UEFA Women's EURO 2025

Vom 2. bis 27. Juli 2025 werden die besten Frauen-Nationalteams um den Fussball-Europameistertitel spielen. Im Stadion Letzigrund werden fünf Partien ausgetragen, darunter ein Viertel- und ein Halbfinalspiel.

Die Auslosung der UEFA Women's EURO 2025 hat ergeben, dass Deutschland, England, Frankreich, die Niederlande und Schweden Vorrundenspiele im Stadion Letzigrund austragen werden. Mit Deutschland werden somit die Rekord-Europameisterinnen und mit England die Titelverteidigerinnen live in Zürich zu sehen sein.

Die Spiele im Stadion Letzigrund im Überblick:

  • 5. Juli 2025, 21:00 Uhr: Frankreich vs. England
  • 9. Juli 2025, 18:00 Uhr: England vs. Niederlande
  • 12. Juli 2025, 21:00 Uhr: Schweden vs. Deutschland
  • 17. Juli 2025, 21:00 Uhr: Viertelfinale
  • 23. Juli 2025, 21:00 Uhr: Halbfinale

Schub für Frauen und Mädchen 

Der Zürcher Letzigrund ist im Juli 2025 eine der acht Austragungsstätten der Fussball Europameisterschaft der Frauen. Fünf Spiele werden in Zürich ausgetragen. Die Europameisterschaft soll Impulse für die Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfussballs setzen. 

Der Kantonsrat hat Ende 2023 einen Beitrag von 3.5 Millionen Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds zur Unterstützung der UEFA Women’s EURO 2025 gesprochen. Davon setzt der Kanton 1.5 Millionen Franken gezielt für Begleitmassnahmen ein. Mit diesen Projekten sollen Frauen und Mädchen im Fussball auf allen Ebenen und in allen Funktionen gefördert werden. Das Host-Town-Programm der Stadt Zürich wird zudem mit 2 Millionen Franken unterstützt.

Fussballspielerin Fabienne Humm im FCZ Trikot mit Captain-Armbinde.

«Ich freue mich als Botschafterin bis zur EURO 25 alles zu geben, damit das Turnier ein grosses Fest wird und für alle Mädchen und Frauen, die leidenschaftlich Fussball spielen, ein Fortschritt bedeutet. »

Fabienne Humm, Torschützenkönigin und FCZ-Legende

#hergoal-Fonds

Die UEFA Women’s EURO 2025 ist eine grosse Chance für alle Mädchen und Frauen, die Fussball lieben. Das Sportamt unterstützt gute Ideen und das Engagement von Fussballvereinen und weiteren Organisationen mit Beiträgen aus dem #hergoal-Fonds. 

Schriftzug #hergoal, alles in Kleinbuchstaben geschrieben
Logo des hergoal-Fonds Quelle: Sportamt

Kriterien

Das Sportamt unterstützt lokale Initiativen, nachfolgend Projekte genannt, die Mädchen und Frauen im Fussball im Kanton Zürich unterstützen und fördern. 

Vorteile:

  • Das Projekt fördert den Kinder-, Jugend- oder Breitenfussball im Kanton Zürich. 
  • Das Projekt richtet sich an Mädchen und Frauen aus dem Kanton Zürich.
  • Das Projekt hat eine lokale oder regionale Wirkung.
  • Der Projektträger ist ein Sportverein oder eine andere nicht gewinnorientierte Organisation.
  • Der Projektstart erfolgt im Jahr 2024 oder 2025.
  • Das Projektbudget beträgt mindestens CHF 800.

Bereits etablierte Projekte und Angebote erhalten keine Betriebsbeiträge.

Beispiele für Projekte

  • Fussball-Wochen für Mädchen in den Schulferien
  • Lokales oder regionales Schülerinnen-Turnier
  • Lancierung eines neuen Turniers für Mädchen und/oder Frauen
  • Lancierung eines neuen zielgruppengerechten Trainingsangebots für erwachsene Frauen
  • Vereins-Projekte, die aus der Zusammenarbeit mit dem FVRZ-Vereinscoach entstehen

Unterstützung beantragen

Projekteingabe

Gesuche für #hergoal-Fonds Unterstützungsbeiträge können ab 1. Mai 2024 bis 30. Juni 2025 eingereicht werden. Die Eingabe muss über das Online-Formular erfolgen. 

