In unserer Datenbank finden Sie sämtliche Mitglieder des Kantonsrats seit seiner ersten Versammlung 1803. Darüber hinaus bieten wir Ihnen ausgewählte Auswertungen zu verschiedenen Zeitreihen an.
Einleitung
Das vorliegende Angebot stellt Basisdaten zu sämtlichen Mitgliedern des Zürcher Parlaments bereit, die seit 1803 im Rat sassen. Dabei handelt es sich um über 4500 Personen, die zusammen rund 6400 Amtsdauern absolvierten. Neben den Personalien enthält die Datenbank den Wahlkreis oder die Wahlkreise, die ein Mitglied vertrat, sowie tagesgenaue Ein- und Austrittsdaten für jede Amtsdauer. Als Eintrittsdatum gilt der Tag, an dem ein Mitglied das Amtsgelübde ablegte. Gewählte Personen, die das Amt nicht antraten, fanden keine Aufnahme. Ab Einführung des Proporz 1917 sind regelmässig auch Informationen zur Parteizugehörigkeit verfügbar.
Über die Tätigkeit der einzelnen Kantonsräte und Kantonsrätinnen informieren die ebenfalls ab 1803 online verfügbaren Kantonsratsprotokolle.
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Zusätzlich zu den Grunddaten (Name, Vorname, Geschlecht, Wohnort während der Amtszeit) wurden nach Möglichkeit auch Informationen zum Beruf, Zivilstand, Bürgerort, zu Ämtern in anderen Behörden, wirtschaftliche Bindungen und weitere Anmerkungen zur Biografie wie auch zu den verwendeten Quellen aufgenommen.
Als Hauptquelle für die Erhebung der Daten dienten die Mitglieder- und Mutationslisten, die ab 1890 als Anhang zu den Kantonsratsprotokollen jeweils zu Beginn und am Ende einer Legislatur veröffentlicht wurden, für die frühere Zeit die jährlich publizierten Regierungsetats des Kantons Zürich. Zur genauen Datierung der Ein- und Austritte wurden die Protokolle des Kantonsrats und des Regierungsrats beigezogen. Als weitere Informationsquellen dienten u.a. das Historische Lexikon der Schweiz, das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz, die Matrikeledition der Universität Zürich, Zürcher Kirchen- und Bürgerbücher, Doppel der Zivilstandsregister, Genealogien, Familien- und Firmengeschichten oder lokalhistorische Arbeiten. Da nur Daten zu gewählten Mitgliedern des Kantonsrats aufgenommen wurden, sind keine Angaben zu Wahlergebnissen, Wähleranteilen oder Stimmenzahlen möglich.
Die Datenerhebung erfolgte durch das Staatsarchiv, die Aufbereitung in einer Datenbank durch das Statistische Amt.
Personensuche
Ratspräsidium
Zusammensetzung Parlament
Entwicklung heutiger Parteien
Altersverteilung
Geschlechterverteilung
Karten mit Sitzanteilen
Historischer Abriss
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Am Montag, 18. April 1803, versammelten sich im Zürcher Rathaus erstmals die Mitglieder des kantonalen Parlaments, das damals noch Grosser Rat hiess. Es war das erste vom Volk gewählte Zürcher Parlament. Die damalige Wählerschaft bestand ausschliesslich aus Männern, die in einer Zürcher Gemeinde wohnten und über einen minimalen Grundbesitz oder Vermögen verfügten.
Wahlverfahren
Wahlkörper waren so genannte Zünfte. In der Stadt Zürich stellte man zu diesem Zweck die 1798 aufgelösten alten Zünfte wieder her. Ausser als Wahlorgan besassen sie aber keine Funktionen oder Vorrechte mehr. Im übrigen Kanton bildeten die Wahlberechtigen von jeweils zwei bis drei Gemeinden eine Landzunft. Zusammen mit den Stadtzünften gab es so insgesamt 65 Zünfte, die je einen eigenen Vertreter ins Parlament entsandten. Darüber hinaus wählten alle Zünfte je vier weitere Kandidaten, die aus anderen Bezirken stammen mussten. Von diesen 260 Kandidaten erhielt die Hälfte durch Losentscheid einen Parlamentssitz. Die übrigen wurden auf eine Warteliste für frei werdende Sitze gesetzt. Der Grosse Rat umfasste damit 195 Sitze.
Ratssitzungen und Ratsgeschäfte
Die erste Ratssitzung wurde mit einem feierlichen Gebet des Vorstehers der Zürcher Kirche, Antistes Johann Jakob Hess (1741-1828), eröffnet. Es folgten drei Tage, an denen die Wahl der Räte stattfand – so auch jene der beiden Bürgermeister und der 25 Ratsherren. Sie bildeten den Kleinen Rat, die damalige Exekutive, und waren alle gleichzeitig auch Mitglieder des Parlaments. Am 23. April 1803 erfolgte die Vereidigung der Bürgermeister und des Kleinen Rats.
Gemäss der von Napoleon erlassenen Kantonsverfassung war der Grosse Rat die höchste souveräne Gewalt im neuen Kanton. Er tagte zweimal jährlich, im Sommer und vor Weihnachten, im Zürcher Rathaus, um in erster Linie die für den ganzen Kanton zuständigen Amtspersonen zu wählen und die vom Kleinen Rat vorgeschlagenen Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Debatten waren dabei nicht vorgesehen.
Die Tätigkeit des Parlaments in dieser Zeit war begrenzt. Das zeigt sich auch in der Zahl der Sitzungen und Beschlüsse: In den Jahren ab 1803 trat der Grosse Rat jährlich zu 20 bis 30 Sitzungen zusammen, in denen er rund 150 Geschäfte behandelte. Heute erledigt der Kantonsrat in zirka 50 Sitzungen rund 500 Geschäfte pro Jahr.
Nach der Niederlage Napoleons im Russlandfeldzug 1812 und dem Sieg der Alliierten rückten in Zürich Ende 1813 vorübergehend österreichische Truppen ein. Ohne Einbezug von Parlament und Volk arbeitete darauf die Zürcher Regierung eine neue Verfassung aus, Sie knüpfte in vielerlei Hinsicht wieder an die Ordnung vor der Helvetischen Revolution von 1798 an und stärkte die Stellung der Stadt Zürich gegenüber der Landschaft massiv.
Eine Mehrheit für die Stadt Zürich
Im Grossen Rat als der «höchsten Gewalt» im Kanton sassen nun 17 zusätzliche Abgeordnete, die von den dreizehn historischen Stadtzünften und der Stadt Winterthur zusätzlich zu ihren 14 bisherigen Vertretern gewählt wurden. Die 51 Landzünfte mussten sich weiterhin mit je einem Vertreter begnügen. Die 130 Abgeordneten, die bis dahin indirekt durch die Zünfte und das Los gewählt worden waren, konnten nun vom Grossen Rat nach eigenem Gutdünken ernannt werden (Kooptation). Dabei waren nur gerade 26 Sitze für Personen reserviert, die ausserhalb der Stadt Zürich wohnten. Auf diese Weise stellte die Stadt im Grossen Rat immer eine sichere Mehrheit.
Amtszeiten
Die Räte wurden für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl war ihnen aber in der Regel sicher. Viele Parlamentarier blieben darum entsprechend lange im Amt – 24 Personen beispielsweise über den Zeitraum von 1803 bis 1831. Am längsten sass vermutlich der Hittnauer Heinrich Hotz (1773-1852) im Parlament. Bei seiner Wahl 1807 war er ein junger Zunftgerichtspräsident. Ab 1819 war er für zwölf Jahre gleichzeitig Mitglied der Regierung und des Parlaments. 1851 verliess er den Grossen Rat im Alter von 78 Jahren.
Nach der französischen Julirevolution von 1830 und verschiedenen Skandalen im Umfeld der Regierung und des Parlaments wuchs auch im Kanton Zürich eine Volksbewegung, die mehr Rechte für die Landschaft forderte. Den Höhepunkt erreichte die Bewegung am 22. November 1830, als sich in Uster gegen 10’000 Personen versammelten. Die Regierung gab darauf dem Druck nach und versprach Reformen. Umgehend setzte das Parlament Neuwahlen an und verkleinerte die gemäss Verfassung der Stadt Zürich zustehende Sitzzahl im Parlament auf einen Drittel. Die 130 Sitze, die vom Grossen Rat selbst verteilt werden konnten, reduzierte es auf einen Viertel.
Neue Verfassung und Öffnung
Zwei Wochen nach dem so genannten Ustertag nahm der neu gewählte Grosse Rat seine Arbeit auf. Neben Bezirksrichtern und Gemeinderäten sassen darin nun auch etliche Fabrikanten und Ärzte von der Landschaft. Im Frühjahr 1831 trat schliesslich auch die neue Verfassung in Kraft, in der unter anderem das Öffentlichkeitsprinzip grosses Gewicht erhielt. Die bisher geheimen Sitzungen im Rathaus beispielsweise sollten neu für das Publikum frei zugänglich sein – Grund genug, die Planung eines neuen Parlamentsgebäudes in Auftrag zu geben. Da das Ergebnis nicht überzeugte, wurde im alten Rathaus eine Zuschauertribüne eingebaut. Symbolträchtig begann 1833 auch der Abbruch der Schanzenbefestigung rings um die Stadt. Gleichzeitig wurden landauf, landab für die neue Volksschule Schulhäuser gebaut und das Lehrerseminar in Küsnacht und die neue Universität eröffnet.
Die liberale Politik stiess vor allem in der konservativen Landbevölkerung auf wenig Gegenliebe. Stein des Anstosses waren insbesondere die modernen Lehrmittel der Volksschule, die den alt hergebrachten Katechismus ablösten. 1834 stürmten deswegen im Zürcher Unterland Anwohner verschiedene Schulstuben.
Der Weg zum Repräsentationsprinzip
Wie gross das Misstrauen war, zeigt die Volksabstimmung vom 4. Februar 1838, bei der die Stimmberechtigten zwar mit grossem Mehr, aber mit einer Beteiligung von nur gerade 34 Prozent eine Änderung des Verfassungsartikels zur Wahl des Parlaments annahmen. Die Zünfte spielten bei den Parlamentswahlen fortan keine Rolle mehr. Der Kanton war stattdessen in 51 Wahlkreise aufgeteilt. Die Stadt Zürich, die bis 1839 nur aus der Altstadt bestand, bildete einen eigenen Wahlkreis. Die Wahlberechtigten versammelten sich alle vier Jahre in der Kirche, wo sie für je 1200 «Seelen» im Wahlkreis einen Vertreter wählen konnten. Nach der kantonalen Volkszählung von 1836 kamen so bei den bald darauf durchgeführten Wahlen 192 Mitglieder in den Rat. Zwölf weitere Grossräte wurden durch den Rat eingesetzt. Davon abgesehen galt fortan also ein striktes Repräsentationsprinzip gemäss Bevölkerungszahl pro Wahlkreis.
Der Straussenhandel und seine Folgen
Anfang 1839 löste die Berufung des umstrittenen Theologen David Friedrich Strauss an die Universität auf der konservativen Landschaft erneut Unruhen aus. Anfang September machten sich Tausende von Landbewohnern auf in Richtung Stadt. Am 6. September kam es in Zürich zu einem blutigen Zusammenstoss mit dem Militär. Ein Grossteil der Regierung floh darauf aus der Stadt. Am 9. September löste sich der Grosse Rat auf, und eine Übergangsregierung übernahm die Geschäfte. Nach kurzfristig anberaumten Neuwahlen nahm zehn Tage später ein neuer Grosser Rat die Arbeit auf, in dem wieder die konservativen Vertreter das Sagen hatten. Ab 1844 wendete sich das Blatt erneut, und die Liberalen kehrten zurück – unter ihnen auch der spätere Führer der Liberalen, der junge Alfred Escher, der die Politik und die Wirtschaft des Kantons und bald auch der Schweiz bis zu seinem Tod 1882 massgeblich prägen sollte.
In den 1860er-Jahren stiess Alfred Eschers Politik, Schlüsselpositionen in Politik und Wirtschaft systematisch mit Gefolgsleuten zu besetzen, zunehmend an ihre Grenzen. Politischer Widerstand formierte sich in Form der Demokratischen Bewegung, die ihre Basis insbesondere in Winterthur fand. Immer mehr Bürger wünschten sich neue Verhältnisse und mehr politische Rechte.
Die Verfassung der Demokratischen Bewegung
Die Verfassung von 1869, die auch Eingaben aus der Bevölkerung berücksichtigte, trug diesem Bedürfnis Rechnung. Diesen Anspruch unterstreichen bereits die einleitenden Worte: «Das Volk des Kantons Zürich gibt sich kraft seines Selbstbestimmungsrechts folgende Verfassung». Gesetzgebende Gewalt war nun nicht mehr der Grosse Rat, sondern das «Volk unter Mitwirkung des Kantonsrats», wie das Parlament nun hiess. In der Verfassung von 1869 wurden erstmals das obligatorische Gesetzesreferendum und Finanzreferendum sowie Initiativrechte verankert: die parlamentarische Initiative sowie die Volks- und die Einzelinitiative. Ausserdem durften im Sinn der Gewaltentrennung Regierungsräte nicht mehr gleichzeitig im Kantonsrat sitzen. Oberrichter im Parlament mussten bei einzelnen Geschäften in den Ausstand treten.
