Bauen im Landschafts- und Ortsbildschutz

Der Erhalt der Kulturlandschaft mit ihrer Baukultur wird mit Landschaftsschutzverordnungen und überkommunalem Ortsbildschutz sichergestellt. Bauvorhaben innerhalb dieses Perimeters bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung. Das Vorgehen wird hier beschrieben.

Landschaftsschutz

Bauvorhaben innerhalb des Perimeters von Schutzverordnungen oder eines überkommunalen Inventars bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung (Bauverfahrensverordnungs-Ziffer 1.4.1.2/3). 

Zuständigkeiten und Verfahren

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

Ausserhalb der Bauzone

Bauvorhaben, die den Landschaftsschutz tangieren, liegen mit wenigen Ausnahmen ausserhalb der Bauzone. In diesem Fall erfolgt die Prüfung des Baugesuchs gleichzeitig im Verfahren «Bauen ausserhalb Bauzone».

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.

Ansprechpersonen

Weitere Informationen erhalten Sie jeweils von den Gebietsbetreuenden «Bauen ausserhalb Bauzonen» der betreffenden Region.

Ortsbildschutz

Baugesuche innerhalb des Perimeters eines Inventars der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung bedürfen einer Bewilligung der Baudirektion (BVV-Ziffer 1.4.1.4). Diese entscheidet, ob dem Vorhaben aus der Sicht des Ortsbildschutzes zugestimmt werden kann.

Zuständigkeiten und Verfahren

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.

Ansprechpersonen

Weitere Informationen erhalten Sie jeweils von den Gebietsbetreuenden «Ortsbild und Städtebau» der betreffenden Region.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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