Einleitung

Details

Kapitelnr.
0.1.01.
Publikationsdatum
21. Juni 2012
Kapitel
0 Einleitung und Quellenverzeichnis
Unterkapitel
0.1. Einleitung und Quellenverzeichnis

Rechtsgrundlagen

§ 9 SHG § 7a SHV

Erläuterungen

Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch wird seit 1993 vom Kantonalen Sozialamt herausgege-ben. Es enthält hauptsächlich Beiträge zum Sozialhilferecht des Kantons Zürich und zum Zuständigkeitsgesetz des Bundes. Daneben gibt es einen Überblick über die Einrichtungen der primären sozialen Sicherheit und zu weiteren sozialrechtlichen Fragen. Der primäre Zweck des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs besteht darin, die Anwendung des Sozialhilferechts im Kanton Zürich soweit als möglich zu vereinheitlichen, zu konkretisieren und zu vereinfachen. Damit dient das Handbuch einer korrekten Rechtsanwendung und auch der Rechtssicherheit. Darüber hinaus sollen die für die öffentliche Sozialhilfe wesentli-chen Informationen im Handbuch enthalten sein. Neben Erläuterungen und Informationen umfasst das Handbuch auch Empfehlungen und Weisungen, so insbesondere zur Anwendung des Sozialhilferechts und zum Melde- und Ab-rechnungswesen. Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch richtet sich hauptsächlich an die im Kanton Zürich täti-gen Sozialhilfeorgane. Es soll den Behörden, Ämtern und weiteren Stellen als Arbeitsinstru-ment in der täglichen Praxis dienen. Daneben ermöglicht es auch den Aufsichts- und Rechtsmittelinstanzen einen vertieften Einblick in die Sozialhilfe. Ebenso steht es den Hilfe-suchenden und weiteren interessierten Kreisen zur Orientierung offen. Die nun vorliegende 2. Auflage wurde auf Grundlage der 1. Auflage neu aufgesetzt, im Auf-bau angepasst und, wo es sich als notwendig erwies, inhaltlich ergänzt und überarbeitet. Die 2. Auflage des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs ist für die elektronische Nutzung konzi-piert worden. Die elektronischen Verweise innerhalb des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs ermöglichen es den Nutzerinnen und Nutzern, schnell zu den vollständigen Informationen zu einem Thema mit verschiedenen Berührungspunkten zu kommen. Das gilt auch für die Ver-linkung auf Informationen, Merkblätter und Artikel auf externen Websites. Personen, die die Arbeit mit einem ausgedruckten Handbuch bevorzugen, können das Sozialhilfe-Behördenhandbuch ab Herbst 2012 aber auch als Ordner bei der Kantonalen Druck- und Materialzentrale (KDMZ) käuflich erwerben (weitere Informationen folgen). Da die im Internet aufgeschaltete Version die massgebliche ist und laufend Anpassungen insbesondere an die Rechtsprechung und bei veränderten Rechtsgrundlagen erfolgen, sind die einzelnen Kapitel mit einem Veröffentlichungsdatum versehen. Bei einer Anpassung wird Vorversion nicht

überschrieben, sondern sie wird archiviert. Die Nutzerinnen und Nutzer des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs können in der Ansicht Änderungen alle nach einem bestimmten Datum erfolgten Ergänzungen, Korrekturen und Anpassungen nachverfolgen und die einzelnen Themen selber als PDF-Dokument ausdrucken. Die Funktion wird ebenfalls im Herbst akti-viert. Bei Fragen oder Problemen senden Sie ein E-Mail an behoerdenhandbuch@sa.zh.ch. Ein Verzeichnis der für die 2. Auflage verwendeten Quellen wird demnächst aufgeschaltet.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


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