Jugend & Gesetz

Spezifische Jugenddelikte, also Straftaten, haben eine grosse Vielfältigkeit und sind nicht immer klar erkennbar. Die «Jugendintervention» hilft entscheidend dabei mit, dass aus Einmaltätern keine Mehrfachtäter werden und den jungen Menschen geholfen werden kann.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Für Jugendliche gelten auch Gesetze, Regeln und Pflichten.
Das sind nicht die gleichen Gesetze wie für Erwachsene.

Die Polizei hilft den jungen Menschen, wenn sie gegen die Regeln verstossen haben.
Die Polizisten und Polizistinnen erklären den Jugendlichen die Regeln.
Das kann in der Schule sein oder zuhause.
Sie erklären ihnen auch, was passiert, wenn sie die Regeln nicht einhalten.
Die Polizei und die Jugendlichen suchen gemeinsam Lösungen.

Möchten Sie eine Beratung von der Polizei?
Hier finden Sie die Beratungsstellen und Polizeiposten.

Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.

Rechte, Pflichten und Verbote

Jugendliche sind sich grösstenteils sehr wohl bewusst, dass für viele Verhaltensweisen im öffentlichen Raum Gesetze und Weisungen gelten. Diese regeln das Zusammenleben grundsätzlich und müssen befolgt werden.

Die persönliche Entwicklung, das soziale Umfeld und vielfach der Gruppendruck, haben grossen Einfluss auf das Verhalten von Jugendlichen. Rechte, Pflichten und Verbote stehen da nicht immer an vorderster Stelle und werden daher auch nicht immer befolgt.
Trotzdem muss man die wichtigsten Dinge darüber wissen. Denn überall dort, wo die Freiheit eines andern Menschen beeinträchtigt wird, können Probleme und Konflikte entstehen.

Die Jugendintervention der Kantonspolizei Zürich hilft bei der Beleuchtung von Ursachen und Konsequenzen, sowohl aus der Opfer- als auch aus der Täterperspektive. Für Fragen und Anregungen kontaktieren Sie bitte die zuständige Anlaufstelle in Ihrem Wohnbezirk.

Jugendkriminalität

Das Jugendstrafrecht zielt stark darauf ab, straffällig gewordenen Jugendlichen ihre jeweiligen Handlungen bewusst zu machen. Sie sollten sich sowohl mit ihren eigenen Beweggründen als auch mit den Tatfolgen auseinandersetzen, ihre Lebenssituation richtig einschätzen lernen und neue Perspektiven entwickeln. 
Am wenigsten nützt es dem jugendlichen Straftäter, wenn alle wegschauen. Eltern, Erziehungsberechtige, Angehörige und Lehrpersonen können die Chance auf Veränderung wahrnehmen, indem sie sich an die Polizei oder Jugendstrafbehörde wenden.

Unterschiedliche Delikte

Unter dem Begriff Jugendkriminalität fallen unterschiedliche Delikte wie Diebstahl, Schwarzfahren, Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie illegaler Drogenkonsum und damit zusammenhängende Straftaten. Im digitalen Zeitalter hinzugekommen sind Internet-basierte Straftaten wie Sextortion (Erpressung mit intimen Fotos und Videos), Delikte im Zusammenhang mit Cybermobbing (z.B. Nötigung, Beschimpfung und Verleumdung) und Delikte im Zusammenhang mit Pornografie.

Die Ursachen und Auswirkungen von Jugendstraftaten sind vielfältig. Oftmals werden solche im Rahmen einer normalen Persönlichkeitsentwicklung aus Unwissenheit und Mangel an Erfahrung, aber auch oft ganz gezielt als Grenzüberschreitungen begangen. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, welche Formen und Entwicklungen es gibt. Dies kann sowohl vom Täter wie auch vom Opfer aus betrachtet werden.

Spezifische Jugenddelikte und Jugendthemen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sogenannte «weiche Pornografie» (Bilder/Videos von sexuellen Handlungen) ist grundsätzlich nicht verboten, darf aber für Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich gemacht werden (z.B. per Chat). Sogenannte «harte Pornografie» (Bilder/Videos von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, Tieren oder Gewalttätigkeiten) ist verboten und darf nicht hergestellt, heruntergeladen oder gespeichert werden. Auch das Anschauen ist verboten. Zugestellte Bilder oder Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit andern geteilt werden. Besondere Gefahr besteht beim Versenden von Nacktbildern: Es kann sich um Kinderpornografie handeln und strafbar sein.

