Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2024 liegt öffentlich auf

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um zeitgerecht auf neue Entwicklungen zu reagieren, wird der Richtplan regelmässig überprüft und nachgeführt. Im Rahmen der Teilrevision 2024 können sich nun die Bürgerinnen und Bürger in der öffentlichen Auflage vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025 äussern. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.

Die aktuelle Teilrevision des kantonalen Richtplans beinhaltet mehrere Anpassungen in verschiedenen Kapiteln. So wird im Kapitel «Ver- und Entsorgung» der Standort für das
geologische Tiefenlager als Information eingetragen. Im Kapitel «Landschaft» werden unter anderem Aspekte zum Erhalt von nächtlicher Dunkelheit sowie zum Hochwasserschutz ergänzt. Im Kapitel «Siedlung» erfolgen Anpassungen betreffend Begrenzung von Lichtemissionen, der Bezeichnung von lichtempfindlichen Gebieten sowie der Verschiebung von Bauzonenflächen.

Neue Deponiestandorte für die langfristige Entsorgungssicherheit

Mit der Teilrevision sollen 20 neue Deponiestandorte und drei Erweiterungen bestehender Deponien im Richtplan eingetragen sowie zwei bisherige Deponiestandorte gestrichen werden. Diese Standorte hat die Baudirektion bereits im April 2024 bekanntgegeben. Ein Richtplaneintrag ist Voraussetzung für den Bau einer neuen Deponie. Erfahrungsgemäss kann allerdings nicht jeder im Richtplan eingetragene Standort auch realisiert werden. Um langfristige Entsorgungssicherheit zu schaffen, sollen mehr Standorte im Richtplan eingetragen werden, als für den Planungshorizont von 40 Jahren notwendig sind. Mit der kantonalen Abfallplanung stellt die Baudirektion sicher, dass nur dann neue Deponien gebaut werden, wenn der Bedarf ausgewiesen ist.

Die Richtplan-Teilrevision enthält weitere Instrumente, um die Anzahl aktiver Deponien und ihre räumliche Verteilung zu steuern. Pro Planungsregion soll eine Deponie Typ B in Betrieb sein. Das verkürzt die Anfahrtswege und reduziert den Transportverkehr pro Deponie. Hinzu kommen im ganzen Kanton mindestens zwei bis maximal fünf Deponien Typ C/D/E. Dort, wo sich mehrere Standorte nahe beieinander befinden, macht der Richtplan zusätzliche Vorgaben, entweder dass gewisse Standorte zuerst realisiert werden sollen, oder dass in einem bestimmten Gebiet maximal ein Standort pro Deponietyp gleichzeitig in Betrieb sein darf.

Parallele Vernehmlassungen

Die Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans wird nun den nach- und nebengeordneten Planungsträgern, also Planungsregionen und Gemeinden, zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025 schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Die zuständigen Fachstellen beurteilen die Einwendungen und fassen sie in einem Erläuterungsbericht zusammen. Der Regierungsrat wird die überarbeitete Richtplanvorlage danach zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überweisen.

Parallel zur Teilrevision 2024 erfolgt die Vernehmlassung zu einer Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zum Thema «Raumentwicklung und Nacht». Die PBG-Revision hängt inhaltlich mit der Teilrevision des Richtplans zusammen und ist auf diese abgestimmt. Zudem werden die inhaltlich ebenfalls verwandte parlamentarische Initiative «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» sowie die Vorlage zur vom Kantonsrat überwiesenen Motion betreffend Solaranlagen in geschützten Ortsbildern zur Vernehmlassung unterbreitet.
 

Die Vernehmlassungsunterlagen der PBG-Revisionen sind abrufbar unter den Suchbegriffen: «PBG-Revision Raumentwicklung und Nacht» und «PI Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» sowie «PBG-Revision Solaranlagen in geschützten Ortsbildern»).
 

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