Verlängerung kantonaler Covid-Massnahmen für Härtefälle
Medienmitteilung 05.11.2020
Unter der kantonalen Kreditausfallgarantie für pandemiebetroffene Unternehmen hat die Finanzdirektion bisher 116 Kredite der Banken über 103,2 Millionen Franken abgesichert. Ein beachtlicher Teil davon ging an Start-ups: 69 Kredite über 56,9 Millionen Franken. Für die Zeit, bis eine Ergänzung des Programms beschlossen ist, verlängert die Finanzdirektion die Kreditausfallgarantie für Härtefälle. Ebenso hat sie den Gemeinden die Frist für Soforthilfe-Beiträge an Selbständigerwerbende bis Ende Jahr ausgedehnt.
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Der Kanton Zürich hatte im Frühling sehr rasch ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Eine Massnahme war die kantonale Kreditausfallgarantie für Unternehmen, die bei der Covid-Bundeshilfe nicht zum Zuge kamen. Dabei hat der Kanton den teilnehmenden Banken zugesichert, für 85 Prozent oder 425 Millionen Franken der gesprochenen Kredite von maximal 500 Millionen Franken zu bürgen.
Bis zum 30. September ist dieser Rahmen mit 103,2 Millionen Franken nicht ausgeschöpft worden. Für die Start-ups hat sich das Instrument mit 69 Krediten über 56,9 Millionen Franken als besonders gesucht und effektiv erwiesen: Im Vergleich zu jenen 20 Kantonen, die anders als Zürich am Start-up-Programm des Bundes teilgenommen haben, liegt der Kanton Zürich mit seiner abgesicherten Summe von 56,9 Millionen Franken auf Platz 1 vor dem Kanton Waadt (31 Millionen Franken).
Härtefall-Programm geplant
Inzwischen hat der Bund auf Grund von Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes eine Härtefall-Regelung für besonders betroffene Unternehmen erlassen. Er kann diese demnach finanziell unterstützen, wenn sich die Kantone zur Hälfte daran beteiligen. Es ist vorgesehen, dass sich der Kanton Zürich an der Härtefallregelung des Bundes beteiligen wird. Der Kantonsrat muss dafür allerdings erst noch einen Verpflichtungskredit beschliessen; eine entsprechende Vorlage an das Parlament ist aber bereits beschlussreif.
Um die Zeit bis zu diesem Beschluss zu überbrücken, verlängert die Finanzdirektion die Vergabe von Darlehen unter der kantonalen Kreditausfallgarantie bis zum 31. März 2021. Diese bleibt aber auf Härtefälle gemäss den Vorgaben des Bundes beschränkt. Am Ausfallrisiko für diese Darlehen wären die Banken weiterhin zu 15 Prozent beteiligt, das heisst, sie müssen deren Tragbarkeit beurteilen.
Gemeindehilfe noch nicht ausgeschöpft
Ende September ist auch die Frist für kantonale Soforthilfe zu Gunsten von Selbständigerwerbenden abgelaufen. Der Regierungsrat hatte dafür den Gemeinden aus der ZKB-Jubiläumsdividende 15 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Bisher haben 105 von 162 Gemeinden dieses Angebot genutzt. Von der Gesamtsumme sind noch rund 2,5 Millionen Franken nicht bezogen worden, und auch die Gemeinden haben zum Teil noch nicht alle bezogenen Gelder verteilt. Angesichts der Pandemie-Situation hat die Finanzdirektion daher beschlossen, die Frist für dieses Instrument ebenfalls zu verlängern, und zwar bis Ende Jahr. Die Gemeinden können das Angebot also weiterhin nutzen.