Bilder oder Videos von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere (Hinrichtungen, Folter, Körperverletzungen, Schlägereien, Tierquälereien etc.) sind verboten. Gewaltdarstellungen dürfen nicht heruntergeladen und gespeichert werden. Zugestellte Bilder oder Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit andern geteilt werden. Ebenso ist verboten, solche Bilder oder Videos selbst herzustellen (Zusammenschlagen eines Schulkollegen etc.).

Die verwendeten Geräte (Handys samt SIM-Karte etc.) werden auf jeden Fall sichergestellt und der Jugendanwaltschaft übergeben.

Der Begriff Sextortion setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (engl. Erpressung) zusammen. Sextortion bezeichnet eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial erpresst wird, auf welchem sie beim Vornehmen sexueller Handlungen (Masturbation) oder nackt zu sehen ist.

Smartphones ermöglichen einen einfachen Zugang zum Internet und zu Social Media. So sind auch verbotene Inhalte ohne grosse Schranken leicht online auffindbar und untereinander austauschbar. Die Gefahr, dabei selbst eine Straftat zu begehen, ist gross, doch viele sind sich dessen nicht bewusst.

Die Kantonspolizei Zürich informiert darüber, was strafbar ist – denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grundregeln

Respekt und Anstand zeigen

Online gelten im Umgang miteinander die gleichen Regeln wie in der realen Welt.

Persönliche Daten schützen

Das Internet vergisst nie. Zurückhaltung beim Teilen von persönlichen Daten und Bildern ist ratsam.

Gefahren und Risiken kennen

Es gibt verschiedene verbotene Bilder oder Videos, und auch das Teilen solcher Inhalte kann eine Straftat sein.

Gefahren und Risiken

Gewaltdarstellungen

Bilder oder Videos von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere (Hinrichtungen, Folter, Körperverletzungen, Schlägereien, Tierquälereien etc.) sind verboten. Gewaltdarstellungen dürfen nicht heruntergeladen und gespeichert werden. Zugestellte Bilder/Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit andern geteilt werden. Ebenso ist verboten, solche Bilder/Videos selbst herzustellen (Zusammenschlagen eines Schulkollegen etc.).

Pornografie

Sogenannte «weiche Pornografie» (Bilder/Videos von sexuellen Handlungen) ist grundsätzlich nicht verboten, darf aber für Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich gemacht werden (z.B. per Chat). Sogenannte «harte Pornografie» (Bilder/Videos von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, Tieren oder Gewalttätigkeiten) ist verboten und darf nicht hergestellt, heruntergeladen oder gespeichert werden. Auch das Anschauen ist verboten. Zugestellte Bilder/Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit andern geteilt werden. Besondere Gefahr besteht beim Versenden von Nacktbildern: Es kann sich um Kinderpornografie handeln und strafbar sein.

Mobbing

Beschimpfungen, Verleumdungen, Blossstellungen oder Hetze via Social Media können massivste Auswirkungen für betroffene Personen haben, wie Isolation, Ausgrenzung, Leistungsabfall, psychische Störungen oder Suizid. Sie können Ehrverletzungen oder Nötigungen darstellen, die strafbar sind. Betroffene Personen können dagegen Strafanzeige erstatten.

Drohungen

Drohungen, die Schrecken und Angst auslösen, sind strafbar. Betroffene Personen oder Institutionen wie die Schule können dagegen Anzeige erstatten. Auch aus Spass verbreitete Drohungen sind strafbar.

Diskriminierung und Rassismus

Ein öffentlicher Aufruf zu Diskriminierung und Hass gegen Personen und Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion ist strafbar. Solche Botschaften können auch in Chats als öffentlich gelten. Öffentliche rassendiskriminierende Äusserungen aller Art (Wort, Schrift, Bild, Gebärden etc.) sind verboten. Das «Liken» solcher Botschaften kann ebenso strafbar sein.

In farbigen Bildern werden unter folgenden Links pointierte Geschichten erzählt, die man selbst nicht erleben möchte. Es geht unter anderem um den sorgfältigen Umgang mit den eigenen Daten, um die Glaubwürdigkeit von Internetbekanntschaften, um Kinderschutz, gefälschte Medikamente, Abo-Fallen, Cybermobbing, Malware und Sexting. Zudem finden sich jeweils Verhaltensempfehlungen und Präventionstipps.

Vollgeschmierte Hauswände, Strassenschilder und Zugwaggons sind ein alltägliches Bild im Kanton Zürich. Illegale Graffiti – ob Kunst oder nicht – verursachen Kosten in Millionenhöhe.

Was die meist jugendlichen Sprayer nicht wissen: Illegale Graffiti sind eine Straftat. Wer beim Sprayen erwischt wird – auch wenn er nur «Schmiere» steht – verantwortet solidarisch den Schaden. Auf die Beteiligten können strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen zukommen. Das Entfernen von Sprayereien ist kostspielig und kann, egal ob Bahn, Tram oder Bus zu Betriebsstörungen führen. Graffitis sind ein teures Vergnügen.

Kinder allein sicher unterwegs

Werden Kinder auf dem Schulweg oder draussen beim Spielen von unbekannten Personen angesprochen, kann das beunruhigen oder die Befürchtung wecken, dass sie Opfer von Gewalt, Missbrauch oder Entführung werden könnten. Kinder können zu Hause oder im Schulunterricht auf solche Situationen vorbereitet werden, ohne verunsichert zu sein. 

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Präventive Verhaltenstipps

Gruppen bilden

Damit Kinder möglichst wenig alleine unterwegs sind.

Schulthek nicht sichtbar mit Namen beschriften

Sprechen Fremde ein Kind mit Namen an, kann das falsches Vertrauen erwecken.

Absprachen einhalten

So ist für Sie und das Kind klar, wer, wann, wohin geht, wann zurückkehrt und wie erreichbar ist.

Selbstbewusstsein stärken

Ein selbstbewusstes Kind tritt bei Kontakten sicher auf und reagiert richtig.

Zuhören, offen über Erlebnisse und Sorgen sprechen

Das erleichtert es dem Kind, auch von angstmachenden Situationen oder Begegnungen zu erzählen.

Richtig beschreiben üben

Kinder sollen ihrem Alter entsprechend Merkmale zu Personen, Fahrzeugen etc. wiedergeben können.

Verhaltenstipps in verdächtigen Situationen

Distanz halten

So können Kinder nicht festgehalten werden, und sie können sich selbständig entfernen.

Nicht kopflos wegrennen

Auch im Strassenverkehr lauern Gefahren.

Nicht in fremde Autos steigen

Auf diese Weise wird einer Entführung vorgebeugt.

Weitergehen und/oder laut schreien

Hierdurch entgehen Kinder dem Kontakt mit einer unbekannten Person und machen auf sich und die verdächtige Situation aufmerksam.

Keine Geschenke von unbekannten Personen annehmen

Geschenke bringen Kinder in eine moralische Abhängigkeit oder machen sie gefügig.

Zufluchtsorte einrichten

Damit Kinder auf dem Schulweg wissen, wo sie in verdächtigen Situationen rasch Hilfe holen können.  

Verhaltenstipps für den Ereignisfall

Ruhe bewahren

Schüren Sie keine zusätzlichen Ängste, wenn das Kind berichtet, dass es von einer unbekannten Person angesprochen oder sogar bedrängt wurde. Nehmen Sie das Kind ernst und vermitteln Sie ihm, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist, und loben Sie es für das direkte Anvertrauen.

Sind Sie eine Lehrperson, informieren Sie unverzüglich die Eltern des Kindes.

Zuhören beim Erfassen von Informationen

In einer stressfreien Atmosphäre fällt es dem Kind leichter, seine Erlebnisse zu schildern und Angaben zum Ereignis zu machen. Räumen Sie dem Kind genügend Zeit für die Beschreibung der unbekannten Person, des Fahrzeugs sowie des Tathergangs (Ort/Zeit) ein, ohne dass Sie es ausfragen.

Zeitnah handeln

Handeln Sie zeitnah, damit keine ungewollte Aufruhr im Kreis von Eltern oder im schulischen Umfeld entsteht und das Ereignis ohne Zeitverlust bearbeitet wird. Vermeiden Sie Alleingänge; vertrauen Sie sich der Polizei und Fachpersonen an.

Polizei alarmieren – Notruf 117

Im Ereignis- oder Notfall darf keine Zeit verloren gehen. Alarmieren Sie die Polizei umgehend, damit zielführende Massnahmen unverzüglich und koordiniert eingeleitet werden können.

Kriminalprävention in Schulen

In der Primarschule geht es um grundlegende Fragen des Respekts. In der Oberstufe sind dann auch Cybermobbing, Sexting und der Umgang mit den neuen Medien Themen der Kriminalprävention. Es ist das erklärte Ziel, Kinder und Jugendliche für die Gefahren im Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren und sie vor Missbrauch wie Mobbing und Sexting zu schützen. Die Lektionen werden in bewährter Zusammenarbeit mit den Lehrkräften durchgeführt. Der Aufwand für die kriminalpolizeiliche Prävention wird den Schulen nicht verrechnet.

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4. Klasse

Im Alltag sind Internet, Computer und mobile Geräte nicht mehr wegzudenken. Der Umgang mit digitalen Medien birgt Gefahren, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Themen

Digitale Medien – Gesetz und Respekt. Gefahren und strafbare Handlungen im Umgang mit Internet und Handy unter aktivem Einbezug der Schülerinnen und Schüler.

