Beim Mitwirkungsverfahren (§ 12/13 StrG) kann die Bevölkerung Einwendungen zum Vorprojekt eines Strassenbauvorhabens machen. Hier finden Sie die laufenden öffentlichen Auflagen.
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Verfahrenshinweis
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie die bei der jeweiligen Gemeinde aufgelegten Originaldokumente.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Einwendungen zum Projekt sind innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich bei der Kontaktstelle einzureichen:
Gemeinde ((entsprechend zu ergänzen))
z.H. Kanton Zürich
Baudirektion
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Verbindlich sind die Publikation im Amtsblatt und die Pläne, die auf der jeweiligen Gemeinde einsehbar sind.
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Kontakt
Tiefbauamt - Projektieren und Realisieren