Finanzlage des Kinderspitals Zürich weiterhin kritisch: Kanton spricht finanziellen Beitrag, verstärkt Controlling und nimmt Einsitz in Stiftungsrat

Die finanzielle Situation des Universitäts-Kinderspitals Zürich ist weiterhin angespannt. Um den Betriebserhalt zu sichern und die Basis für die Einhaltung des Businessplans zu ermöglichen, hat der Regierungsrat eine weitere Subvention von 25 Mio. Franken beschlossen. Um das Risiko für den Kanton zu reduzieren, wird dieser die Entwicklung des Spitals in den nächsten Jahren eng begleiten. Der Regierungsrat entsendet dafür wieder eine Vertretung in den Stiftungsrat.

Am 4. April 2024 informierte der Regierungsrat über seinen Entscheid, dem Universitäts-Kinderspital Zürich (Kispi) auf Antrag der Eleonorenstiftung eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Mio. Franken auf 250 Mio. Franken zu gewähren. Zudem sicherte der Regierungsrat dem versorgungsrelevanten Kispi zur teilweisen Deckung der im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Neubaus entstehenden Zusatzkosten eine Subvention für das Jahr 2024 in Höhe von maximal 35 Mio. Franken zu (vgl. Medienmitteilung vom 4. April 2024 und RRB Nr. 326/2024). Am 2. November 2024 konnte das Kispi den Betrieb am neuen Standort Zürich Lengg erfolgreich aufnehmen. Die mit der Finanzierung verbundenen Auflagen wurden wie folgt umgesetzt:

Untersuchung von Governance und Struktur

Die Gesundheitsdirektion (GD) beauftragte das Beratungsunternehmen Res Publica Consulting (RPC), die Governance der Eleonorenstiftung als Trägerin des Kispi, die Organisation des Neubauprojekts sowie die Kostensteigerung beim Neubau zu untersuchen. Dabei stellt RPC keinen Zusammenhang zwischen der finanziellen Lage der Eleonorenstiftung und dessen Governance-Strukturen fest. RPC regt aber verschiedene Optimierungen zur Stärkung der «Checks and Balances» an. So empfiehlt das externe Beratungsunternehmen beispielsweise, die Befugnisse des Stiftungsrates so auszugestalten, dass dieser eine effektivere Aufsichtsfunktion gegenüber der Stiftungsexekutive wahrnehmen kann. Die Hauptursachen für die Kostensteigerungen beim Neubau sind gemäss RPC auf Flächenausweitungen in einem frühen Projektstadium des 2009 durch den Regierungsrat genehmigten Bauprojekts und zu einem grossen Teil auf exogene Faktoren wie Teuerung, Pandemie und Ukraine-Konflikt zurückzuführen. Allerdings weist RPC daraufhin, dass mit einer dem Projekt angemessenen, höheren Reserveposition die Kostensteigerung hätte abgefedert werden können. Erhebliche Einsparungen hätten nur durch Umplanungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, spätestens im Rahmen des Vorprojekts 2015, erzielt werden können. Um den Übergang von der Bau- zur Betriebsorganisation zu optimieren und die Effizienzpotenziale des Neubaus zu realisieren, empfiehlt RPC dem Kispi, sich mit einer Fachperson (COO Immobilien) zu verstärken (vgl. Bericht Res Publica Consulting).

Massnahmen zum Umgang mit Risiken und Synergieprüfung

Die GD hatte die Eleonorenstiftung beauftragt, Massnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken im Businessplan sowie zur Ergebnisverbesserung, ebenso wie Kooperationsmöglichkeiten und Synergiepotenziale mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) zu prüfen. Die Stiftung hat der GD ertrags- und kostenseitige Massnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses vorgelegt. Zudem wurden Gespräche mit dem USZ geführt und zusätzliche Synergiepotenziale identifiziert. 2025 werden die Gespräche konkretisiert. Die GD erwartet, dass die Stiftung die Betriebsoptimierung priorisiert, substanzielle Synergien mit dem USZ ausschöpft und kostensenkende Massnahmen vorantreibt. Die Umsetzung wird im Rahmen eines rollierenden Finanzreportings überwacht.

