Zivilschutz

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um den Zivilschutz, das Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) und zum Thema Schutzbauten.

Zuweisung der Schutzplätze

Im Kanton Zürich führen die Gemeinden eine Liste der auf ihrem Gebiet verfügbaren Schutzplätze für die ständige Wohnbevölkerung (§ 19 Kantonale Zivilschutzverordnung [KZV; LS 522.1]).

Wir bitten Sie daher für Fragen zur Zuweisung der Schutzplätze, sich direkt an Ihre Wohn-Gemeinde bzw. Stadt zu wenden.

Krieg in der Ukraine: Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz

Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Finden Sie untenstehend Fakten im Bezug auf den Bevölkerungsschutz. Diese werden bei Bedarf aktualisiert.

Zurzeit sind für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.

Fakten rund um den Bevölkerungsschutz

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Gesamtschweizerisch sind in rund 365 000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Mio. Schutzplätze für die Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100% entspricht.

Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert, d.h. wenn der Bund einen vorsorglichen Schutzraumbezug anordnet. 
Im Kanton Zürich führen gemäss gesetzlicher Vorgabe die Gemeinden eine Liste der auf ihrem Gebiet verfügbaren Schutzplätze für die ständige Wohnbevölkerung. Sie weisen die Schutzplätze zu und kommunizieren die Zuweisungsplanung (ZUPLA).

Wir bitten Sie daher für Fragen zur Zuweisung der Schutzplätze, sich direkt an Ihre Wohn-Gemeinde bzw. Stadt zu wenden.

Die Schutzräume werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tagen) ermöglichen.

Die zuständige Zivilschutzorganisation kommuniziert und regelt den Aufenthalt (z.B. was mitgenommen werden soll, resp. kann) im Bedarfsfall der aktuellen Situation entsprechend.

Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente.

Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das BABS empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.

Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) verfolgt die Situation in der Ukraine intensiv und steht mit der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA in laufendem Kontakt. Als zuständige Behörde und Alarmierungsstelle der Schweiz erhält die NAZ offizielle Informationen von der IAEA.

Kernkraftwerk Tschernobyl: Gemäss Angaben der IAEA kam es am 9. März 2022 zu einer Notabschaltung von einer 750 kV-Leitung. Infolgedessen wurden alle Einrichtungen des Kernkraftwerks Tschernobyl abgeschaltet. Notstrom-Dieselgeneratoren wurden vor Ort eingeschaltet, um die für die Sicherheit wichtigen Systeme mit Strom zu versorgen. 

Kernkraftwerk Saporischschja: In der Nacht vom 3. auf den 4. März 2022 wurde das Kernkraftwerk Saporischschja im Süden der Ukraine von Artilleriegranaten beschossen. Dies führte zu einem Brand auf dem Gelände der Anlage. Der Brand konnte gelöscht werden. Die Reaktoren wurden nicht beschädigt, die Sicherheit der Anlage war nicht beeinträchtigt.

Aktuell werden keine erhöhten Radioaktivitätswerte gemessen: Radioaktivitäts-Messwerte der NAZ

Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerkunfall zum Einsatz, bei dem radioaktives Jod austritt. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Bei einem Ereignis müssen Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden. In den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwert werden Jodtabletten vorsorglich an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten. In diesen Gemeinden lagern Jodtabletten ebenfalls in Apotheken und Drogerien und könnten dort bei Verlust zum Preis von Fr. 5 bezogen werden. In den Gebieten ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk lagern die Kantone Jodtabletten, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung damit zu versorgen. Derzeit müssen Privatpersonen ausserhalb dieser Zone keine Jodtabletten lagern.

Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Verteilung bzw. die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist. Der Bund verzichtet derzeit auf die Anordnung allfälliger Schutzmassnahmen für einen nuklearen Konflikt.

Alle Informationen zur radiologischen Situation in der Schweiz und zu Jodtabletten in diesem Zusammenhang finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Kontakt

Amt für Militär und Zivilschutz - Abteilung Zivilschutz

Adresse

Niederfeldstrasse 3
8450 Andelfingen
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 72 00

E-Mail

aza@amz.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: