Regierungsrat entscheidet über Finanzbegehren zweier Spitäler

Der Regierungsrat hat über Gesuche auf finanzielle Unterstützung des Universitäts-Kinderspitals Zürich und des Spitals Wetzikon entschieden. Dem Universitäts-Kinderspital gewährt der Regierungsrat unter Auflagen eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Mio. Franken und spricht für das Jahr 2024 eine Subvention von maximal 35 Mio. Franken. Das Gesuch des Spitals Wetzikon zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 180 Mio. Franken wurde abgewiesen.

Medienkonferenz vom 4. April 2024
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 4. April 2024
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom 4. April 2024

Der Kanton hat den gesetzlichen Auftrag, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung von stationären medizinischen Leistungen sicherzustellen. Die Sicherstellung der finanziellen Stabilität eines einzelnen Spitals ist Aufgabe der Führung und der Trägerschaft des Spitals. Nach eingehender Prüfung der Gesuche auf finanzielle Unterstützung der Eleonorenstiftung, als private Trägerin des Universitäts-Kinderspitals Zürich, und der GZO AG, als privatrechtliche Körperschaft des Spitals Wetzikon, unter versorgungstechnischen, rechtlichen und finanziellen Aspekten hat der Regierungsrat entschieden, dem Universitäts-Kinderspital, das für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Kanton und darüber hinaus als unverzichtbar gilt, zusätzliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen und das Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon abzuweisen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die geforderte finanzielle Unterstützung in Höhe von 180 Mio. Franken nicht erfüllt sind.

Gesuch des Kinderspitals

Das Universitäts-Kinderspital Zürich (Kispi) bezieht im Herbst 2024 seinen Neubau. Um diesen zu realisieren, sprach der Regierungsrat in den Jahren 2013 und 2015 Darlehen im Umfang von 150 Mio. Franken. Aufgrund erheblicher Kostensteigerungen beim Neubau, die vor allem durch Lieferengpässe und Verzögerungen während der Pandemie, die Teuerung und Projekterweiterungen verursacht wurden, ersuchte die Eleonorenstiftung im November 2023 den Kanton Zürich um eine Erhöhung des bestehenden Darlehens um weitere 100 Mio. Franken. Darüber hinaus beantragte sie zur teilweisen Deckung der im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Neubaus entstehenden Zusatzkosten für das Spital eine Subvention von 70 Mio. Franken. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel wäre angesichts der erwarteten Baurechnungen sowie der Zusatzkosten im Betrieb die Zahlungsfähigkeit ab Mitte 2024 nicht mehr gewährleistet.

Die Gesundheitsdirektion beauftragte eine externe Revisionsgesellschaft damit, die finanzielle Lage und den Businessplan der Stiftung zu prüfen und zu plausibilisieren. Aus dieser Prüfung geht hervor, dass die Eleonorenstiftung ihr Vermögen zur Deckung der gestiegenen Baukosten und der Defizite des Spitalbetriebs aufgebraucht hat. Sie kann – abgesehen von Spendenerträgen – keine weiteren Eigenmittel zur Finanzierung des Spitalbetriebs und des Neubaus einbringen. Aufgrund der durch die Finanzlage bedingten fehlenden Kreditwürdigkeit kann sie kurzfristig auch kein zusätzliches Fremdkapital von Dritten aufnehmen. Die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Neubaus entstehenden Zusatzkosten (u.a. Parallelbetrieb, anfängliche Produktivitätsverluste, Vorleistungen) werden die Jahresrechnung zusätzlich belasten. Für die kommenden Jahre werden deshalb betriebliche Defizite erwartet. Des Weiteren muss das Spital im Jahr 2028 eine Anleihe über 200 Mio. Franken refinanzieren. Voraussetzung dafür ist eine solide Eigenkapitalbasis.

Kispi für medizinische Versorgung unverzichtbar

Mit jährlich rund 8000 stationären Fällen behandelt das Kispi rund die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen (ausgenommen Neugeborene) im Kanton Zürich. Zudem werden jährlich rund 140 000 ambulante und rund 42 000 Notfallkonsultationen durchgeführt. Auf der Zürcher Spitalliste ist das Kispi der einzige Anbieter hochspezialisierter pädiatrischer und kinderchirurgischer Behandlungen und Untersuchungen im Kanton Zürich. Das Kispi ist auch über den Kanton Zürich hinaus von zentraler Bedeutung: Es verfügt als einziges Kinderspital in der Deutschschweiz über bestimmte Versorgungsaufträge der Interkantonalen Spitalliste der hochspezialisierten Medizin (z.B. Verbrennungen, spezielle Abklärungen bei angeborenen Immunsystemstörungen, onkologische Spezialgebiete). Auch steht das Kispi als Leistungserbringer auf verschiedenen Spitallisten anderer Kantone. Mit seinem universitären Lehr- und Forschungsauftrag und als Klinik engagiert es sich zudem in der Aus- und Weiterbildung angehender Kinderärztinnen und -ärzte sowie bei der Erforschung von Kinderkrankheiten und ihren Therapien. Das Kispi ist daher heute und auch inskünftig für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Sinne von § 20 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) unverzichtbar und im Sinne der Spitalplanung versorgungsrelevant. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, dem Kinderspital eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Mio. Franken auf 250 Mio. Franken zu gewähren. Das Darlehen wird verzinst und über eine Laufzeit von 25 Jahre amortisiert. Zudem hat der Regierungsrat dem Kispi eine Subvention für das Jahr 2024 in Höhe von maximal 35 Mio. Franken zugesichert. Damit kann der Bau fertiggestellt und der Spitalbetrieb gewährleistet werden. Zudem wird die Basis für eine Stabilisierung der Finanzierung des Spitals gelegt. Über eine weitere Subvention von höchstens 25 Mio.  Franken entscheidet der Regierungsrat auf Gesuch der Eleonorenstiftung und auf der Grundlage eines rollierenden Finanzreportings sowie unter der Berücksichtigung der Auflagen, an welche der Kanton die finanzielle Unterstützung knüpft. Die Budgetmittel für die vom Regierungsrat genehmigte Finanzierung müssen noch vom Kantonsrat bewilligt werden.

Finanzielle Unterstützung für das Kispi mit Auflagen verbunden

Im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung werden die Hauptursachen für die heutige finanzielle Lage, die Governance der Eleonorenstiftung sowie die Struktur des Kinderspitals untersucht. Allfällige Erkenntnisse werden zeitnah umgesetzt. Die Stiftung ist weiter verpflichtet, der Gesundheitsdirektion bis im September 2024 geeignete Massnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken im Businessplan sowie zur kurzfristigen Ergebnisverbesserung vorzulegen mit dem Ziel, dass ab 2026 keine weiteren Kantonsbeiträge erforderlich sind. Die Stiftung prüft zudem Kooperationsmöglichkeiten und Synergiepotenziale des Kispi mit dem Universitätsspital Zürich.

Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon

Die GZO AG Spital Wetzikon (GZO), deren Aktionäre zwölf Gemeinden des Zürcher Oberlands sind, muss im Juni 2024 eine im Jahr 2014 zur Finanzierung des Neubaus ausgegebene Obligationenanleihe in Höhe von 170 Mio. Franken ablösen. In der eigenen Lagebeurteilung kam das GZO im Jahr 2022 zum Schluss, dass als Voraussetzung für diese Refinanzierung die Eigenkapitalsituation zu verbessern sei. Dies ist bisher nicht gelungen. Gleichzeitig hat sich die Finanzsituation des GZO in den Jahren 2022 und 2023 im Zusammenhang mit den schwierigen Marktbedingungen deutlich verschlechtert. Zwar wäre gemäss GZO ein strategischer Investor bereit, einen namhaften zweistelligen Millionenbetrag einzuschiessen, dies unter der Bedingung, dass die Refinanzierung der im Juni 2024 auslaufenden Obligationenanleihe gesichert sei. Aufgrund der aktuellen Bilanz- und Ertragssituation des GZO ist eine Refinanzierung dieser Anleihe über den Kapital- und Kreditmarkt nicht möglich. Das GZO hat deshalb Anfang Februar 2024 beim Regierungsrat ein Gesuch um Gewährung eines Darlehens oder einer Garantie in Höhe von 180 Mio. Franken eingereicht.

Gesetzliche Anforderungen für Unterstützung nicht erfüllt

Das GZO steht mit einem umfassenden Leistungsangebot auf der Zürcher Spitalliste Akutsomatik. Es weist in den medizinischen Fachgebieten Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie in der Notfallversorgung im kantonalen Vergleich relativ hohe Fallzahlen auf, während in den anderen Leistungsgruppen die Fallzahlen eher tief sind. Nach derzeitiger Einschätzung des Regierungsrates wären die aktuell durch das GZO erbrachten Fälle bei dessen Schliessung in den meisten Leistungsgruppen bereits kurzfristig, in jedem Fall aber mittel- und langfristig, gut von anderen Spitälern zu erbringen. Bei einigen Leistungen wäre kurzfristig mit leicht erhöhten Wartezeiten und teilweise mit einer weiteren Anreise zu rechnen. Nach aktuellen Analysen wäre aber gewährleistet, dass Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet des GZO auch bei einem allfälligen Wegfall des Spitals innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit mit dem Privatverkehr ein Spital mit Notfallstation erreichen könnten. Der Wegfall eines einzelnen Spitals in der Grössenordnung und der Versorgungskategorie des GZO ist Stand heute für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kantons Zürich verkraftbar.

Das GZO ist damit nicht als «unverzichtbar» im Sinne von § 20 Abs. 1 SPFG einzustufen. Auch sind weder der Neubau des GZO noch die bestehenden Spitalgebäude, deren Renovation geplant ist, für die Spitalversorgung im Sinne von § 12 Abs. 1 SPFG für die Spitalversorgung der Bevölkerung des Kantons Zürich notwendig. Ebenso wenig ist das sich im Bau befindliche neue Gebäude zwingend erforderlich, damit das Spital seine Leistungsaufträge gemäss Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik erfüllen kann. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, das Gesuch des GZO um Gewährung eines Darlehens oder einer Garantie in Höhe von 180 Mio. Franken abzuweisen. Der Regierungsrat sieht die Eigentümerschaft des Spitals in der Pflicht, die finanzielle Stabilität sicherzustellen.

Für den Fall, dass das GZO keine alternative Finanzierungslösung findet und die Einstellung des Spitalbetriebs durch das GZO unausweichlich werden sollte, wird die Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit dem GZO und den anderen Spitälern Massnahmen treffen, um für die Bevölkerung im Zürcher Oberland weiterhin eine qualitativ hochstehende und bedarfsgerechte Spitalversorgung sicherzustellen.

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