Zahlen & Fakten

Wie viele Jugendliche wurden im vergangenen Jahr im Kanton Zürich verzeigt? Begehen Mädchen weniger Delikte als Jungen? Nimmt die Jugendgewalt erneut zu? Die zusammengetragenen Zahlen und Fakten geben Auskunft rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendgewalt.

Jugendkriminalität

Das Erwachsenwerden stellt für Jugendliche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Und trotzdem: Ein Grossteil von ihnen kommt nicht mit dem Gesetz in Konflikt. Von den im Kanton lebenden 10- bis 17-jährigen Jugendlichen wurde im Jahr 2023 jeder 19. verzeigt. Ein kleiner Teil der im Kanton Zürich lebenden Jugendlichen musste sich wegen eines Gewaltdelikts verantworten. 2023 war es eine/r von 125.

Anzahl verzeigte Jugendliche

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Anzahl verzeigte Jugendliche

Kommen Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt, dann oft wegen leichten bis mittelschweren Delikten. Dazu gehören beispielsweise Schwarzfahren (PBG), geringfügige Vermögensdelikte wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung. Dies widerspiegelt sich auch bei den ausgesprochenen Strafen. Insgesamt sprachen die fünf Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich 2023 5'524 Strafen aus. In rund 65 Prozent der Fälle handelte es sich um einen Verweis. Das lässt sich primär damit erklären, dass die Mehrzahl der Jugendlichen nur einmal mit dem Gesetz in Konflikt kommt und zwar wegen eines Bagatelldelikts. In solchen Fällen reicht meist ein Verweis, der vergleichbar ist mit einer gelben Karte im Fussball. Persönliche Leistungen und Bussen wurden in 32,6 Prozent der Fälle ausgesprochen. Der Anteil an Freiheitsentzügen lag 2023 bei 2,5 Prozent.

Anzahl Delikte bei Verurteilung

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Deliktkategorien bei Verurteilung

Alter bei Eröffnung der Strafuntersuchung (Verzeigung)

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Auffallend ist, dass Jugendkriminalität noch immer ein primär männliches Phänomen ist. Auch wenn der Anteil an weiblichen Verurteilten in den letzten Jahren von 19,3 (2007) auf 28,2 Prozent (2023) zugenommen hat, sind die Jungen noch immer deutlich übervertreten. Der Ausländeranteil bewegt sich zwischen 28,8 (2008) und 38,5 Prozent (2023).

Zusammensetzung der Geschlechter bei Verurteilung

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Geschlechterverhältnis bei Verurteilung

Was sind Gewaltstraftaten?

Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Darunter fallen Tätlichkeiten, einfache und schwere Körperverletzung, Drohung, Erpressung, Nötigung, Raufhandel/Angriff, Raub, sexuelle Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Vergewaltigung, (versuchte) Tötung, aber auch Delikte wie Zwangsheirat, Freiheitsberaubung/Entführung, Mord, Totschlag, Kindestötung, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Geiselnahme.1

1 Bundesamt für Statistik (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.html)

Jugendgewalt

Jugendgewalt hat viele Facetten. Sie reicht von Tätlichkeiten wie einer leichten Rempelei auf dem Pausenplatz bis hin zu einer Messerstecherei, die später als versuchte Tötung qualifiziert werden muss. Doch unabhängig von der Schwere des Delikts: Jegliche Formen von Jugendgewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und werden dementsprechend nicht toleriert. Nachdem die Jugendgewalt im Jahr 2009 mit 1'151 verzeigten im Kanton Zürich wohnhaften Jugendlichen ihren Höchststand erreicht hatte, ging sie in den folgenden Jahren massiv zurück. Seit 2016 nahm sie kontinuierlich zu. Im Jahr 2022 konstatierte man zum ersten Mal wieder einen leichten Rückgang um 12,8 Prozent.  Mit der aktuellen Zunahme von 12,7 Prozent liegen die Zahlen nun wieder ähnlich hoch wie im Jahr 2021.

Eine Analyse der Oberjugendanwaltschaft für das Jahr 2023 zeigt, dass der durchschnittliche jugendliche Gewalttäter 15,2 Jahre alt, männlich (88,7 Prozent) und mehrheitlich nicht vorbestraft war. 

Im Jahr 2023 fiel auf, dass die Gewaltdelikte in allen Alterskategorien anstiegen, ausser bei den 12- und 13-Jährigen. 40 Prozent der Beschuldigten waren unter 15 Jahre alt. Die Gruppe der 15-Jährigen war mit 21 Prozent am meisten vertreten, gefolgt von den 16-Jährigen mit 20 Prozent. Während die Zahl der Einzeltaten im Vorjahr zunahm, dominierten 2023 die Gruppen das deliktische Geschehen: 17,1 Prozent (2022: 13,6 Prozent) Zweiergruppen und 43,6 Prozent (2022: 40,8 Prozent) Drei- und Mehrpersonengruppen. Der Zeitpunkt von Delikten verschob sich prozentual im Vergleich zum Vorjahr noch etwas mehr in den Tag (46,4 Prozent), dafür nahmen die abendlichen Vorfälle mit 25,4 Prozent (2022: 30 Prozent) ab. Die nächtlichen Vorfälle lagen mit 20,9 Prozent im Vorjahresrahmen. Der öffentliche Raum war weiterhin der primäre Tatort. Sein Anteil stieg sogar um 8,4 Prozent an, auf 43,6 Prozent. An zweiter Stelle folgte die Schule (13,7 Prozent). Der Bahnhof nahm als Deliktsort (7,5 Prozent) zum ersten Mal seit vier Jahren wieder ab.

Auch im vergangenen Jahr richtete sich die Jugendgewalt vornehmlich gegen andere Jugendliche. Gefährliche Gegenstände, insbesondere legale und illegale Messer, spielten in rund 20 Prozent der Fälle eine Rolle. Das Smartphone kam in jedem siebten Fall zum Einsatz, sei es für Filmaufnahmen oder zur Onlinekontaktaufnahme. 

Missbräuchlicher Medienkonsum

Ob Pornographie, Gewaltdarstellungen, Ehrverletzungen oder auch Drohungen und Nötigungen – viele von Jugendlichen begangenen Delikte finden mittlerweile auch online statt. Die Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich hat dies bereits früh erkannt. Seit 2016 erhebt sie jährlich Zahlen zum missbräuchlichen Medienkonsum bei Jugendlichen. Die Erhebung wird jeweils im Sommer publiziert. Ziel ist es, einen Beitrag zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen für die Möglichkeiten und Gefahren des Internets zu leisten. Denn unüberlegtes Onlineverhalten lässt sich kaum mehr rückgängig machen. Es kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch massive persönliche Schädigungen zur Folge haben. Die aktuelle Erhebung können Sie hier herunterladen:

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