Regierungsrat möchte verkürzte Fristen im Baubewilligungsverfahren
Medienmitteilung 14.03.2025
Der Regierungsrat möchte das Baubewilligungsverfahren verkürzen. Die Behandlungsfrist soll von heute vier auf neu drei Monate verkürzt werden. Er beantragt dem Kantonsrat deshalb eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass es insbesondere aufgrund der Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren ein Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren gibt. Die beantragte Verkürzung der Behandlungsfrist geht zurück auf eine entsprechende Motion von FDP, SVP und GLP, die der Kantonsrat im Februar 2023 mit 96 zu 73 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen hat (KR-Nr. 182/2021). Auf die in der Motion ebenfalls geforderte Verkürzung der Vorprüfungsfrist von drei auf zwei Wochen verzichtet der Regierungsrat hingegen. Er trägt damit den auch in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung, wonach eine unzureichende Vorprüfung von Baugesuchen das Baubewilligungsverfahren insgesamt verlängert statt verkürzt.