Der Erhalt der Kulturlandschaft mit ihrer Baukultur wird mit Landschaftsschutzverordnungen und überkommunalem Ortsbildschutz sichergestellt. Bauvorhaben innerhalb dieses Perimeters bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung. Das Vorgehen wird hier beschrieben.
Auf dieser Seite
Landschaftsschutz
Bauvorhaben innerhalb des Perimeters von Schutzverordnungen oder eines überkommunalen Inventars bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung (Bauverfahrensverordnungs-Ziffer 1.4.1.2/3).
Zuständigkeiten und Verfahren
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.
Ausserhalb der Bauzone
Bauvorhaben, die den Landschaftsschutz tangieren, liegen mit wenigen Ausnahmen ausserhalb der Bauzone. In diesem Fall erfolgt die Prüfung des Baugesuchs gleichzeitig im Verfahren «Bauen ausserhalb Bauzone».
Erforderliche Unterlagen
Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Ansprechpersonen
Weitere Informationen erhalten Sie jeweils von den Gebietsbetreuenden «Bauen ausserhalb Bauzonen» der betreffenden Region.
Gebietsbetreuende «Bauen ausserhalb Bauzonen»
Ortsbildschutz
Baugesuche innerhalb des Perimeters eines Inventars der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung bedürfen einer Bewilligung der Baudirektion (BVV-Ziffer 1.4.1.4). Diese entscheidet, ob dem Vorhaben aus der Sicht des Ortsbildschutzes zugestimmt werden kann.
Zuständigkeiten und Verfahren
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Ansprechpersonen
Weitere Informationen erhalten Sie jeweils von den Gebietsbetreuenden «Ortsbild und Städtebau» der betreffenden Region.