Hier finden Sie Informationen zur Erteilung und Ausübung der Befugnis in den Energie-Fachbereichen.
Übersicht
Im Rahmen der Privaten Kontrolle prüfen private Fachleute, ob ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht oder nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist. Ziel ist, dass es nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann. Die Fachleute überprüfen dies in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Belüftungsanlagen, Beleuchtungsanlagen und Schutz vor Lärm.
Dazu nutzen sie die Formulare «Nachweis der energetischen und schalltechnischen Massnahmen» und «Ausführungskontrolle». Die Bestätigungen im Rahmen der Privaten Kontrolle reichen sie oder die Bauherrschaft an die zuständigen Baubewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden ein.
Befugte Personen
Im Energiebereich werden die folgenden Fachbereiche der Privaten Kontrolle behandelt:
- Wärmedämmung
- Heizungsanlagen
- Klima- und Belüftungsanlagen
- Beleuchtungsanlagen
Zudem ist die Abteilung Energie auch administrative Anlaufstelle für den Fachbereich:
- Schutz vor Lärm
Auszug Befugter Personen, die Private Kontrolle auch für fremde Projekte anbieten
- Download Fremdkontrolle Wärmedämmung PDF | 42 Seiten | Deutsch | 521 KB
- Download Fremdkontrolle Heizungsanlagen PDF | 33 Seiten | Deutsch | 432 KB
- Download Fremdkontrolle Klima- und Belüftungsanlagen PDF | 21 Seiten | Deutsch | 387 KB
- Download Fremdkontrolle Beleuchtungsanlagen PDF | 7 Seiten | Deutsch | 215 KB
- Download Fremdkontrolle Schutz vor Lärm PDF | 15 Seiten | Deutsch | 270 KB
Kontrolle
Anhand von Stichprobenkontrollen durch die Gemeinden und periodischen Vollzugsuntersuchungen wird die Einhaltung der Vorschriften unter dem System Private Kontrolle laufend überprüft.
Erteilung Befugnis
Die Befugnis zur Privaten Kontrolle kann von der Baudirektion an natürliche – und falls zusätzlich gewünscht – an juristische Personen (nur Kanton Zürich) erteilt werden. Bei einigen Fachbereichen arbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schwyz und Zürich im Bereich der Privaten Kontrolle zusammen.
Die Private Kontrolle muss sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person für jeden Fachbereich einzeln beantragt werden (siehe Antragsformulare weiter unten). Die Private Kontrolle für Bau- und Energieprojekte in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Schwyz kann nur von natürlichen Personen (private Fachleute) ausgeübt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Befugnis zur Privaten Kontrolle sind:
- eine ausreichende Fachausbildung oder Berufserfahrung,
- ein guter Leumund.
Mit einem ausländischen Diplom werden zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung in der Schweiz verlangt. Weitere Auskünfte zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie beim Sekretariat «Private Kontrolle».
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Tabelle zeigt, welche Befugnis erforderlich ist, um auf einem der Formulare bei «Private Kontrolle» unterschreiben zu dürfen.
Formulare | Wärme- dämmung |
Heizung | Klima / Lüftung | Beleuchtung | Schutz vor Lärm |
---|---|---|---|---|---|
EN-101 | X | X | X | ||
EN-102 | X | ||||
EN-103 | X | ||||
EN-104 | X | X | X | X | |
EN-105 | X | ||||
EN-110 | X | ||||
EN-111 | X | ||||
EN-112 | X | ||||
EN-120 | X | ||||
EN-130 | X | ||||
EN-131 | X | ||||
EN-132 | X | ||||
EN-133 | X | ||||
EN-134 | X | ||||
EN-135 | X | ||||
EN-141 | X | X | |||
S | X | ||||
LN-1a | X | X | |||
LN-1b | X |
Die Gesuche werden dreimal im Jahr jeweils in den Monaten März, Juni und November von der Kommission Private Kontrolle geprüft. Die Erteilung einer Befugnis erfolgt im Nachgang.
Voraussetzung zur Erteilung einer Befugnis für die Private Kontrolle ist die Absolvierung eines Einführungskurses. Dieser wird für die Fachbereiche Schutz vor Lärm, Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima-/Lüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen als E-Learning-Kurs angeboten. Mit der Einreichung des Gesuches sind Sie automatisch für den E-Learning-Einführungskurs angemeldet. Die Zugangsdaten werden Ihnen nach Erhalt des Gesuches zugestellt. Sollten Sie noch Fragen zum Kurs haben, können Sie diese gerne über energiekurse@bd.zh.ch stellen.
Das E-Learning-Tool der Privaten Kontrolle vermittelt einen Überblick über das Energie- und Baurecht im Kanton Zürich (mit Hinweisen auf SG, GL, GR, AR und SZ). Zudem führt es in die Abläufe und die Vollzugsorganisation der Privaten Kontrolle ein. Der Kurs besteht aus einem Basismodul über alle Fachbereiche und je einem Fachmodul für die verschiedenen Fachbereiche. Das Basismodul muss nur einmal «besucht» werden. Bei Einreichung eines Gesuchs für einen zusätzlichen Fachbereich muss nur noch das betreffende Fachmodul bearbeitet werden.
Die Kommission Private Kontrolle tagt jeweils im März/April, Juni/Juli und November/Dezember. Die vollständigen Unterlagen zur Aufnahme als befugte Person müssen bis spätestens einen Monat vor der Kommissionssitzung eingereicht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gesuche an der jeweils folgenden Sitzung behandelt werden.
Zur Deckung des Aufwands für Information, Vollzugshilfen und Administration gelten folgende Gebühren.
Aufnahmegebühr bei Erteilung einer Befugnis zur Privaten Kontrolle (natürliche wie auch juristische Person) sind 400 Franken für den ersten und 200 Franken für jeden weiteren Fachbereich.
Jahresgebühr ab dem zweiten Jahr von je 100 Franken für alle oben erwähnten Fachbereiche. Bei Betrieben mit juristischer Befugnis fallen die Jahresgebühren sowohl für die juristische Person, als auch für jede als natürliche Person befugte Mitarbeitende an.
Nachweisformulare
Projekt- und Ausführungskontrolle
Energienachweisformulare für die Projektkontrolle (EN-100 bis EN-142) und Formulare Ausführungskontrolle (Anmeldung zur Bezugsabnahme).
Fahrzeugeinstellhallen und Wirtschaftsküchen
Die lufthygienerechtliche Beurteilung der Lüftungsanlagen von Fahrzeugeinstellhallen und von Wirtschaftsküchen ist der Privaten Kontrolle im Fachbereich Klima-/Belüftungsanlagen unterstellt.
Vollzugsuntersuchungen
Zur Qualitätssicherung des Systems Private Kontrolle führt die Abteilung Energie periodisch Vollzugsuntersuchungen durch. Dabei erfolgt eine stichprobenweise Überprüfung, ob die projektierten energetischen Massnahmen am Bau vorschriftsgemäss umgesetzt wurden.
Nachfolgend finden Sie die Berichte zu den neusten Vollzugsuntersuchungen:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Bericht zum Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Bauten im Kanton Zürich PDF | 13 Seiten | Deutsch | 272 KB
- Download Vollzug der Energievorschriften 2021 - Private Kontrolle im Kanton Zürich PDF | 29 Seiten | Deutsch | 545 KB
- Download Vollzug der Energievorschriften 2021 - Private Kontrolle in den Kantonen AR, GL, SG und SZ PDF | 29 Seiten | Deutsch | 502 KB
- Download Vollzugsuntersuchung 2021 - Schallschutz bei Aussenluft-Wärmepumpen PDF | 18 Seiten | Deutsch | 672 KB
- Download Vollzug der Energievorschriften 2018 - Private Kontrolle im Kanton Zürich PDF | 36 Seiten | Deutsch | 526 KB
- Download Vollzug der Energievorschriften 2018 - Private Kontrolle in den Kantonen AR, GL, SG und SZ PDF | 36 Seiten | Deutsch | 692 KB
- Download Vollzugsuntersuchung Beleuchtung 2017 PDF | 34 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz 2017 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 658 KB
- Download Vollzug der Energievorschriften 2015 - Private Kontrolle im Kanton Zürich PDF | 24 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Vollzug der Energievorschriften 2015 - Private Kontrolle in den Kantonen AR, GL, SG und SZ PDF | 24 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Ausführungskontrolle (2014) Energievollzug Kanton Zürich PDF | 41 Seiten | Deutsch | 2 MB
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie
Kontaktperson Administration: Elisabeth Hartung