Zielgruppen

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe im Kanton Zürich (ausser Städte Zürich und Winterthur), in der Regel im Klassenverband.

Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

  • erkennen Gefahren sowie strafbare Handlungen im Internet;
  • können sich in andere Menschen hineinversetzen und deren Gefühle, Bedürfnisse und Rechte respektieren und sich für sie einsetzen;
  • können Chancen und Risiken der Mediennutzung benennen und Konsequenzen für das eigene Verhalten benennen;
  • können Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen.

Lektionsinhalt

Gewaltdarstellungen in Medien, Persönlichkeitsschutz, Recht am eigenen Bild, Respekt, Ehrverletzung, polizeiliches Handeln sowie strafrechtliche Konsequenzen.

1. Oberstufe

Digitale Medien sind im täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Grenzenlose Möglichkeiten bergen auch Probleme und Gefahren.

Themen

Soziale Plattformen, Nutzung und Umgang, strafbare Handlungen.

Zielgruppen

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe im Kanton Zürich (ausser Städte Zürich und Winterthur), in der Regel im Klassenverband.

Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

  • können vereinnahmende Einflüsse auf mögliche Ursachen analysieren und sich abgrenzen;
  • können Sicherheitsregeln im Umgang mit persönlichen Daten einbeziehen;
  • können mittels Medien kommunizieren und dabei die Sicherheits- und Verhaltensregeln befolgen;
  • können sich in andere Menschen hineinversetzen und deren Gefühle, Bedürfnisse und Rechte respektieren und sich für sie einsetzen;
  • kennen Anlaufstellen für Problemsituationen (z.B. Familie, Schule, Sexualität, Gewalt, Sucht, Armut) und können sie bei Bedarf konsultieren;
  • können Verhaltensweisen und ihre Auswirkungen im Bereich Sexualität kritisch beurteilen.

Lektionsinhalt

Nutzung sozialer Plattformen, Umgang mit sozialen Plattformen, Gefahren wie Cybermobbing, Sexting und Pornographie.

Kantonspolizei Zürich
Präventionsabteilung
Kinder-/Jugendinstruktion
Postfach
8021 Zürich

Telefon: +41 58 648 14 40
E-Mail: pa-kji@kapo.zh.ch        

 

Weitere Angebote auf Anfrage

Klasseninterventionen in Schulen erfolgen bei Bedarf und auf Anfrage. Die Angebote sind auf die jeweiligen Bedürfnisse und Problemstellungen der Schule ausgerichtet (z.B. Pornografie, Gewaltdarstellungen etc.). Gewaltprävention ist immer ein Bestandteil solcher Interventionen. Die Polizei hilft in jedem Fall.
Kontaktieren Sie die Jugendintervention der Kantonspolizei Zürich.

Kontakte der Jugendintervention in den Bezirken

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Reto Schwarzentruber
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Affoltern a.A.
Im Grund 15
8910 Affoltern a.A.
Tel. +41 58 648 88 11

Stefan Wägeli
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Andelfingen
Thurtalstrasse 17
8450 Andelfingen
Tel. +41 58 648 77 18

Florian Abt
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Bülach
Gartematt 9
8180 Bülach
Tel. +41 58 648 91 89

Hannes Hitz
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Dielsdorf
Honeywellplatz 1
8157 Dielsdorf
Tel. +41 58 648 77 11

Urs Schwendener
Kantonspolizei Zürich
Bezirksgebäude Dietikon
Bahnhofplatz 10
8953 Dietikon
Tel. +41 58 648 77 16

Robert Bieri
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Hinwil
Untere Bahnhofstrasse 25a
8340 Hinwil
Tel. +41 58 648 77 02

Guido Dettling
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Horgen
Burghaldenstrasse 3
8810 Horgen
Tel. +41 58 648 77 05

Sandra Walser
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Meilen
Untere Bruech 147
8706 Meilen
Tel. +41 58 648 77 21

Stephan Buchs
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Pfäffikon
Hörnlistrasse 55
8330 Pfäffikon
Tel. +41 58 648 77 03

Ruedi Honegger
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Uster
Weiherallee 15
8610 Uster
Tel. +41 58 648 77 12

Anita Eschmann
Kantonspolizei Zürich
Offiziersposten Winterthur
Hermann Goetz-Strasse 24
8401 Winterthur
Tel. +41 58 648 77 06

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Präventionsabteilung

Adresse

Postfach
8010 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 58 648 14 30

E-Mail

jugendintervention@kapo.zh.ch

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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung

Adresse
Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 58 648 11 11

E-Mail
info@kapo.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: