Vorsorge für Ausserordentliche Lagen

Um für die Bewältigung Ausserordentlicher Lagen gewappnet zu sein, bereiten sich Bund, Kantone und Gemeinden vor. Sie bilden ihr Personal aus und bestellen Führungsorgane. Auch Sie können Ihren persönlichen Beitrag zur Vorsorge leisten.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Eine Katastrophe kann zum Beispiel ein Erdbeben sein. Dann brauchen Menschen und Tiere Hilfe. Polizei, Rettungssanität, Feuerwehr und Zivilschutz helfen in solchen Situationen.

Es gibt Gesetze. Diese sagen, was die Regierung und Gemeinde an Vorrat haben muss. So können sie den Menschen und Tieren schnell helfen.

Sie können sich auch selber vorbereiten. Hier finden Sie Tipps dazu.

Vorsorgeorganisation 

Gemäss dem Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) sind die Partnerorganisationen, die Gemeinden und der Kanton verpflichtet, sich bei der Bewältigung von Ausserordentlichen Lagen mit Material, Führungs- und Einsatzkräften gegenseitig zu unterstützen. Dabei unterstützt die Kantonale Führungsorganisation (KFO) den Regierungsrat.

Die Partnerorganisationen, die Gemeinden und die kantonale Verwaltung haben sich in angemessener Weise auf Ausserordentliche Lagen vorzubereiten, ihr Personal entsprechend auszubilden und die Führungsorgane zu bestellen.

Zugleich ist aber auch die Bevölkerung aufgefordert, sich im zumutbaren Rahmen an den persönlichen Vorsorgemassnahmen zu beteiligen. 

Strategische Vorsorge

Die bevölkerungsschutz-relevante Gefährdungslage im Kanton Zürich verändert sich langsam und über längere Zeiträume. Das liegt zum Beispiel am Klimawandel oder an sich verändernden Zusammensetzungen und Ansprüchen der Gesellschaft im Kanton Zürich. Gefährdungen wie Hitzeperioden und Trockenheit beispielsweise sollen vertieft analysiert werden.

Auch ist regelmässig zu prüfen, ob neue Gefährdungen für den Bevölkerungsschutz im Kanton Zürich relevant sein könnten. Dies ist beispielsweise möglich, wenn neue Störfallbetriebe oder neue (kritische) Infrastrukturen auf dem Kantonsgebiet oder in Kantonsnähe entstehen, bei denen Schäden zu weitreichenden Folgen für den Kanton Zürich führen könnten.

Die strategische Vorsorge umfasst folgende Teilschritte:

  1. Neue Erkenntnisse sammeln
  2. Gefährdungslage anpassen oder verifizieren
  3. Einzelne Gefährdungen vertieft betrachten
  4. Handlungsbedarf ableiten

Amtschefinnen und Amtschefs Bevölkerungsschutz

Zentrales Gremium der strategischen Vorsorge sind die Amtsverantwortlichen Bevölkerungsschutz. Ausgehend von geeigneten Entscheidungsgrundlagen beschliessen diese, ob eine Anpassung der Gefährdungsanalyse erforderlich ist.
Die Bevölkerungsschutzabteilung der Kantonspolizei stellt die Entscheidungsgrundlagen bereit. Sie erarbeitet die Grundlagen selbst oder lässt diese erarbeiten.

Operative Vorsorge

Zentrales Ziel des integralen Risikomanagements ist die systematische und verhältnismässige Reduktion der Risiken und somit die langfristige Verbesserung der Gefährdungslage im Kanton Zürich. Entsprechend ist es wichtig, ausgehend von den erkannten Verbesserungsmöglichkeiten, Massnahmen abzuleiten und diese dann umzusetzen. Der Teilprozess «Operative Vorsorge» befasst sich mit der Risikoreduktion.

Arbeitsgruppe «Vorsorgeorganisation Bevölkerungsschutz Kanton Zürich»

In regelmässigen Abständen soll eine Arbeitsgruppe «Vorsorgeorganisation Bevölkerungsschutz Kanton Zürich» die Umsetzung der erkannten Verbesserungsmöglichkeiten überprüfen. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreter der Ämter des Bevölkerungsschutzes (Kantonspolizei, Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Feuerwehr, Kantonsärztlicher Dienst, Amt für Militär und Zivilschutz sowie Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft). Vertreterinnen und Vertreter weiterer Ämter und Einsatzorganisationen oder sonstige Fachpersonen werden situativ hinzugezogen.

Die Operative Vorsorge umfasst folgende Teilschritte:

  1. Massnahmen ableiten
  2. Kosten-Nutzen-Analyse
  3. Entscheidung und Umsetzungsplanung
  4. Massnahmenumsetzung
  5. Controlling

Persönliche Vorsorgemassnahmen

Neben den Vorsorgemassnahmen des Bundes, der Kantone und Gemeinden ist auch die ganze Bevölkerung aufgefordert, sich im zumutbaren Rahmen an den persönlichen Vorsorgemassnahmen zu beteiligen. Katastrophen und Notlagen sind meistens nicht vorhersehbar. In einer Notsituation wird die Bevölkerung daher mit grundlegenden Fragen konfrontiert, die sich im Alltag nicht stellen.

Wenige Minuten Vorbereitung können Leben retten und die persönliche Durchhaltefähigkeit wesentlich steigern. Daher ist das Erstellen eines persönlichen Notfallplans essentiell: Er hilft, in Notsituationen schnell und richtig zu reagieren. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Der Slogan «Kluger Rat – Notvorrat» ist bereits über 50 Jahre alt – und immer noch aktuell. Der Hintergrund hat sich jedoch verändert. Es geht heute nicht mehr um das Überstehen einer längeren Krise, sondern um die Überbrückung eines vorübergehenden Versorgungsengpasses.

Wer einen Vorrat hält, verfügt für alle Fälle über eine wertvolle Notreserve. Damit kann einer schwierigen Situation gelassener begegnet werden. Es liegt deshalb im Interesse jedes Einzelnen, eine individuelle, kurzfristige Notlage überbrücken zu können und für ein paar Tage eine gewisse Unabhängigkeit zu haben.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Bevölkerungsschutzabteilung

Adresse

Güterstrasse 33
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8010 Zürich
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Telefon

+41 58 648 31 32

E-Mail

kfo@kapo.zh.ch

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