Stromausfall, kein Mobiltelefonnetz – und das über eine längere Zeit. Fallen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel sowie lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen aus, dienen sogenannte Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlaufstelle.
Das Wichtigste in einfacher Sprache
Wenn etwas Schlimmes wie ein grosser Stromausfall passiert, wollen die Gemeinden den Menschen helfen.
Die Gemeinden richten Orte ein, damit die Menschen sich dort im Notfall treffen können. Das nennen sie Notfalltreffpunkte.
Es kann auch sein, dass die Menschen für eine Zeit ihr Zuhause verlassen müssen.
Notfalltreffpunkte
Die Notfalltreffpunkte bilden die Anlaufstellen der betroffenen Bevölkerung im Schadengebiet. Sie dienen der Information und im Evakuierungsfall als Sammelpunkt für den Transport in das Aufnahmegebiet der Personen, die sich nicht selbständig evakuieren können. Die Notfalltreffpunkte werden durch die Gemeinden betrieben.
Ein Notfalltreffpunkt hat folgende Aufgaben zu bewältigen:
Vorteile:
- Information und Beruhigung der Bevölkerung
- Melde- und Kontaktstelle zu Behörden und Rettungsorganisationen
- Sicherstellung der Ersten Hilfe und der Betreuung
- Sammeln der zu evakuierenden Bevölkerung für den Transport
Personen, die sich nicht selbständig evakuieren können, keine Mitfahrgelegenheit finden, keine vorübergehende Unterkunft beziehen können oder Betreuung benötigen, begeben sich zum nächstgelegenen Notfalltreffpunkt, von wo sie zur Aufnahmestelle transportiert werden.
Wer die Notfalltreffpunkte nicht selbständig aufsuchen kann, meldet sich bei der Gemeinde.
Evakuationen im Ereignisfall
Evakuierungen sind immer folgenschwere Massnahmen. Sie können nur durch die verantwortlichen politischen Behörden des Bunds, der Kantone sowie der Gemeinden oder – vor allem bei Notevakuierungen – durch die Einsatzkräfte angeordnet werden.
Bei Evakuierungen herrscht mehr oder weniger Zeitdruck. Auf eine allfällige Gruppendynamik muss jederzeit Rücksicht genommen werden. Informationen und Verhaltensanweisungen können der Bevölkerung anfangs unklar sein. Hier hat der Bevölkerungsschutz die Aufgabe, vor, während und nach dem Ereignis zu informieren.
Arten von Evakuierungen
Unter Evakuierung versteht man die organisierte Verlegung von Menschen aus einem betroffenen in ein nicht oder weniger betroffenes Gebiet nach einem Schadensereignis. In der Regel führt die Evakuierung zu einem länger dauernden Ortswechsel.
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Eine vorsorgliche Evakuierung bedeutet ein angeordnetes vorübergehendes Verlassen eines Gefahrengebiets, bevor ein potenziell schädigendes Ereignis eintritt. In der Regel führt die vorsorgliche Evakuierung nicht zu einem länger dauernden Ortswechsel.
Bei Notevakuierung ist die unverzügliche Entfernung von Personen aus einem akut gefährdeten Gebiet nötig. Sie kann zum Beispiel bei einer Anomalie einer Stauanlage durch die Alarmierung der Bevölkerung mit dem Sirenenzeichen «Wasseralarm» angekündigt und ausgelöst werden. In der Nahzone einer Stauanlage wird es in so einem Fall um das Retten von Leben gehen. Auch bei einer Notevakuierung ist eine Planung notwendig; diese schliesst jedoch normalerweise keine angemessene Ersatzunterkunft ein.
Kommunikation im Ereignisfall
Eine klare und rechtzeitige Kommunikation ist zentral für den Erfolg der Evakuierung. Die betroffene Bevölkerung muss wissen,
Vorteile:
- warum, wann, wie und wohin sie evakuiert wird,
- was sie mitnehmen muss und was mit zurückgelassenen Gütern passiert,
- welches Verhalten von ihr erwartet wird und welche Möglichkeiten sie hat,
- wo sie weitere Informationen insbesondere über den Verbleib von Angehörigen erhält.
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Bevölkerungsschutzabteilung
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