Gesuche
Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 5.6)
Gesuche für Sondierbohrungen und Pumpversuche sind per E-Mail oder Post direkt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, einzureichen. Bitte beachten sie die Besonderheiten:
- Handelt es sich bei den geplanten Sondierbohrungen um altlastenrechtliche Abklärungen, so ist das Gesuch direkt der Abteilung Abfallwirtschaft einzureichen.
- In Grundwasserschutzzonen sind neben Sondierbohrungen auch Rammsondierungen und Baggerschlitze bewilligungspflichtig.
- Sondierbohrungen in der Nähe von Bahnarealen benötigen eine eisenbahnrechtliche Bewilligung (Eisenbahngesetz). Die Bahnbetriebsstellungnahme ist dem Gesuche für Sondierbohrungen beizulegen.
- Sondierbohrungen auf Fahrbahnen benötigen zusätzlich das Gesuch für Arbeiten im Staatsstrassengebiet.
Die durch die Abteilung Gewässerschutz aufgebaute Sondierbohr-Datenbank kann bei der Abklärung für neue Bohrungen eine Hilfe sein.
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
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