Details
Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch wird seit 1993 vom Kantonalen Sozialamt herausgegeben. Es enthält hauptsächlich Beiträge zum Sozialhilferecht des Kantons Zürich und zum Zuständigkeitsgesetz des Bundes. Daneben gibt es einen Überblick über die Einrichtungen der primären sozialen Sicherheit und zu weiteren sozialrechtlichen Fragen.
Der primäre Zweck des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs besteht darin, die Anwendung des Sozialhilferechts im Kanton Zürich soweit als möglich zu vereinheitlichen, zu konkretisieren und zu vereinfachen. Damit dient das Handbuch einer korrekten Rechtsanwendung und auch der Rechtssicherheit. Darüber hinaus sollen die für die öffentliche Sozialhilfe wesentlichen Informationen im Handbuch enthalten sein.
Neben Erläuterungen und Informationen umfasst das Handbuch auch Empfehlungen und Weisungen, so insbesondere zur Anwendung des Sozialhilferechts und zum Melde- und Abrechnungswesen.
Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch richtet sich hauptsächlich an die im Kanton Zürich tätigen Sozialhilfeorgane. Es soll den Behörden, Ämtern und weiteren Stellen als Arbeitsinstrument in der täglichen Praxis dienen. Daneben ermöglicht es auch den Aufsichts- und Rechtsmittelinstanzen einen vertieften Einblick in die Sozialhilfe. Ebenso steht es den Hilfesuchenden und weiteren interessierten Kreisen zur Orientierung offen.
Die 2. Auflage des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs ist 2012 für die elektronische Nutzung konzipiert worden. Sie wurde auf Grundlage der 1. Auflage neu aufgesetzt, im Aufbau angepasst und, wo es sich als notwendig erwies, inhaltlich ergänzt und überarbeitet. Die elektronischen Verweise innerhalb des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs ermöglichen es den Nutzerinnen und Nutzern, schnell zu den vollständigen Informationen zu einem Thema mit verschiedenen Berührungspunkten zu kommen. Das gilt auch für die Verlinkung auf Informationen, Merkblätter und Artikel auf externen Websites. Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch wird laufend insbesondere an die Rechtsprechung und bei veränderten Rechtsgrundlagen angepasst. Die einzelnen Kapitel sind mit einem Veröffentlichungsdatum versehen. Bei einer Anpassung wird die Vorversion nicht überschrieben, sondern sie wird archiviert.
Seit Dezember 2021 erscheint das Nachschlagewerk als Bestandteil der kantonalen Webseite. Mit dem neuen Design ändert auch die Bezeichnung. Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch heisst neu Sozialhilfehandbuch. Anregungen, Fragen und Kommentare nehmen wir gerne entgegen via sozialhilfe@sa.zh.ch.
Das Redaktionsteam dankt für Ihr Interesse
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe