Das Recht der Fahrenden auf eine angemessene Anzahl Stand- und Durchgangsplätze ist im kantonalen Richtplan behördenverbindlich verankert.
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Kantonale Fachstelle Fahrende
Der Kanton Zürich betreibt eine kantonale Fachstelle Fahrende. Diese übernimmt die Schnittstellenfunktion zwischen den Gemeinden, den Planungsregionen, den kantonalen Ämtern, dem Bund, den Fahrenden und deren Organisationen, den Medien sowie den interessierten Bevölkerungskreisen. Sie ist damit beauftragt, die Anzahl verfügbarer Halteplätze für die nationale Minderheit der Jenischen und Sinti zu erhöhen.
Schweizer Jenische und Sinti
In der Schweiz leben rund 30'000 Schweizer Jenische und Sinti. Ungefähr 2'500 – 3'000 pflegen die traditionelle fahrende Lebensweise als wesentlichen Bestandteil ihrer kulturellen Identität. Grossmehrheitlich verbringen sie den Winter auf einem Standplatz in ihrer Standortgemeinde. Von Frühling bis Herbst sind sie in kleinen Gruppen innerhalb der Schweiz unterwegs, wo sie jeweils für einige Wochen auf verschiedenen Durchgangsplätzen oder bei Privaten Halt machen.
Im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkennt das Bundesgericht seit 2003 ausdrücklich das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze.
![Teerplatz mit gelben Markierungen. Darauf sind vier Wohnwagen von Fahrenden abgestellt. Der Durchgangsplatz Rietberg wird von einem Wald begrenzt.](/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/raumplanung/strategien-und-konzepte/fahrende/fahrende.jpg.zhweb-transform/content-image-large/fahrende.1674628201103.jpeg)
Situation im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich bestehen weiterhin wenig Stand- und Durchgangsplätze für die Fahrenden. Die bestehenden Durchgangsplätze weisen zudem oft keine ausreichende Infrastruktur auf und können zeitlich nur beschränkt benützt werden.
Seit März 2014 ist der Auftrag an Kanton, Regionen und Gemeinden nach einer genügenden Anzahl Stand- und Durchgangsplätze im kantonalen Richtplan festgelegt. Der kantonale Richtplan hält fest, dass der Kanton den Bau und die Sanierung von Plätzen finanziert. Der Betrieb stellt die Standortgemeinde sicher. Planungsrechtlich werden die Halteplätze in den Regionalen Richtplänen festgehalten. Zudem wurde im Jahr 2017 mit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 1030 das Konzept für die Bereitstellung von Halteplätzen für Schweizer Fahrende im Kanton Zürich vom Regierungsrat verabschiedet.
Spontanhalt
Da die öffentliche Hand bisher nicht genügend Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung stellen kann, weichen die Fahrenden teilweise auf Privatgrundstücke aus. Für diesen sogenannten Spontanhalt gibt es rechtliche Grundlagen, die beachtet werden müssen.
Nach Rücksprache mit der Zürcher Kantonspolizei hat der Zürcher Bauernverband die rechtlichen Grundlagen des Spontanhalts in einem Merkblatt zusammengefasst. Zudem hat er einen Muster-Mietvertrag zwischen Grundeigentümern und Fahrenden ausgearbeitet.
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