Arbeitslose, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, können bis zur Pensionierung statt Sozialhilfe neu eine Überbrückungsleistung beantragen. Alle Informationen und Voraussetzungen dazu finden Sie auf dieser Seite.
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Überbrückungsleistungen
Die Überbrückungsleistungen (ÜL) dienen der besseren sozialen Absicherung für Arbeitslose vor der Pensionierung. Wer kurz vor dem Rentenalter seine Stelle verliert, hat grössere Schwierigkeiten, eine neue Arbeit zu finden. Mit den Überbrückungsleistungen soll sichergestellt werden, dass der Existenzbedarf für Personen, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, ohne Rückgriff auf die Sozialhilfe gewährleistet ist, in der Regel bis sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Die Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen, die sich eng am Modell der Ergänzungsleistungen orientieren.
Voraussetzungen für den Bezug von ÜL
Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) richten sich an Personen, die
- frühestens im Monat, in dem sie ihr 60. Altersjahr erreichen, ausgesteuert werden
- mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz versichert waren, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag
- dabei ein Mindesteinkommen von jährlich mindestens 75 Prozent der AHV-Höchstrente (21’510 Franken, Stand 2021) verdient haben oder Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufweisen
- den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA haben; sowie anerkannten Ausgaben haben, die ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen (wirtschaftliche Voraussetzung).
Zudem erhält nur ÜL, wer über ein Vermögen von weniger als 50 000 Franken (Alleinstehende) bzw. 100 000 Franken (Ehepaare) verfügt, selbstbewohnte Liegenschaften werden dabei nicht berücksichtigt, hingegen Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge, welches einen bestimmten Betrag übersteigt.
Welche Stelle ist für mich zuständig?
Die Durchführungsstellen für die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden neu auch für die Ausrichtung der Überbrückungsleistungen zuständig sein. Diese Stellen befinden sich bei der Wohngemeinde oder bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Weiterführende Informationen
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen
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