Hier finden Sie alle Informationen rund um die Kantons- und Regierungsratswahl, zu den Wahlverfahren und der Sitzverteilung. Die nächsten Erneuerungswahlen des kantonalen Parlaments und der Regierung finden 2027 statt.
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Wahlen 2023
Die Kantons- und Regierungsratswahlen fanden am 12. Februar 2023 statt.
Wahlverfahren
Bei der Gesamterneuerungswahl des Kantonsrates wählen die Zürcher Stimmberechtigten die Zürcher Legislative, also das kantonale Parlament. Die Wahl findet in 18 Wahlkreisen statt, in denen jeweils unterschiedliche Personen für 180 Mandate im Kantonsrat kandidieren. Die Anzahl der Sitze, die in den 18 Wahlkreisen zu vergeben sind, richtet sich nach der in- und ausländischen Wohnbevölkerung im jeweiligen Wahlkreis. Das Statistische Amt ermittelt diese Sitzzahlen vor jeder Wahl neu. Da es sich um eine Verhältniswahl (Proporzwahl) handelt, entspricht der Anteil der Wählenden einer Partei dem Anteil der Mandate, die die Partei bei der Wahl erhält.
Die Wahl des Regierungsrates findet im gesamten Kanton mit denselben Kandidierenden statt. Gewählt werden die sieben Mitglieder der Kantonsregierung in einer Majorzwahl (Mehrheitswahl). Gewählt sind die sieben Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten haben, sofern sie im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen.
Kantonsratswahl
Die Kantonsratswahl ist eine Verhältniswahl (Proporzwahl). Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen müssen vor der Wahl in jedem Wahlkreis, in dem sie antreten wollen, eine Liste mit ihren Kandidierenden einreichen. Kandidieren können dabei alle stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton haben. Die meisten treten in ihrem eigenen Wahlkreis an, obwohl dies nicht zwingend ist. Die meisten Parteien reichen Listen für mehrere Wahlkreise ein und verbinden diese zu einer Listengruppe.
Die Stimmberechtigten erhalten für die Wahl ihr wahlkreisspezifisches Wahlzettelset. Auf den Listen können sie Kandidierende streichen, kumulieren oder panaschieren. Wählbar sind nur diejenigen Personen, die im entsprechenden Wahlkreis kandidieren.
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Seit 2005 erfolgt die Sitzverteilung im Kanton Zürich nach einem doppelt-proportionalem Verfahren – auch bekannt als Doppelter Pukelsheim. Die Sitzverteilung erfolgt in zwei Schritten:
- In einem ersten Schritt werden alle 180 Sitze den Parteien anhand der Stimmenanteile über sämtliche 18 Wahlkreise des gesamten Kantons hinweg zugeteilt (Oberzuteilung).
- In einem zweiten Schritt werden die den Parteien zugeteilten Sitze auf die einzelnen Wahlkreise verteilt (Unterzuteilung). Innerhalb einer Partei erhalten diejenigen Kandidierenden die Sitze, die am meisten Stimmen erhalten haben. Eine Partei nimmt nur an der Sitzverteilung teil, wenn sie in einem Wahlkreis mindestens fünf Prozent oder im gesamten Kanton mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten hat.
Die Webapplikation SVAppZH erlaubt es, die Sitzzuteilung für den Kantonsrat ausgehend von den editierbaren Stimmenzahlen von 2023 neu zu berechnen. Damit können Parteien und andere interessierte Personen die Auswirkungen von Veränderungen der Stimmenanteile und die Auswirkungen von veränderten Gesamtsitzzahlen pro Wahlkreis auf die Sitzverteilung untersuchen.
Die Webapplikation SVAppZH wurde vom Statistischen Amt des Kantons Zürich entwickelt und basiert auf der API-Bridge zu BAZI.
Unterstützte Browserversion:
Firefox
API-Bridge
Die Open-Source-Software BAZI erlaubt es, die Sitzzuteilung für den Kantonsrat aufgrund der ausgezählten Stimmen zu berechnen. Entwickelt hat die Software das Institut für Mathematik der Universität Augsburg unter der Leitung von Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim.
Das Statistische Amt des Kantons Zürich hat eine API-Bridge zu BAZI für Web-Applikationsentwickler erstellt, mit welcher die Sitzverteilung via JSON-RPC-Protokoll direkt abgefragt werden kann.
Der Quellcode ist offen (GNU General Public Licence) und dokumentiert.
Regierungsratswahl
Die Stimmberechtigten wählen den Regierungsrat in einer Mehrheitswahl (Majorzwahl). Die Mandate erhalten diejenigen Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten. Dabei muss im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht werden. Das absolute Mehr berechnet man, indem man das Total der abgegebenen Stimmen durch die doppelte Anzahl der zu vergebenden Mandate teilt.
Falls damit nicht alle sieben Sitze besetzt werden können, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Die restlichen Mandate gehen dabei an jene verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten (relatives Mehr).
Grundsätzlich ist jede Person wählbar, welche in der Schweiz stimmberechtigt ist und ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Weiterführende Informationen
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