Schematische Übersicht über die Finanzierung von Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen

Kapitelnr.
12.2.06.
Publikationsdatum
8. August 2012
Kapitel
12 Stationäre Massnahmen
Unterkapitel
12.2. Massnahmen für Kinder/Jugendliche

Rechtsgrundlagen

Praxishilfen

1.Innerkantonale Jugendheimplatzierung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem Kin-der- oder Jugendheim im Kanton Zürich platziert:

2.Ausserkantonale Platzierung in eine IVSE-Einrichtung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist ausserkanto-nal in einem Kinder- oder Jugendheim platziert, welches der IVSE unterstellt ist:

3.Ausserkantonale Platzierung in eine nicht der IVSE unterstellte Einrichtung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist ausserkanto-nal in einem Kinder- oder Jugendheim platziert, welches nicht der IVSE unterstellt ist:

4.Innerkantonale Schulheimplatzierung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem Schulheim im Kanton Zürich platziert:

5.Ausserkantonale Schulheimplatzierung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem aus-serkantonalen Schulheim platziert, welches der IVSE unterstellt ist:

Vgl. zum Ganzen auch

  • Prof. Dr. Isabel Häner/Dr. Christine Ackermann, Rechtsgutachten über die Finanzierung der Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen vom 25. August 2011.
  • Prof. Dr. Isabel Häner/Dr. Christine Ackermann, Ergänzungsgutachten vom 3. November 2011.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: