Befugnis zur Privaten Kontrolle Energie beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt

    Dieses Gesuchsformular richtet sich an 

    Vorteile:

    • Natürliche Personen (Kantone ZH, SG, AR, GL, SZ, GR)
    • Juristische Personen (nur Kanton Zürich)
  2. Bevor Sie starten

    Vorteile:

    • Die Private Kontrolle kann für einzelne oder mehrere Fachbereiche beantragt werden.
    • Die Befugnis zur Privaten Kontrolle kann von der Baudirektion an natürliche Personen – und falls zusätzlich gewünscht – an juristische Personen (nur Kanton Zürich) erteilt werden. Bei einigen Fachbereichen arbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schwyz und Zürich im Bereich der Privaten Kontrolle zusammen. 
    • Die Private Kontrolle für Bau- und Energieprojekte in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Schwyz kann nur von natürlichen Personen (private Fachleute) ausgeübt werden.

    Für natürliche Personen

    Bitte beachten:

    Vorteile:

    • Die rechtlichen Grundlagen der Privaten Kontrolle sind definiert in den §§ 4-7 der Besonderen Bauverordnung I, BBV I).
    • Die Gesuche um Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle beurteilt. Diese Kommission tagt in der Regel drei Mal im Jahr.
    • Für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle wird pro Fachbereich eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt für den ersten Fachbereich Fr. 400.- und für jeden weiteren Fr. 200.-. Ab dem zweiten Jahr wird zur Deckung des Aufwandes für Administration, Information und Vollzugshilfen pro Fachbereich eine Jahresgebühr von Fr. 100.- erhoben. Darin inbegriffen sind u.a. der Nachversand zum Vollzugsordner Energie und die EnergiePraxis-Bulletins und –Seminare.
    • Ein guter Leumund ist Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis (§ 5 BBV I). Zur Beurteilung ist mit dem Gesuch ein Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister einzureichen (Bestellung siehe Abschnitt 03 Benötigte Unterlagen).
    • Die Erteilung der Befugnis setzt einen Einführungskurs zu den rechtlichen Grundlagen der Privaten Kontrolle voraus (§ 5 BBV I). Der Einführungskurs wird als Onlineschulung angeboten. Nach der Einreichung des Gesuchs um Erteilung der Befugnis erhalten Sie die Zugangsdaten zum Onlinekurs.
    • Die Kommission Private Kontrolle oder deren Beauftragte sind berechtigt, ergänzende Unterlagen einzufordern oder Auskünfte einzuholen(§ 6 BBV I).

    Für juristische Personen

    Bitte beachten:

    Vorteile:

    • Die rechtlichen Grundlagen der Privaten Kontrolle sind definiert in den §§ 4-7 der Besonderen Bauverordnung I, BBV I).
    • Juristische Personen sind nur so lange zur Privaten Kontrolle befugt, als sie befugte natürliche Personen im festen Anstellungsverhältnis beschäftigen. Entfällt diese Voraussetzung, ist das Sekretariat Private Kontrolle unverzüglich zu informieren. 
    • Die Befugnis für juristische Personen gilt nur im Kanton Zürich. In den Kantonen AR, GL, SG, SZ und GR können nur natürliche Personen (private Fachleute) eine Befugnis ausüben.
    • Die Gesuche um Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle beurteilt. Diese Kommission tagt in der Regel drei Mal im Jahr.
    • Für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle wird pro Fachbereich eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt für den ersten Fachbereich Fr. 400.- und für jeden weiteren Fr. 200.-. Ab dem zweiten Jahr wird zur Deckung des Aufwandes für Administration, Information und Vollzugshilfen pro Fachbereich eine Jahresgebühr von Fr. 100.- erhoben. Darin inbegriffen sind u.a. der Nachversand zum Vollzugsordner Energie und die EnergiePraxis-Bulletins und –Seminare. 
    • Die Kommission Private Kontrolle oder deren Beauftragte sind berechtigt, ergänzende Unterlagen einzufordern oder Auskünfte einzuholen(§ 6 BBV I).
     
     
  3. Benötigte Unterlagen

    Vorteile:

    • Unterlagen zur Beurteilung der Fachausbildung, z.B. Kopien von Diplomen, Fähigkeitszeugnissen.
    • Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister (max. 1 Monat alt). Bestellung unter bj.admin.ch.
    • Unterlagen zur Beurteilung der Berufspraxis (abhängig von Fachausbildung: 0 bis 7 Jahre, Auskünfte erteilt das Sekretariat Private Kontrolle, Adresse und Tel.-Nr. siehe unter Kontakt) z. B. Unterlagen zu selbst bearbeiteten Projekten, Bestätigung von Arbeitgebern.

  4. Gesuch einreichen

    Personentyp

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fachbereich

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Mehrfachauswahl aus den 5 Fachbereichen möglich

    Persönliche Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Gemäss Diplom oder Fähigkeitszeugnis

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Festnetz oder Mobile

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Geschäftsadresse

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Für Korrespondenz

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    wird auch als Rechnungsadresse verwendet

    Haben sie bereits Befugnis zur Privaten Kontrolle in einem anderen Fachbereich?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fachausbildung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Berufslehre, Schulen (ETH, UNI, FH, HF, eidg. Diplome, Meister etc.), Kurse (GEAK-Experte etc.)

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Berufspraxis

    Angabe Berufstätigkeit mit Fachrichtung, Arbeitgeber

    TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ

    Bitte geben Sie eine korrekte Zeitspanne an.

    von... bis...

    Mitarbeitende

    Die folgenden Personen besitzen die Befugnis zur Privaten Kontrolle in den beantragten Fachbereichen als natürliche Person.

    Siehe letzte Rechnung Jahresgebühren Private Kontrolle

    Unterlagen hochladen
    Unterlagen zur Beurteilung Fachausbildung

    Diplome/Fähigkeitszeugnisse (gemäss erwähnten Fachausbildungen)

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Unterlagen zur Beurteilung der Berufspraxis

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister

    maximal 1 Monat alt

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Vollzugsordner Energie

    Der Vollzugsordner Energie enthält alle im Kanton Zürich energierelevanten Vorschriften. Er gibt Hinweise für deren konkrete Anwendung und Antworten auf häufige Fragen des praktischen Vollzugs. 
    Der Ordner wird in gedruckter Form angeboten, kann aber auch online gratis unter zh.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/bauvorschriften-gebaeude-energie.html als PDF heruntergeladen werden.

    Möchten sie einen neuen Vollzugsordner Energie bestellen?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ein gedruckter Ordner kostet Fr. 60.--. Damit der Ordner aktuell bleibt, gibt es ein Abo für den Nachversand (z.B. bei Änderungen der Vorschriften) für Fr. 30.-- pro zwei Jahre. Ein Nachversand-Abo ist in der Jahresgebühr für die Befugnis zur Privaten Kontrolle inbegriffen.

    Bestätigung der Angaben
    Bestätigung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Das Gesuch wurde übermittelt.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  5. Wie es weiter geht

    Wir kontaktieren Sie in den nächsten Tagen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 43 21

Kontaktperson Administration: Elisabeth Hartung

E-Mail

energie@bd.zh.ch