Laut Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung hat jeder Schweizer die Pflicht, Militärdienst zu leisten. In der Regel ist man vom 18. bis zum 37. Altersjahr dienstpflichtig. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst anmelden.
Die Kantone begleiten alle Militärdienstleistenden vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Sie sind aber auch für die Zivilschutzleistenden erste Ansprechpartner.
Ob Dienstverschiebung, Vorkurse für Gebirgsspezialisten, Ersetzen eines Ausrüstungs-Teils oder Entlassung aus dem Militärdienstpflicht/Armee: Sie finden hier alle wichtigen Informationen zu den Angeboten der kantonalen Militärverwaltung.
Weiterführende Informationen
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- Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10)
- Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG; SR 520.1)
- Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661), Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 19. März 2007 (LS 522)
- Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21)
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Kontakt
Amt für Militär und Zivilschutz - Militärverwaltung, Kreiskommando