Schematische Übersicht über die Finanzierung von Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen
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Details
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962, LS 852.2
- Verordnung über die Jugendheime vom 4. Oktober 1962, LS 852.21
- Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG), LS 412.100
- Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 5. Dezember 2007, LS 412.106
- Verordnung vom 12. April 2018 über die Versorgertaxen in beitragsberechtigten Sonderschulen, Schulheimen Kinder- und Jugendheimen sowie Spitalschulen
- Interkantonale Vereinbarung über soziale Einrichtungen (IVSE)
- Art. 276 ZGB, Art. 279 ZGB, Art. 285 ZGB, Art. 289 ZGB
Hinweis
Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) per 1. Januar 2022 wurden die bisherigen Unterkapitel von 12.2 aufgehoben und ersetzt durch Unterkapitel, die die neue Rechtslage abbilden. Bitte beachten Sie, dass das Kapitel 12.2 eine neue Struktur hat.
Praxishilfen
Schematische Übersicht über die Finanzierung von Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen
Beitragsberechtigte bzw. IVSE-anerkannte Einrichtungen
Nicht beitragsberechtigte bzw. nicht IVSE-anerkannte Einrichtungen
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe