Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung mit vielen Erscheinungsformen. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels steht der Schutz des Opfers im Zentrum.
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Das Wichtigste in einfacher Sprache
Menschenhandel ist in der Schweiz verboten.
Hier sind ein paar Beispiele für Menschenhandel:
- Jemand wird zu bezahltem Sex gezwungen.
- Jemand muss in einem Haushalt arbeiten und bekommt fast kein Geld dafür.
- Jemand muss jemanden pflegen und bekommt fast kein Geld dafür.
Kennen Sie jemanden in einer ähnlichen Situation?
Sind Sie selber Opfer von Menschenhandel?
Die Polizei kann Ihnen helfen.
Hier können Sie direkt eine E-Mail schreiben oder anrufen.
Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.
Wichtiger Opferschutz
Wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit Menschen Handel betreibt, wird bestraft.
Bei der Bekämpfung von Menschenhandel steht das Opfer im Zentrum der Ermittlungen. In diesen umfangreichen und komplexen Ermittlungsverfahren nehmen der Opferschutz und die Opferbetreuung eine wichtige Rolle ein. Aus diesem Grund ist die Kooperation zwischen der Kantonspolizei Zürich als Strafverfolgungsbehörde und diversen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen als Opferschutz- bzw. Opferberatungsstellen elementar.
Die sexuelle Ausbeutung ist in der Öffentlichkeit zwar die meist bekannteste Art des Menschenhandels. Es gilt jedoch zu beachten, dass es in vielen andern Bereichen Opfer von Menschenhandel gibt, beispielsweise in Privathaushalten (Kindermädchen, Hausangestellte, Pflegende), in der Landwirtschaft, im Gastro- oder Baugewerbe.
Melden Sie Ihren Verdacht unter Telefon 117.
Definition
Unter Menschenhandel versteht man den Handel mit einem Menschen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft und des Organhandels.
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Fachdienst Menschenhandel
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung