Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2020 liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 14.12.2020
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Diese findet vom 14. Dezember 2020 bis 31. März 2021 statt. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger. Dabei kommt es zu einer Premiere: Das Mitwirkungsverfahren wird zum ersten Mal über das neue elektronische Vernehmlassungsportal der Baudirektion durchgeführt.
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, wird der Richtplan in regelmässigen Teilrevisionen überprüft und nachgeführt.
Anpassungen in verschiedenen Kapiteln
Mit der Teilrevision 2020 wird dem Handlungsbedarf aufgrund des Klimawandels Rechnung getragen, indem Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas in der Richtplanung verankert werden. Dies führt zu Anpassungen in verschiedenen Kapiteln.
Im Kapitel «Verkehr» werden mit dem Meilibachtunnel bei Horgen und der Güterumfahrungslinie Limmattal–Furttal zwei neue Bahnstrecken in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Die Verknüpfung des Brüttenertunnels mit dem bestehenden Bahnnetz erfordert eine Verlegung der Baltenswilerstrasse bei Bassersdorf.
Immer mehr Personen nutzen die Zürcher S-Bahn. Um die steigende Nachfrage aufzufangen, braucht es mehr Kurse und Verbindungen sowie zusätzliche Fahrzeuge. Diese müssen auch abgestellt, gereinigt und gewartet werden. Neben den sieben bestehenden Abstell-und Serviceanlagen sind daher drei neue Standorte in Bubikon/Hinwil, Hombrechtikon sowie Eglisau/Glattfelden vorgesehen. Mit der Teilrevision 2020 sollen alle Standorte im Richtplan festgelegt werden.
Das Kapitel «Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung» wurde grundlegend überarbeitet und an die heutigen Anforderungen angepasst. Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» wird die Gebietsplanung «Bildungsstandort Wädenswil 2.0» in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Vernehmlassung erstmals über elektronisches Portal möglich
Die Teilrevision 2020 wird den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 14. Dezember 2020 bis 31. März 2021 schriftlich zur Richtplananpassung äussern.
Das Mitwirkungsverfahren wird zum ersten Mal über das neue elektronische Vernehmlassungsportal der Baudirektion durchgeführt. Diese Webapplikation bietet verschiedene Funktionen, welche den Überblick über die Vorlage erleichtern und die Teilnehmenden bei der Eingabe unterstützen. Das Portal ermöglicht eine sichere Übermittlung der Stellungnahmen an die kantonale Verwaltung.
Die Einwendungen werden von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.