Sondierbohrungen & Pumpversuche

Für die Erkundung des geologischen Untergrundes zwecks Grundwassernutzung, Untersuchung eines belasteten Standortes oder Baugrunduntersuchung mittels Sondierbohrungen und Pumpversuchen bedarf es einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung.

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Gesuche 

Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 5.6)

Gesuche für Sondierbohrungen und Pumpversuche sind per E-Mail oder Post direkt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, einzureichen. Bitte beachten sie die Besonderheiten:

  • Handelt es sich bei den geplanten Sondierbohrungen um altlastenrechtliche Abklärungen, so ist das Gesuch direkt der Abteilung Abfallwirtschaft einzureichen.
  • In Grundwasserschutzzonen sind neben Sondierbohrungen auch Rammsondierungen und Baggerschlitze bewilligungspflichtig.
  • Sondierbohrungen in der Nähe von Bahnarealen benötigen eine eisenbahnrechtliche Bewilligung (Eisenbahngesetz). Die Bahnbetriebsstellungnahme ist dem Gesuche für Sondierbohrungen beizulegen. 
  • Sondierbohrungen auf Fahrbahnen benötigen zusätzlich das Gesuch für Arbeiten im Staatsstrassengebiet.

Die durch die Abteilung Gewässerschutz aufgebaute Sondierbohr-Datenbank kann bei der Abklärung für neue Bohrungen eine Hilfe sein.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


Bürozeiten


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E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

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