Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Rentnerinnen und Rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen in der Schweiz haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken.

Zusatzleistungen  

Im Kanton Zürich wird im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auch von Zusatzleistungen gesprochen. Diese beinhalten Ergänzungsleistungen, zusätzlich bei Bedarf kantonale Beihilfe oder Zuschüsse und je nach Gemeinde weitere finanzielle Unterstützungen. Ergänzend können Kosten vergütet werden, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung anfallen.

Kantonale Beihilfen erhalten Personen in Privathaushalten. Die kantonalen Zuschüsse richten sich an Personen in Heimen, bei denen die Ergänzungsleistungen nicht ausreichen.

Wer Zusatzleistungen beziehen will, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Diese befindet sich im Kanton Zürich bei der Wohngemeinde oder der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Welche Stelle ist für mich zuständig?

Im Kanton Zürich sind 45 Durchführungsstellen für den Vollzug der Zusatzleistungen verantwortlich. Wer Zusatzleistungen beziehen will, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Sie können über die Suche die für Sie zuständige Durchführungsstelle ausfindig machen.

In welcher Gemeinde wohnen Sie?
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In welcher Gemeinde wohnen Sie?

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Wer Zusatzleistungen beziehen will, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Diese befindet sich im Kanton Zürich bei der Wohngemeinde oder der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Ihre zuständige Stelle ist die SVA Zürich

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Adliswil

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Bäretswil

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Bauma

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Birmensdorf

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Bubikon

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Bülach

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Dietikon

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Dübendorf

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Elsau

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Erlenbach

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Glattfelden

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Gossau

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Greifensee

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Hinwil

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Hochfelden

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Horgen

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Illnau-Effretikon

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Kilchberg

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Kloten

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Küsnacht

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Männedorf

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Mönchaltorf

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Niederhasli

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Pfäffikon

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Pfungen

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Regensdorf

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Richterswil

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Rümlang

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Rüschlikon

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Steinmaur

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Uster

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Wädenswil

Ihre zuständige Stelle ist die Gemeinde Wald

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Wallisellen

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Wetzikon

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Winterthur

Ihre zuständige Stelle ist die Stadt Zürich

Stärkung der Betreuung im Alter

Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.

Die Anpassungen ermöglichen mehr Betreuungsleistungen. Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

In eine ähnliche Richtung zur Stärkung der Betreuung im Alter geht die Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» auf Bundesebene. Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Umsetzung der Motion präsentiert. 

Veranstaltungsreihe «Stärkung der Betreuung im Alter»

Im Rahmen der Vernehmlassung kam seitens der Gemeinde der Wunsch auf, das Thema «Gute Betreuung im Alter» auf kantonaler Ebene inhaltlich zu vertiefen. Gemeinsam mit der Hochschule Luzern und der Paul Schiller Stiftung führt das Kantonale Sozialamt mehrere Anlässe zum Thema durch. Die Unterlagen der Veranstaltungsreihe sind auf der Webseite der Paul Schiller Stiftung abrufbar.

Informationen für Gemeinden und SVA

Das Kantonale Sozialamt hat die Aufsicht über die für die Zusatzleistungen zuständigen Verwaltungsstellen. Es unterstützt sie dabei, ihren Auftrag in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht und dem kantonalen Recht zu erfüllen.

Beschwerden

Wollen Sie auf Missstände bei der Verwaltungsstelle hinweisen, die für die Zusatzleistungen (ZL) zuständig ist? Sie können dies beim Kantonalen Sozialamt melden (Aufsichtsbeschwerde). 

Fragen

Sie können uns über die Kontaktadresse oder über das Kontaktformular erreichen. Wir sind gerne für Ihre Anliegen da.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 86


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

sozialversicherungen@sa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: