Entlassungen aus der Armee und der Militärdienstpflicht

Die Militärverwaltung verabschiedet die Armeeangehörigen an den Entlassungen aus der Armee und der Militärdienstpflicht.

Allgemeines

Der Kanton Zürich ist für die Organisation der Entlassungen aus der Militärdienstpflicht für die im Kanton Zürich wohnhaften Armeeangehörigen zuständig. Am Entlassungstag dankt ein Vertreter der Zürcher Regierung für die geleisteten Dienste und entlässt die Armeeangehörigen feierlich aus der Militärdienstpflicht.
Die Offiziere, höheren Unteroffiziere und Fachoffiziere werden im Folgejahr nach der Entlassung aus der Armee oder Militärdienstpflicht an eine Entlassungsfeier eingeladen. Die Mannschaftsgrade und Unteroffiziere werden nach der Materialabgabe mit einer Feier aus der Armee oder der Militärdienstpflicht entlassen. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Materialabgabe und die Feierlichkeiten.
 

Entlassungsjahrgänge

Auf den 31.12.2023 werden folgende Angehörige der Armee aus der Militärdienstpflicht oder aus der Armee entlassen:

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  1. Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister, welche die Ausbildungsdienstpflicht als Durchdiener erfüllt haben, bleiben noch während vier Jahren eingeteilt und werden danach abgerüstet und aus der Armee entlassen. Aus der Militärdienstpflicht entlassen werden sie erst nach einer weiteren Verweildauer von drei Jahren.
  2. Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
  3. Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.

  1.  Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 10. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt und die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben.
  2. Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 12. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt, die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben.
  3. Soldaten als Anwärter und Anwärterin zum Militärarzt, zur Militärärztin, zum Apotheker, zur Apothekerin, zum Zahnarzt, zur Zahnärztin, zum Veterinärarzt oder zur Veterinärärztin, die die Kaderausbildungslaufbahn Leutnant nicht bestehen, am Ende des 10. Kalenderjahres nach Abschluss der Grundausbildung (= Ende Rekrutenschule).
  4. Höhere Unteroffiziere in Einheiten, Jahrgang 1987
  5. Subalternoffiziere, Jahrgang 1983
  6. Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute, Jahrgang 1981
  7. Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten und Stabsoffiziere, Jahrgang 1973
  8. Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung der Militärdienstpflicht und höhere Stabsoffiziere Jahrgang 1958.

Mannschaft

Die zu entlassenden Armeeangehörigen (Soldaten, Gefreite, Unteroffiziere) werden in der Kaserne Reppischtal aus der Armee oder aus der Militärdienstpflicht entlassen. Die Rückgabe der Ausrüstung führt das Armeelogistikcenter Hinwil vor Ort durch.

Offiziere - höhere Unteroffiziere 

Die Offiziere und höheren Unteroffiziere werden nach der militärischen Entlassung per 31.12.2024 im 1. Quartal des Folgejahres von der Logistikbasis der Armee aufgefordert, ihr Material abzugeben. Die Einladung zur Entlassungsfeier am 6. März 2025, im Gasthaus Albisgütli, erhalten Sie zu gegebener Zeit.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Militärverwaltung - Kreiskommando - Kontrollwesen

Telefon

+41 43 259 71 10

E-Mail

kw@amz.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: