Gesetze und Beschlüsse des Bundes haben oft Auswirkungen auf die Kantone. Um seine Interessen zu wahren, pflegt der Kanton Zürich den Kontakt zur Bundesverwaltung, zum Bundesrat sowie zu den Zürcher Vertreterinnen und Vertretern der eidgenössischen Räte.
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Interessensvertretung beim Bund
Die Umsetzung von Bundesrecht erfolgt zu einem grossen Teil durch die Kantone. Der Kanton Zürich hat als bevölkerungsstarker Wirtschaftskanton ein grosses Interesse an einer vollzugstauglichen Bundesgesetzgebung und bringt sich deshalb bereits in der Phase der Rechtsetzung mit seinen Erfahrungen und Expertisen ein.
Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Bundesrat
Der Kanton Zürich bringt seine Haltung einerseits durch Stellungnahmen und Vernehmlassungsantworten des Regierungsrates zu verschiedenen Bundesthemen ein, anderseits über gemeinsame Positionsbezüge von interkantonalen Konferenzen an die Bundesbehörden. Gleichzeitig unterhalten die Direktionen und Ämter des Kantons auf Fachebene direkte Kontakte zu den entsprechenden Stellen in der Bundesverwaltung, nicht zuletzt weil der Bund auf kantonales Fachwissen angewiesen ist.
Kontakte zur Zürcher Deputation der eidgenössischen Räte
Um die Interessen des Kantons Zürich bei wichtigen Bundesvorlagen auch während der parlamentarischen Phase einzubringen, pflegt er den Kontakt zu den Zürcher Mitgliedern der eidgenössischen Räte. Im Vordergrund steht dabei eine objektive Informationstätigkeit zuhanden der Zürcher Mitglieder des Bundesparlaments.
Weiterführende Informationen
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