Beitrag bis eine Million Franken beantragen
Anleitung
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Beitragskriterien prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihr Gesuch die Kriterien für eine finanzielle Unterstützung aus dem Gemeinnützigen Fonds erfüllt.
Für Beiträge über einer Million Franken nutzen Sie bitte folgenden Service:
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Offene Fragen klären
Oliver Annen, Telefon +41 43 259 33 17
Montag bis Freitag (jeweils am Vormittag)
Corinne Vieli, Telefon +41 43 259 33 59
Montag, Dienstag, Donnerstag (jeweils am Vormittag)
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Datenblatt ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass wir ungenügend ausgefüllte Datenblätter zurückweisen.
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Beilagen zusammenstellen
Die folgenden Beilagen sind Pflicht:
Vorteile:
- Statuten / Satzung / Stiftungsurkunde
- Jahresberichte der beiden letzten Jahre (mit Jahresrechnung und Revisionsbericht)
- Budget der gesuchstellenden Organisation laufendes Jahr
- Budget der gesuchstellenden Organisation nächstes Jahr
- allfälliger Förderverein: Budget, Jahresrechnung, Jahresbericht
- detaillierter Projektbeschrieb
- detaillierter Kostenvoranschlag Projekt
- detaillierter Finanzierungsplan Projekt
Bauprojekte:
Vorteile:
- Baupläne
Vorteile:
- Baubewilligung
Bitte machen Sie ein Verzeichnis der nummerierten Beilagen!
Benennen Sie die Beilagen (Dateien) gemäss dem folgenden Beispiel: Beilage 01_Statuten, Beilage 02_Jahresbericht 2019 usw.
Von der Gemeinde subventionierte Organisationen
Sie müssen das Gesuch dem zuständigen Amt / der zuständigen Gemeindebehörde zum Visum vorlegen:
- Ort und Datum
- rechtmässige Unterschrift
Die Gemeinde kann das unterzeichnete Datenblatt als Scan direkt an den Lotteriefonds senden: gemfonds@zh.ch
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Datenblatt und Beilagen einreichen
Verpflichtungen
Die gesuchstellende Organisation verpflichtet sich
- das Datenblatt vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen,
- der Finanzdirektion nach Verwendung des gesamten Beitrages umgehend und unaufgefordert einen abschliessenden Rechenschaftsbericht zu senden,
- eine Zweckentfremdung der Mittel – insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen, Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kickback») – zu verhindern.
Übermittlung grosser Datenmengen
Wenn Datenblatt und Beilagen insgesamt grösser sind als 20 MB, dann nutzen Sie bitte WebTransfer ZH:
E-Mail-Adresse(n) der empfangenden Person(en) (An:)*: gemfonds@zh.ch
Datenübermittlung per Online-Formular
Ihre Unterlagen dürfen insgesamt nicht grösser sein als 20 MB.
Kontakt
Finanzdirektion - Gemeinnütziger Fonds