Rentnerinnen und Rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen in der Schweiz haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken.
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Zusatzleistungen
Im Kanton Zürich wird im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auch von Zusatzleistungen gesprochen. Diese beinhalten Ergänzungsleistungen, zusätzlich bei Bedarf kantonale Beihilfe oder Zuschüsse und je nach Gemeinde weitere finanzielle Unterstützungen. Ergänzend können Kosten vergütet werden, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung anfallen.
Kantonale Beihilfen erhalten Personen in Privathaushalten. Die kantonalen Zuschüsse richten sich an Personen in Heimen, bei denen die Ergänzungsleistungen nicht ausreichen.
Wer Zusatzleistungen beziehen will, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Diese befindet sich im Kanton Zürich bei der Wohngemeinde oder der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Welche Stelle ist für mich zuständig?
Im Kanton Zürich sind 41 Durchführungsstellen für den Vollzug der Zusatzleistungen verantwortlich. Wer Zusatzleistungen beziehen will, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Sie können über die Suche die für Sie zuständige Durchführungsstelle ausfindig machen.
Stärkung der Betreuung im Alter
Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.
Die Anpassungen ermöglichen mehr Betreuungsleistungen. Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
In eine ähnliche Richtung zur Stärkung der Betreuung im Alter geht die Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» auf Bundesebene. Am 13. September 2024 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Motion präsentiert.
Veranstaltungsreihe «Stärkung der Betreuung im Alter»
Im Rahmen der Vernehmlassung kam seitens der Gemeinde der Wunsch auf, das Thema «Gute Betreuung im Alter» auf kantonaler Ebene inhaltlich zu vertiefen. Gemeinsam mit der Hochschule Luzern und der Paul Schiller Stiftung führt das Kantonale Sozialamt mehrere Anlässe zum Thema durch. Die Unterlagen zum ersten Vertiefungsanlass sind auf der Webseite der Paul Schiller Stiftung abrufbar.
Informationen für Gemeinden und SVA
Das Kantonale Sozialamt hat die Aufsicht über die für die Zusatzleistungen zuständigen Verwaltungsstellen. Es unterstützt sie dabei, ihren Auftrag in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht und dem kantonalen Recht zu erfüllen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Zusatzleistungen zur AHV und IV - Informationen 2021 PDF | 35 Seiten | Deutsch | 1000 KB
- Download Zusatzleistungen zur AHV und IV - Informationen 2022 PDF | 38 Seiten | Deutsch | 480 KB
- Download Zusatzleistungen zur AHV und IV - Informationen 2023 PDF | 38 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Zusatzleistungen zur AHV und IV - Informationen 2024 PDF | 36 Seiten | Deutsch | 987 KB
Die ZLEL-Applikation dient den für die Zusatzleistungen zuständigen Stellen, ihre Abrechnungs- und Statistikzahlen an das Kantonale Sozialamt zu übermitteln.
Beschwerden
Wollen Sie auf Missstände bei der Verwaltungsstelle hinweisen, die für die Zusatzleistungen (ZL) zuständig ist? Sie können dies beim Kantonalen Sozialamt melden (Aufsichtsbeschwerde).
Fragen
Sie können uns über die Kontaktadresse oder über das Kontaktformular erreichen. Wir sind gerne für Ihre Anliegen da.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
- Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)
- Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV)
- Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)
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Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 11.30 Uhr und
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