Gesuch um Strafverbüssung in gemeinnütziger Arbeit stellen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Für die Strafverbüssung in einer besonderen Vollzugsform muss die verurteilte Person ein Gesuch stellen und die Vollzugsbedingungen einhalten. Damit eine alternative Vollzugsform bewilligt wird, muss die verurteile Person über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen und das Gericht darf keine Landesverweisung ausgesprochen haben. Es darf ausserdem nicht die Gefahr bestehen, dass die Person flieht oder erneut straffällig wird.

  2. Wo Sie Ihr Gesuch einreichen können

    Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Bussen von Staatsanwaltschaften und Gerichten des Kantons Zürich

    Sie können Ihr Gesuch mit diesem Online-Formular stellen.

    Bussen von Stadtrichterämtern oder Statthalterämtern (Kanton Zürich)

    Sie können Ihr Gesuch persönlich bei der Bussenanlaufstelle der Stiftung zsge (Werkraum4, Kanonengasse 20, 8004 Zürich) stellen. Hier finden Sie alle Informationen zum Vorgehen:

    Möchten Sie die gemeinnützige Arbeit für die Busse (Stadtrichteramt/Statthalteramt) in einem anderen Kanton leisten? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch.

  3. Voraussetzungen

    Voraussetzungen für gemeinnützige Arbeit

    Vorteile:

    • Eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten, eine nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibende Reststrafe von nicht mehr als sechs Monaten oder eine Geldstrafe/Busse kann in gemeinnütziger Arbeit vollzogen werden (Art. 79a Abs. 1 Strafgesetzbuch, StGB).
    • Die verurteilte Person muss ein Gesuch stellen.

    Vorteile:

    • Sie verfügt über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und das Gericht hat keine Landesverweisung ausgefällt.

    Vorteile:

    • Sie hält die Rahmenbedingungen ein, die von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten festgelegt wurden.

    Vorteile:

    • Sie legt dem Einsatzbetrieb die Straftatbestände offen, welche zur Verurteilung führten.

    Vorteile:

    • Es darf keine Fluchtgefahr oder die Gefahr der Begehung einer weiteren Straftat bestehen.

    Vorteile:

    • Gültige Zustelladresse in der Schweiz.

    Vorteile:

    • Die gemeinnützige Arbeit ist ausgeschlossen für den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 79a Abs. 2 Strafgesetzbuch). Wenn der Termin für Ihren Eintritt ins Gefängnis bereits festgelegt wurde (Anordnung Vollzug Ersatzfreiheitsstrafe anstelle Busse/Geldstrafe), kann keine gemeinnützige Arbeit mehr bewilligt werden.
  4. Dokumente vorbereiten

    Vorteile:

    • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis)

    Vorteile:

    • Freiheitsstrafen von Staatsanwaltschaften/Gerichten des Kantons Zürich: Referenz (ref) der Bewährungs- und Vollzugsdienste gemäss Korrespondenz

    Vorteile:

    • Geldstrafen/Bussen von Staatsanwaltschaften/Gerichten des Kantons Zürich: Referenz (ref) der Bewährungs- und Vollzugsdienste gemäss Korrespondenz (oder Geschäfts-Nr. der Zentralen Inkassostelle der Gerichte, ZIST)
  5. Beantragen

    Unterlagen hochladen
    Amtlicher Ausweis

    Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis

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    Welche Strafe/n möchten Sie in Form von gemeinnütziger Arbeit verbüssen?
    Freiheitsstrafe/n

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    Bitte geben Sie eine korrekte Referenz-Nr. im Format YYYY/00000 XYZ an.

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    Wo finden Sie die Referenz?

    Geldstrafen/Bussen

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    Welche Referenz/Geschäfts-Nr. haben Sie (Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD oder Zentrale Inkassostelle der Gerichte ZIST)?

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    Bitte geben Sie eine korrekte Referenz-Nr. im Format YYYY/00000 XYZ an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Wo finden Sie die Referenz?

    XX000000-X Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie eine korrekte Geschäfts-Nr. an.

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    Wo finden Sie die Geschäfts-Nr.?

    Möchten Sie zusätzlich eine Busse eines Stadtrichteramts/Statthalteramts in gemeinnütziger Arbeit verbüssen?

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    TT.MM.JJJJ

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    Persönliche Angaben

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    TT.MM.JJJJ

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    Gültige Zustelladresse in der Schweiz

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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    +41 xx xxx xx xx

    Beschäftigung
    Beschäftigung

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    TT.MM.JJJJ

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Gemäss Diplom oder Fähigkeitszeugnis

    Bemerkungen/Beilagen

    z.B. Name/Adresse Beistand/Rechtsvertretung

    Begleitschreiben

    z.B. Begleitschreiben, Ernennungsurkunde Beistandschaft, Vollmacht Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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    Gewünschter Vollzugskanton

    Die Strafverbüssung erfolgt im Kanton Zürich. Bei ausserkantonalem Wohnort/Arbeitsort kann auf entsprechendes Gesuch hin die Strafverbüssung im Wohnkanton/Arbeitskanton bewilligt werden.

    Ausserkantonale Strafverbüssung

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    Bussenanlaufstelle/Bewährungs- und Vollzugsdienste
    Wird durch Bussenanlaufstelle/Bewährungs- und Vollzugsdienste ausgefüllt

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    XXX/XX Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie ein korrekte Referenz-Nr. an.

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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    Bestätigung der Angaben
    Bestätigung

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    Vielen Dank.

    Ihre Daten wurden übermittelt. Wir prüfen Ihr Gesuch. Wir melden uns in Kürze telefonisch oder per Post bei Ihnen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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Kontakt

Bewährungs- & Vollzugsdienste

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 258 36 70

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