Das Opernhaus Zürich ist nicht nur der grösste Kulturbetrieb im Kanton Zürich, das Opernhaus gehört auch zu den wichtigsten Kulturinstitutionen der Schweiz und zählt zu den bedeutendsten Opernhäusern Europas.
Auf dieser Seite
Zuständigkeit
1994 nahm das Stimmvolk das Gesetz über die Unterstützung des Opernhauses Zürich an – damit wurde die Unterstützung der grossen Kulturbetriebe in der Stadt Zürich neu geregelt. Während für das Opernhaus allein der Kanton zuständig ist, gingen die anderen grossen städtischen Kulturbetriebe – Schauspielhaus, Kunsthaus und Tonhalle – in die alleinige Verantwortung der Stadt über. So erklärt sich auch der hohe Unterstützungsbeitrag des Kantons an das Opernhaus, der rund achtzig Prozent der kantonalen Kulturausgaben beträgt.
Ausrichtung
Im Verlaufe der Intendanz von Andreas Homoki konnte das Opernhaus das im Herbst 2012 eingeführte neue Betriebsmodell kontinuierlich festigen. Das Bestreben, Musiktheater als gegenwartsnahe Kunstform zu präsentieren, trägt wesentlich zur hochstehenden künstlerischen und musikalischen Qualität der Aufführungen bei. Dementsprechend gross ist das Interesse des Publikums, wie die hervorragenden Auslastungszahlen von rund 85 Prozent (vor der Corona-Pandemie) belegen. Zudem verfolgt das Opernhaus konsequent das Ziel, das Haus für breitere Bevölkerungskreise zu öffnen. Nebst dem schon fast traditionellen Eröffnungsfest wird seit 2014 jeweils im Juni die Freiluftveranstaltung «Oper für alle» durchgeführt.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus 11 Mitgliedern, wovon gemäss Abs. 1 der Statuten 6 Mitglieder vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt und abgeordnet werden. Seit Juli 2013 wird der Verwaltungsrat von Dr. Markus Notter präsidiert.