Prüfungen durch kantonale Aufsichtsstellen

Weiter befasste sich die Finanzkontrolle, ausgehend von der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Eleonorenstiftung im Sinne von RRB Nr. 100/2009, mit der Beteiligung und Verantwortung kantonaler Stellen im Rahmen der Planung, Finanzierung und Erstellung des Neubaus durch die Eleonorenstiftung. Im Bericht hat sie die bedeutende Verantwortung des Kantons als Gewährleister und Darlehensgeber in der strategischen und operativen Aufsicht zum Ausdruck gebracht. Durch ein von Projektbeginn weg wirksameres Controlling hätte die kritische finanzielle Lage des Kispi früher erkannt werden können, obschon die Eleonorenstiftung bis 2022 bestätigt hat, dass sie kein zusätzliches Geld des Kantons benötigt. In der Zwischenzeit hat die GD das Controlling optimiert, um das finanzielle Risiko des Kantons zu minimieren. Zudem wird dieser Bereich mit einer neuen Stelle in der GD verstärkt (vgl. Bericht Finanzkontrolle).

Auf Einladung des Regierungsrates hat die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS) eine Beurteilung der ordnungsgemässen Stiftungsführung der Eleonorenstiftung vorgenommen (vgl. Bericht BVS). Ergänzend beauftragte die BVS den externen Stiftungsexperten Dr. iur. Thomas Sprecher mit einer unabhängigen Prüfung. Dessen Bericht bestätigt die Einschätzung der BVS: Die Stiftung hat sich zweckmässig organisiert, um den Neubau zu bewältigen, und die wesentlichen risikorelevanten Themen angemessen adressiert (vgl. Bericht Sprecher). Gestützt auf diesen Bericht und die Erkenntnisse aus der Aufsichtstätigkeit beurteilt die BVS die ordnungsgemässe Führung der Stiftung als gegeben. Aufgrund der grossen finanziellen Herausforderungen bleibt jedoch eine intensive Aufsicht unter Berücksichtigung der aufgrund der verschiedenen Berichte erlangten Erkenntnisse erforderlich.

Finanzielle Lage bleibt kritisch

Mit Beschluss vom 27. März 2024 stellte der Regierungsrat dem Kispi die Prüfung einer zusätzlichen Subvention von maximal 25 Mio. Franken in Aussicht (vgl. RRB Nr. 326/2024). Da die finanzielle Lage des Kispi nach wie vor kritisch ist, hat die Eleonorenstiftung ein entsprechendes Gesuch eingereicht, das vom Regierungsrat bewilligt wurde. Damit wird die betriebsnotwendige Liquidität gewährleistet und die Umsetzung des Businessplans bleibt möglich. Im Zusammenhang mit diesem Entscheid äussert der Regierungsrat seine klare Erwartung, dass die Stiftung, die zusammen mit der Spitaldirektion die Verantwortung für den Betrieb und die finanzielle Führung des Kispi trägt, das Spital auf einen finanziell nachhaltigen Pfad, ohne weitere Finanzhilfen des Kantons, führt. Die Subvention muss noch vom Kantonsrat in Form eines Nachtragskredits bewilligt werden und ist mit Auflagen verbunden. Die Stiftung ist verpflichtet, die Empfehlungen aus dem Bericht RPC umzusetzen, die Rückzahlung und Verzinsung des Kantonsdarlehens sicherzustellen und die erforderlichen Massnahmen umzusetzen.

Kanton entsendet Vertretung in Stiftungsrat

Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage des Kispi und der damit verbundenen Risiken für den Kanton empfehlen RPC und die Finanzkontrolle eine Vertretung in den Stiftungsrat zu entsenden. Nachdem der Kanton seit 2015 nicht mehr im Stiftungsrat der Eleonorenstiftung vertreten war, hat der Regierungsrat entschieden, mit Dr. Labinot Demaj, Generalsekretär, Gesundheitsdirektion, sowie Dr. Hanspeter Conrad, ehemaliger Spitaldirektor der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland ipw (nicht zu verwechseln mit Hans-Peter Conrad, bestehendes Mitglied des Stiftungsrates und der Stiftungsexekutive der Eleonorenstiftung) wieder zwei Fachexperten in den Stiftungsrat zu entsenden. Dr. Hanspeter Conrad wird zudem im Finanzausschuss Einsitz nehmen, um als Vertreter des Kantons die Umsetzung des Businessplans eng zu begleiten (vgl. RRB Nr. 36/2025).
 

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