Energienachweise

Anhand von Energienachweisen bestätigen Architekten und Planer gegenüber den Gemeinden, dass die Energievorschriften bei ihren Bauprojekten eingehalten sind. Hier finden Sie alle dazu erforderlichen Formulare und Planungshilfen.

Übersicht

Zur Überprüfung der Energievorschriften sind im Baubewilligungsprozess Energienachweise einzureichen. Dies erfolgt am einfachsten mit den schweizweit vereinheitlichten Energienachweisformularen und zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • die Projektkontrolle vor Baubeginn
  • die Ausführungskontrolle nach Bauabschluss.

In der Regel erteilt die Gemeinde die Baufreigabe für ein Bauprojekt erst, wenn eine vollständige Projektkontrolle vorliegt. Und die Bezugsbewilligung ist erst nach der Bestätigung der Ausführungskontrolle möglich.

Wichtig

Alle auf dieser Seite verlinkten Formulare immer zuerst auf der Harddisk abspeichern und erst anschliessend am besten mit Adobe Reader bearbeiten.

Projektkontrolle

Einreichen vor Baufreigabe

Im Zürcher Hauptformular sind alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthalten.  In diesem Formular werden projektspezifisch die für die Baufreigabe erforderlichen Energienachweise aufgelistet.

Die Energienachweise EN-101 bis EN-141 sind bearbeitbare PDF-Dateien. Mit «Speichern unter...» kann der Inhalt mitgesichert werden. Damit ist eine Projektablage möglich. Die Formulare sind mehrheitlich dreisprachig (Symbol zur Sprachumschaltung). 

Formulare Projektkontrolle

Die ausgefüllten und unterschriebenen Energienachweise sind vor Baufreigabe beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. 

Formulare für Vorschriften gültig ab 1. September 2022 

Berechtigung für Unterschrift

Formular Wärme-dämmung Heizung Klima-/ Lüftung Beleuchtung Schutz vor Lärm
EN-101: Deckung des Energiebedarfs von Neubauten Ja Ja Ja Nein Nein
EN-102: Wärmedämmung SIA 380/1 Ja Nein Nein Nein Nein
EN-103: Heizungs- und Warmwasseranlagen Nein Ja Nein Nein Nein
EN-104: Eigenstromerzeugung bei Neubauten Ja Ja Ja Ja Nein
EN-105: Lüftungstechnische Anlagen Nein Nein Ja Nein Nein
EN-110: Kühlung/Befeuchtung Nein Nein Ja Nein Nein
EN-111: Beleuchtung Nein Nein Nein Ja Nein
EN-112: Kühlräume (Dämmung) Ja Nein Nein Nein Nein
EN-120: Erneuerbare Wärme b. Wärmeerzeugerersatz Nein Ja Nein Nein Nein
EN-130: Ferienhäuser - zeitweise belegte Gebäude Nein Ja Nein Nein Nein
EN-131: Beheizte Gewächshäuser Ja Nein Nein Nein Nein
EN-132: Traglufthallen Ja Nein Nein Nein Nein
EN-133: Wärmenutzg. bei Elektrizitätserzeugungsanl. Nein Ja Nein Nein Nein
EN-134: Heizung im Freien Nein Ja Nein Nein Nein
EN-135: Beheizte Freiluftbäder Nein Ja Nein Nein Nein
S: Schallschutznachweis (Kt. ZH) Nein Nein Nein Nein Ja
LN-1a: Lärmschutznachweis WP einfach  (Kt. ZH) Nein Ja Nein Nein Ja
LN-1b: Lärmschutznachweis WP komple (Kt. ZH) Nein Nein Nein Nein Ja

Zusätzlich dürfen mit der Befugnis «Klima-/Belüftungsanlagen» die Formulare «Private Kontrolle von Lüftungsanlagen für Fahrzeugeinstellhallen» und «Private Kontrolle von Lüftungsanlagen für Wirtschaftsküchen» unterzeichnet werden.

Energienutzungs-Deklaration für geringfügige Umbauten

Bei geringfügigen Umbauten und Umnutzungen kann auf den detaillierten Energie-Nachweis verzichtet werden, wenn diese Bestätigung eingereicht wird. (Definition geringfügige Umbauten siehe Wärmedämmvorschriften, Kapitel III/B).

Wärmetechnische Anlagen, Gesuch

Gesuchsformular für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen oder stationären Verbrennungsmotoren. Damit werden die Anforderungen aus dem Bauprodukte-Gesetz bzw. der entsprechenden Verordnung mitberücksichtigt.

Das Formular inkl. Installationsattest sowie Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter folgenden Links:

Hilfe bei der Anwendung des Formulars

Lüftungsanlagen bei Fahrzeugeinstellhallen und Wirtschaftsküchen

Ausführungskontrolle

Einreichen nach Bauabschluss/vor Bezug Gebäude

Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind bzw. bevor das Gebäude bezogen wird, muss die Bauherrschaft bestätigen, dass die Vorschriften eingehalten wurden. Mit den Formularen zur Ausführungskontrolle wird belegt, dass die Bauten und Anlagen nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden sind und vorschriftsgemäss betrieben werden können.

Formulare Ausführungskontrolle

Formular «Anmeldung zur Bezugsabnahme» inklusive Formulare «Bericht Private Ausführungskontrolle» für die Fachbereiche

  • Wärmedämmung
  • Heizungsanlagen
  • Klima-/Lüftungsanlagen
  • Elektrizitätsbedarf Beleuchtung/Lüftung/Klimatisierung
  • Schutz vor Lärm.

Das Formular enthält ein Makro, welches die Adressangaben von der ersten Seite auf alle weiteren überträgt.


SIA-Norm 380/1

Die Berechnung des Heizwärmebedarfs für Gebäude erfolgt gemäss der gleichnamigen Norm SIA 380/1 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. Die nachstehenden Listen enthalten alle zertifizierten EDV-Tools zur Berechnung des Heizwärmebedarfs und zur Erstellung des Energienachweises EN-102b «Wärmedämmung Systemnachweis».

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Liste der zertifizierten EDV-Programme für die Berechnung des Systemnachweises nach SIA 380/1, 2009.

Anforderungsprofil für die Erstellung eines behördentauglichen EDV-Programms für den Nachweis gemäss Norm SIA 380/1, Ausgabe 2009:

Hinweis: Die Norm SIA 380/1:2009 bezieht sich noch auf die Definitionen in der Norm SIA 416/1:2007.

   

Anleitung zum Arbeiten mit elektronischen Formularen

In den nachstehenden Anleitungen finden Sie praktische Hinweise zum Arbeiten mit elektronischen Formularen. Insbesondere ist beschrieben, wie die Kopfdaten zwischen den einzelnen Formularen ausgetauscht werden können.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Energietechnik

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 43 52

Kontaktperson Silas Gerber


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