Regierungsrat beschliesst neues Covid-19-Härtefallprogramm über 200 Millionen Franken
Medienmitteilung 13.11.2020
Besonders betroffene Unternehmen der Event-, Gastro-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schausteller sollen in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen, wenn ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Kredit von netto 160 Millionen Franken. Damit können gestützt auf das Härtefallprogramm des Bundes gesamthaft maximal 200 Millionen Franken Darlehen oder 80 Millionen A-fonds-perdu-Beiträge ausgelöst werden. 40 Millionen Franken erwartet der Kanton vom Bund.
Der Kanton Zürich hat Unternehmen, die wegen Pandemie-Massnahmen in Not waren, schon früh mit einer umfassenden Kreditausfallgarantie über maximal 500 Millionen Franken unterstützt. Die Finanzdirektion hat dieses Programm kürzlich für Härtefälle vom 30. September 2020 bis am 31. März 2021 verlängert (Medienmitteilung der Finanzdirektion vom 5. November), weil zu erwarten war, dass die Umsetzung des Bundesprogramms für Härtefälle einige Zeit benötigen wird, selbst wenn alle Instanzen speditiv vorgehen. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, sich an diesem Programm des Bundes zu beteiligen und damit die in Aussicht gestellten Bundesbeiträge auszulösen. Da es sich um ein neues Vorhaben handelt, muss der Verpflichtungskredit dem Kantonsrat vorgelegt werden.
Enge Bedingungen bei der Beitragsberechtigung
Auf Grund des Härtefallprogramms des Bundes können Zürcher Unternehmen der Event-, Gastro-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schausteller mit einer Unterstützung rechnen. In Frage kommen Unternehmen und Zulieferer, die einen Umsatzanteil von 50 Prozent oder mehr in diesen Branchen erzielt haben. Damit ein Härtefall vorliegt, muss der Umsatz 2020 der gesuchstellenden Unternehmen unter 60 Prozent des Durchschnitts der beiden Vorjahre liegen. Sie müssen zudem vor Ausbruch der Pandemie profitabel oder überlebensfähig gewesen sein und dürfen nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr oder Medien bezogen haben.
Entweder können Darlehen bis zu 25 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 10 Millionen Franken beantragt werden oder nicht rückzahlbare Beiträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 500’000 Franken. Diese Bedingungen entsprechen den Vorgaben aus dem bundesrätlichen Verordnungsentwurf, der sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet. Sollte der Bund im Rahmen der Verabschiedung der Verordnung diese Eckwerte noch anpassen, wären diese durch den Kantonsrat auch im kantonalen Umsetzungsprogramm noch entsprechend anzupassen.
Volumen hängt von Unterstützungsform ab
Der Regierungsrat rechnet bei den Darlehen in einer groben Schätzung mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von rund 40 Prozent. Damit kann er Darlehen bis zu 200 Millionen Franken gewähren, da dann 120 Millionen Franken zurückbezahlt und die restlichen 80 Millionen Franken je hälftig durch den Bund und den Kanton übernommen werden. Würden ausschliesslich A-fonds-perdu-Beiträge beantragt, könnte er solche für maximal 80 Millionen Franken gewähren, ebenfalls je hälftig vom Bund und Kanton finanziert.
In der Praxis ist damit zu rechnen, dass beide Formen der Unterstützung nachgefragt werden. Die tatsächliche Gesamthöhe des Unterstützungsvolumens richtet sich nach der Nachfrage für die eine oder andere Form. Der Regierungsrat rechnet aber damit, dass der grösste Teil der Gesuche nicht rückzahlbare Beiträge betreffen wird, da Darlehen mit zunehmender Dauer der wirtschaftlichen Einschränkungen gerade für Unternehmen mit geringen Margen zu einer schwer tragbaren Belastung werden könnten.
Rasche Behandlung im Kantonsrat erwartet
Der Regierungsrat erwartet, dass der Kantonsrat den Antrag im Dezember vorberaten und bis spätestens am 11. Januar 2021 verabschieden kann. Dann ist eine nahtlose Ablösung der verlängerten Kreditausfallgarantie ab Ende März 2021 möglich, sofern kein Referendum ergriffen wird. In der Zwischenzeit wird die vom Regierungsrat mit dem Vollzug des Programms beauftragte Finanzdirektion die Umsetzung administrativ und technisch parallel vorbereiten.
Geplant ist, dass sie Gesuche vom 1. bis 28. Februar 2021 entgegennehmen und danach prüfen wird. Nachdem sie bisher alle Vorarbeiten und auch die Beteiligung an den Vorarbeiten des Bundes mit eigenen Ressourcen bewältigt hat, wird die Finanzdirektion dafür angesichts von 500 bis 2000 erwarteten Härtefallgesuchen temporär externes Personal beiziehen müssen. Mit der Organisation des Vollzugs wird sie umgehend beginnen, weshalb es sich beim eingesetzten Aufwand von 600’000 Franken um eine gebundene Ausgabe handelt.
Vernehmlassung: Bund muss nachbessern
Gleichzeitig hat der Regierungsrat seine Stellungnahme zur Express-Vernehmlassung der Härtefallverordnung des Bundes beschlossen. Er begrüsst die Möglichkeit der Härtefall-Unterstützung zwar, erwartet vom Bund aber ein deutlich höheres Unterstützungsvolumen von insgesamt 800 statt 200 Millionen Franken und somit eine Beteiligung von 80 Prozent statt 50 Prozent. Der heute vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag dürfte bei weitem nicht ausreichen, und die Kantone könnten durch die Hilfen zu stark belastet werden. Der Regierungsrat äussert sich auch kritisch zum Verwaltungsaufwand, der mit diesem Programm verbunden ist, und erwartet, dass der Bund neue Covid-19-Überbrückungskredite ermöglicht, wie er dies im Frühjahr getan hat.