Soforthilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Medienmitteilung 02.03.2022
Der Regierungsrat stellt dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) eine Million Franken zur Verfügung, um die Not von Flüchtlingen aus der Ukraine zu lindern. Das Geld stammt aus dem Gemeinnützigen Fonds. Ausserdem bereitet sich der Kanton auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vor.
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Knapp eine Woche nach dem Beginn der russischen Invasion haben mehrere hunderttausend Menschen ihre Heimat in der Ukraine verlassen müssen und suchen Schutz in ihren Nachbarländern, vor allem in Polen. Im Sinne einer humanitären Soforthilfe hat der Regierungsrat heute einen Beitrag von einer Million Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bewilligt. Das IKRK ist gemeinsam mit Partnerorganisationen in der Ukraine im Einsatz und leistet vor Ort dringend benötigte Unterstützung und lebensrettende Hilfe, soweit die Sicherheitslage dies zulässt. Der bewilligte Beitrag entspricht dem Höchstbetrag, den der Regierungsrat gemäss dem Lotteriefondsgesetz in eigener Kompetenz freigeben kann.
Kanton bereitet sich auf Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vor
Der Kanton Zürich bereitet sich ausserdem auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vor. Er sorgt dafür, dass die entsprechenden Kapazitäten bereit stehen, falls ukrainische Flüchtlinge entweder direkt oder über eine europaweit koordinierte Verteilung nach Zürich kommen sollten. Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Mario Fehr ist dazu mit den Städten Zürich und Winterthur sowie mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich im Austausch.
Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung des Kantons Zürich für ihre Solidarität mit den betroffenen Menschen im Kriegsgebiet
Anlaufstelle für Ukraine-Hilfe
Für Fragen richtet das Kantonale Sozialamt eine zentrale Anlaufstelle ein. Sie nimmt auch Angebote für Privatunterbringungen entgegen und vermittelt diese an die Gemeinden weiter. Die Ukraine-Anlaufstelle ist erreichbar unter
- Telefon 043 259 24 41
Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und
von 13.30 bis 16.30 Uhr - E-Mail ukraine@sa.zh.ch