Neben der Pflege seiner eigenen Aussenbeziehungen bringt sich der Kanton auch in die Aussenpolitik des Bundes ein. So vertritt der Regierungsrat die kantonalen Anliegen und Interessen in der Schweizer Europapolitik.
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Aussenpolitik in der Zuständigkeit des Bundes
Die Aussenpolitik ist gemäss Bundesverfassung grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Dieser muss allerdings Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone nehmen und deren Interessen wahren, wenn er seine Beziehungen zum Ausland pflegt. Die Bundesverfassung räumt den Kantonen das Recht ein, vor wichtigen (innen- wie aussenpolitischen) Erlassen und Vorhaben des Bundes von grosser Tragweite im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zu nehmen.
Ausserdem können die Kantone gemäss Bundesverfassung an aussenpolitischen Entscheiden mitwirken, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentliche kantonale Interessen betroffen sind. Der Bund hat in diesem Fall die Pflicht, die Kantone rechtzeitig und umfassend zu informieren sowie deren Stellungnahme einzuholen. Sind die Kantone in ihren Zuständigkeitsbereichen betroffen, wirken sie in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit. Der Bund muss die Kantone somit bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase miteinbeziehen. Die Kantone sind in diesen Fällen stärker involviert als bei Vernehmlassungen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Kantone immer stärker von der Aussenpolitik betroffen sind. Auf den Kanton Zürich als wichtigsten Wirtschaftsstandort der Schweiz trifft dies im Besonderen zu.
Die Information und Konsultation der Kantone erfolgt hauptsächlich über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), welche gemeinsame Stellungnahmen der Kantone zu aussenpolitischen Vorhaben des Bundes abgibt.
Mitwirkung der Kantone an der Europapolitik
Da die Europapolitik besonders oft Bereiche in der Zuständigkeit der Kantone berührt, besteht für sie ein besonderes Interesse an der Mitwirkung an der Europapolitik des Bundes. Schliesslich sind sie es, welche die ausgehandelten Verträge zur Zusammenarbeit mit der EU umsetzen müssen. Der Bund zieht deshalb die Kantone und ihre Anliegen bei der Weiterentwicklung der Beziehungen und der Ausarbeitung neuer Verträge mit ein. Dies setzt voraus, dass der Bund rechtzeitig und umfassend über seine europapolitischen Vorhaben informiert.
Für den Kanton Zürich als grössten Wirtschaftsstandort der Schweiz stehen Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen über die Personenfreizügigkeit oder der Umsetzungsbedarf etwa im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, Asyl und Migration (Schengen/Dublin) sowie Luftverkehrsaspekte im Vordergrund.
Information, Konsultation und Teilnahme an Verhandlungen
Die Mitwirkung der Kantone erfolgt hauptsächlich über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Die KdK betreut und koordiniert alle europapolitischen Geschäfte von kantonalem Interesse, ist Ansprechpartnerin des Bundes für europapolitische Fragen und stellt die Mitwirkung der Kantone sicher. Bei Bedarf nehmen von der KdK delegierte Vertreterinnen und Vertreter der Kantone als Mitglieder der Schweizer Delegation an den Verhandlungen teil.
Zur regelmässigen Information der Kantone hat die KdK kantonale Vertretungen bei der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA/EDA), beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie bei der Mission der Schweiz bei der Europäischen Union in Brüssel eingesetzt. Ausserdem wurde 2012 mit dem Europadialog ein permanentes politisches Leitorgan zum Informationsaustausch in Europafragen zwischen Bund und Kantonen eingerichtet, in dem auch der Kanton Zürich mit einem Regierungsmitglied vertreten ist.
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Die KdK als Sprachrohr der Kantone
Der KdK gehören die Kantonsregierungen sämtlicher 26 Kantone an. Sie fasst ihre Beschlüsse im Rahmen von mindestens vier jährlichen Plenarversammlungen. Der Leitende Ausschuss besteht gegenwärtig aus neun Mitgliedern und bereitet die Plenarversammlungen der KdK vor. Der Kanton Zürich hat einen ständigen Sitz im Leitenden Ausschuss.
Die KdK gibt gemeinsame Stellungnahmen der Kantone im Namen aller Kantonsregierungen ab, sofern mindestens 18 Kantonsregierungen den Entscheid mittragen. Das Recht auf eine abweichende Stellungnahme der einzelnen Kantone bleibt aber in jedem Fall vorbehalten. Aus Sicht des Kantons Zürich ist es entscheidend, ob es gelingt, die eigenen Interessen im Verbund mit den 26 Kantonen angemessen zu vertreten.
Weiterführende Informationen
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