Strassenbauprojekte werden gemäss Strassengesetz projektiert. Je nach Projekt werden die Pläne in verschiedenen Ausarbeitungsstadien öffentlich aufgelegt. Hier finden Sie die laufenden Mitwirkungs- und Einspracheverfahren.
Auf dieser Seite
Verfahrenshinweis
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie die bei der jeweiligen Gemeinde aufgelegten Originaldokumente.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Tiefbauamt - Projektieren und Realisieren