Anpassungen der Sitzzahl
Gewählt wurde neu alle drei Jahre geheim an der Urne. Die den einzelnen Wahlkreisen zustehenden Sitzzahlen setzte der Kantonsrat aufgrund der eidgenössischen Volkszählung fest, wodurch seine Mitgliederzahl kontinuierlich stieg. Um dieser Entwicklung zu begegnen, erhöhten die Stimmbürger 1878 und 1911 schrittweise die für einen Sitz notwendige Bevölkerungszahl auf 1800 Personen. Ab 1894 zählte nur noch die Schweizer Wohnbevölkerung.
Als der Kantonsrat 1923 mit 257 Mitgliedern wieder aus allen Nähten zu platzen drohte, trat an die Stelle des Repräsentationsverfahrens das so genannte Bruchzahlverfahren. Die Grösse des Kantonsrats wurde auf 220, ab 1935 auf 180 Sitze fixiert (und gleichzeitig die Amtsperiode auf vier Jahre verlängert), die Sitze wurden gemäss Volkszählung anteilsmässig auf die Wahlkreise aufgeteilt. Wäre das nicht geschehen, sässen heute über 800 Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Rathaus.
Nach verschiedenen Anläufen nahm das Zürcher Stimmvolk 1916 das heute selbstverständliche Proporzwahlrecht an – ein grundlegender Systemwechsel gegenüber dem bisherigen Majorzwahlrecht. Statt Personen wählten die Wahlberechtigten erstmals 1917 in erster Linie Listen, die dem Stimmenanteil entsprechend Sitze erhielten. Neben den dominierenden Liberalen und Demokraten und den in einzelnen Wahlkreisen starken Sozialdemokraten hatten nun auch kleinere Parteien und Gruppierungen Chancen auf eine Vertretung im Kantonsrat. Dazu gehörten die Bauern, die Protestanten oder die Katholiken, die ab 1917 eigene Parteien gründeten (BGB/SVP, EVP, CSP/CVP).
Frauenstimmrecht
Bereits 1868 erhielt der Verfassungsrat auch die Petition einer Gruppe anonymer Zürcher Frauen, die die rechtliche und politische Gleichstellung der Frauen forderte. Ihrem Vorstoss wurde nicht stattgegeben. Ab 1904 war das Frauenstimm- und Frauenwahlrecht Teil des sozialdemokratischen Parteiprogramms. 1920 verwarfen über 80 Prozent der Stimmbürger eine erste Volksinitiative für ein allgemeines Stimm- und Wahlrecht der Frauen. Nicht besser erging es 1954 mit nur 28 Prozent Ja-Stimmen der «Volksinitiative betreffend politische Gleichberechtigung der Frauen», während 1966 nur noch 54 Prozent das Verfassungsgesetz zur Einführung des Frauenstimm- und wahlrechts verwarfen.
1969 wurde schliesslich das «Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten» angenommen, am 15. November 1970, also über 100 Jahre nach dem ersten Vorstoss, auch die «Vorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts» auf kantonaler Ebene. Am 25. April 1971 wählten erstmals Frauen und Männer gemeinsam an der Urne einen neuen Kantons- und Regierungsrat. Die ersten fünf Frauen im Kantonsrat leisteten am 25. Mai ihr Amtsgelübde, gut zwei Wochen später rückte Monika Weber für den in den Regierungsrat gewählten Alfred Gilgen nach.
In der geltenden Verfassung von 2005 heisst es wieder: «Der Kantonsrat übt im Zusammenwirken mit den Stimmberechtigten die verfassungsgebende und die gesetzgebende Gewalt aus.» Gleichzeitig wurde das geltende Proporzwahlrecht dahingehend präzisiert, dass die Sitzverteilung so zu regeln sei, «dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst gleiches Gewicht hat». Die Umsetzung dieses Prinzips erfolgt über das sogenannte Zürcher Zuteilungsverfahren, bekannt als «Doppelter Pukelsheim». 2007 fanden die ersten Kantonsratswahlen nach diesem Verfahren statt.
Datenexport / Hinweise
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