Beim vorliegenden Strassenbau-Vorprojekt kann die Bevölkerung im Sinne des Mitwirkungsverfahrens (§ 12/13 StrG) Einwendungen machen. Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Dauer der Auflage: Ab Publikation Amtsblatt während 30 Tagen.