere wichtige Instrumente der Kulturförderung auf Ebene der Kulturschaffenden sind Werkbeiträge in den Bereichen Bildende Kunst und Literatur, Freiraumbeiträge, Atelierstipendien und Werkankäufe in der Bildenden Kunst.
Auch verschiedene jährliche Auszeichnungen durch den Regierungsrat dienen der Kulturförderung.
Im Bereich der regionalen Kulturförderung werden unter dem Titel Kulturprogramme Gemeinden Gelder an gemeindliche Kulturaktivitäten vergeben. Daneben unterstützt der Kanton Zürich gemeindeübergreifende Netzwerke zur Pflege des regionalen Kulturlebens.
Mit der Kulturförderung betraut und für die Umsetzung der kulturpolitischen Vorgaben des Regierungsrates verantwortlich ist die Fachstelle Kultur.
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