Gesuchsbeurteilung

Das Sportamt beurteilt Gesuche laufend. Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird schriftlich über den Entscheid und die Beitragshöhe informiert.

Beitragshöhe

Das Sportamt unterstützt die Projekte mit Beiträgen von CHF 500 bis CHF 5000. Die Höhe des Beitrags setzt das Sportamt in Abhängigkeit des Projektbudgets sowie der Wirksamkeit hinsichtlich der sportpolitischen Kernanliegen und der Reichweite des Projekts fest.

Auszahlung

Das Sportamt zahlt den Beitrag grundsätzlich nach Projektstart aus. Die Antragstellerin oder der Antragssteller informiert das Sportamt über den Projektstart und stellt dem Sportamt eine Rechnung zu.

Unterstützungsbedingungen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Der Projektträger dokumentiert die Aktivitäten und reicht nach Abschluss einen Schlussbericht ein.
  • Das #hergoal-Banner und das Sportamt-Logo werden in Publikationen und im Internetauftritt integriert.
  • In Social Media-Beiträgen werden #hergoal und #hergame verwendet und @sportamtkantonzuerich markiert.
  • Dem Sportamt werden Fotos zur Verwendung für Kommunikationsmassnahmen im Zusammenhang mit den Begleitmassnahmen zur WEURO 25 zugestellt. Der Projektträger stellt sicher, dass bei der Verwendung dieser Bilder weder Urheber- noch Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
  • Das Sportamt kann zusätzlich individuelle Bedingungen festlegen. 

  • Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung aus dem #hergoal-Fonds.
  • Der Beitrag darf nur zweckgebunden, entsprechend des eingereichten Gesuchs verwendet werden. Nichteinhaltung kann Kürzung, Streichung bzw. Rückforderung des Beitrags zur Folge haben.
Drei Mädchen spielen auf einem Kunstrasenplatz Fussball. Sie tragen blaue Vereins-Tenues.
Beim SV Höngg spielen etwa gleich viele Juniorinnen wie Junioren Fussball. Quelle: Sandra Gill

Weitere kantonale Begleitmassnahmen

Das Sportamt hat bei der Entwicklung und Identifikation von Projekten eng mit dem Fussballverband der Region Zürich (FVRZ) zusammengearbeitet. Dadurch können die Mädchen und Frauen in den Zürcher Fussballvereinen bestmöglich davon profitieren. Folgende Projekte sind bereits aufgegleist, weitere werden folgen.

#hergame – Website und Kampagne

Das Sportamt wird eine Website lancieren. Denn im Kanton Zürich gibt es bisher keine Plattform, die über den Fussball für Mädchen und Frauen informiert. hergame.ch soll sie für den Fussball begeistern und sie inspirieren, sich in der Fussballwelt zu engagieren. Die Website wird zudem die zentrale Plattform für Informationen rund um die Begleitmassnahmen sowie die bestehenden mädchen- und frauenspezifischen Angebote sein.

Vereins-Coach – Projekt Frauenfussball (FVRZ)

In Bezug auf die Mädchen- und Frauenförderung stehen Fragen rund um die faire und effiziente Nutzung von Plätzen und Garderoben ebenso im Zentrum wie die Re-Organisation der Vereinsstrukturen und eine angemessene Repräsentation der Frauen in den Vereinsgremien. Der Vereins-Coach unterstützt die Fussballvereine individuell, Herausforderungen anzugehen und Lösungen zu erarbeiten. Für die spezifische Frauen- und Mädchenförderung erhält der Vereins-Coach in den Jahren 2024 und 2025 zusätzliche Stellenprozente.

Professionalisierung und Etablierung Abteilung Juniorinnen / Frauen FVRZ 

Damit die Vereine bestmöglich in ihrer Arbeit zu Gunsten der Mädchen und Frauen unterstützt werden können und der zu erhoffende Boom bei den Spielerinnen bewältigt werden kann, werden zusätzliche personelle Ressourcen auf der Geschäftsstelle des FVRZ geschaffen. 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Sandra Plaza

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 59 91

E-Mail

sandra.plaza@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: