Integrationsmassnahmen in der Sozialhilfe - Überblick

Details

Kapitelnr.
13.2.01.
Publikationsdatum
1. Januar 2024
Kapitel
13 Integrationsmassnahmen
Unterkapitel
13.2. Massnahmen der Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.Integrationsmassnahmen als Sozialhilfeleistung

§ 3a SHG sieht einerseits vor, dass Kanton und Gemeinden die Eingliederung von Hilfesuchenden fördern (Abs. 1), andererseits, dass die Sozialhilfeorgane Hilfesuchenden – soweit im Einzelfall erforderlich – unter bestimmten Voraussetzungen Ersatzarbeiten oder Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen (vgl. dazu Kapitel 5.1.06).

Die Finanzierung von Integrationsmassnahmen ist subsidiärer Natur, insbesondere zu arbeitsmarktlichen bzw. beschäftigungspolitischen Massnahmen (Kapitel 13.1.02), solchen der der Bildungsbehörden (Kapitel 13.1.03) und jenen der Invalidenversicherung (Kapitel 13.1.04). Das bedeutet aber nicht, dass die Sozialhilfeorgane bei Personen, die Ansprüche gegenüber anderen Leistungserbringern haben, untätig bleiben sollen. Vielmehr ist in solchen Fällen häufig eine interinstitutionelle Zusammenarbeit gefragt (vgl. Kapitel 13.3).

2.Projekt BUSI - Bestandesaufnahme der Angebote zur beruflichen und sozialen Integration im Kanton Zürich

2.1.Ausgangslage und Auftrag

Berufliche und soziale Integration haben in den letzten Jahren in der Sozialhilfe einen zentralen Stellenwert erhalten. Die Koordination der Angebote und Massnahmen zur Förderung der beruflichen Integration zwischen Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung und Invalidenversicherung gewinnt unter dem Begriff «Interinstitutionelle Zusammenarbeit» (IIZ) zunehmend an Bedeutung. Eine vertiefte Kenntnis der Angebote, die im Rahmen der Sozialhilfe aufgebaut und entwickelt wurden, bildet eine zentrale Voraussetzung, damit weiterführende Entwicklungen zwischen Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung und Invalidenversicherung auf kantonaler Ebene eingeleitet werden können. Das Kantonale Sozialamt Zürich hat die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit daher im September 2009 beauftragt, eine systematische Bestandsaufnahme mit Empfehlungen in diesem Aufgabenfeld zu erarbeiten. Ziele des Auftrags waren,

1.    eine Typologie zu erarbeiten, nach der sich die Angebote ordnen und analysieren lassen;

2.    auf der Basis der Angebotstypologie eine systematische Übersicht über die Angebote im Kanton Zürich zu erstellen sowie

3.    Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Angebotslandschaft zu formulieren.

2.2.Angebotstypologie

Die Angebote der beruflichen und sozialen Integration im Kanton Zürich werden aufgrund der Ergebnisse des Schlussberichts BUSI wie folgt typologisiert:

2.3.Zielgruppenmerkmale

Für die in der BUSI-Datenbank erfassten Angebote für Sozialhilfebeziehende wurden folgende Zielgruppenmerkmale identifiziert, die sich als zentral erweisen im Hinblick auf die Vermittlungsfähigkeit in den ersten oder in den zweiten Arbeitsmarkt. Es handelt sich dabei um die drei Dimensionen Leistungsfähigkeit, Erwerbsbiografie und Lebenssituation, welche mit unterschiedlichen Merkmalen erfasst werden:

Leistungsfähigkeit

  • Grad der Motivation
  • Grad der Kooperation
  • Gesundheitliche Verfassung

Erwerbsbiografie

  • Ausbildung
  • Berufserfahrung
  • Deutschkenntnisse
  • Dauer der Arbeitslosigkeit

Lebenssituation

  • Betreuungsverpflichtungen
  • Wohnsituation
  • Finanzielle Situation
  • Soziale Einbindung

Um das richtige Angebot zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration zu wählen, müssen diese Merkmale abgeklärt werden.

Neben diesen allgemeinen, für jede Person individuell abzuklärenden Zielgruppenmerkmalen gibt es auch Angebote zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration, welche sich auf einzelne Zielgruppen spezialisieren. So gibt es Angebote, die spezifisch für Frauen entwickelt wurden oder Angebote, deren Fokus auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet ist.

3.Programmlandschaft im Kanton Zürich

Die BUSI-Datenbank enthält Informationen zu allen Programmen, Angeboten, Kursen etc. im Kanton Zürich, welche speziell für Sozialhilfe beziehende Personen Integrationsmassnahmen anbieten. Sie soll Behörden, Gemeinden, Sozialdiensten und weiteren Interessierten als Unterstützung dienen, um das passende Angebot für Klientinnen und Klienten zu finden und damit die berufliche und soziale Integration gemäss § 3a SHG zu fördern.

Die Angebote können mit Hilfe von verschiedenen Suchkriterien wie

  • Ziel der Massnahme (z.B. Standortbestimmung, Beschäftigung, Qualifizierung, Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt)
  • Form der gesuchten Massnahme (z.B. Einzel- oder Gruppeneinsatzplatz, Kurs, Coaching, Abklärung)
  • Durchführungsorten (Bezirke oder ganzer Kanton)
  • Wohnort der betroffenen Person (bezirksweise)
  • spezifische Zielgruppenmerkmale (z.B. Frauen, Jugendliche und junge Erwachsene, Personen mit geringer Motivation, gesundheitliche Einschränkungen, Suchtmittel)

gesucht werden.

Die Informationen über die Angebote werden von den Anbietern direkt aktualisiert. Im Zweifelsfall gelten die Angaben auf den Homepages der Anbieter.

4.Weitere Integrationsmassnahmen

4.1.Arbeitseinsätze

Arbeitseinsätze sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich: Sozial- und Gesundheitswesen, Natur- und Umweltschutz, Gemeindeinfrastruktur, Landwirtschaft, Familien- und Nachbarschaftshilfe, Denkmalpflege, Katastrophenhilfe und unter Umständen auch im Handwerk und Gastgewerbe sowie im Verkehrswesen. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeiten so gewählt werden, dass sie zu keiner Konkurrenzierung des privatwirtschaftlichen und staatlichen Arbeitsmarkts führen.

Durch das Ermöglichen von Arbeitseinsätzen können z. B. noch funktionierende private soziale Netze (Familien- und Nachbarschaftshilfe) ergänzt oder entlastet werden. In diesen Fällen kann ein Ziel der Beschäftigung sein, den Hilfesuchenden eine Tagesstruktur zu bieten (vgl. Kapitel 13.2.05).

Arbeitseinsätze sind aber auch denkbar mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei stehen der Erwerb praktischer Fähigkeiten oder das Eingewöhnen an einen geordneten Tagesablauf bei Personen, die längere Zeit keiner Arbeit mehr nachgegangen sind, im Vordergrund. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen während ihres Arbeitseinsatzes am Arbeitsort begleitet und entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert werden. Denkbar sind beispielsweise Arbeitseinsätze in der Verwaltung (vgl. Kapitel 13.2.03 und Kapitel 13.2.04).

4.2.Ausrichten von Einarbeitungszuschüssen

§ 3a Abs. 3 SHG sieht die Möglichkeit vor, ausnahmsweise Einarbeitungszuschüsse zu gewähren, um Sozialhilfebeziehende in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern zu können (mehr dazu vgl. Kapitel 13.2.06).

5.Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme

Für vorläufig Aufgenommene, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Flüchtlinge gibt es spezifische vom Kanton subventionierte Programme - Kantonale Integrationsprogramme (KIP).

Die Programme decken sämtliche Massnahmentypen ab. Weitere Angaben dazu finden Sie in Kapitel 13.1.05.

Rechtsprechung

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: